von hmengers » 10.02.2011, 16:02
Hallo Häslein,
zur Steuer: Ihr seid (höchstwahrscheinlich) zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. (Das ist die Norm). Der Steuerfreibetrag gilt auch dann für Euch wenn Du persönlich kein relevantes Einkommen hast.
Zum Befreiungsnachweis wegen des Parkausweises: Das ist ein extra Papier, das Du in Händen hast und das von Rechts wegen unabhängig vom SBA ist... Und Du musst keine Angst haben, dass sie das wieder wegnehmen.
Gruß
Herbert
von doro » 10.02.2011, 18:24
Nein,als CU Patient hast Du ein Anrecht auf die Parkerleichterung! Im Gegenteil, wenn dieser Dösbattel von Sachbearbeiter Deine Arztberichte gründlich liest, wird er früher oder später hoffentlich merken, dass Deine "Darmkrankheit" keine Darmverstimmung ist sondern eine für die Ausstellung einer Parkerleichterung namentlich genannte Colitis ist.Ich fürchte auch bei etwaigem Widerspruch gegen meinen Bescheid um die Parkerleichterung.
von doro » 10.02.2011, 18:26
Ich blindes Huhn habe in meinem Übereifer den Herbert übersehen.Entschuldigung Herbert,Du Guter
von Häslein » 12.02.2011, 00:06
Vielen Dank @Herbert und @doro!
Die Informationen haben mich doch sehr in meiner Entscheidung bestärkt, Widerspruch einzulegen.
Ich werde die Akte zur Einsicht anfordern und dann den Widerspruch entsprechend anfertigen.
Und die Einladung zu einem Drink bei einem Forumstreffen steht. :feiern:
Scherz an:
Ich lade gerne auch jeden zu einem Essen ein. Es wird ein Gammler ohne Soße gereicht.
Für Nichtsaarländer: Hier im Saarland wird eine Curry - Wurst in Stückchen geschnitten, Soße dazu und mit einem Brötchen serviert.
Ein Gammler ist die Bezeichnung für lediglich die Soße im Schälchen ohne Würstchen, dafür mit Brötchen.
Also wie gesagt, ein Gammler ohne Soße... :p :feiern: :feiern:
Scherz aus.
Wie gesagt, ein Scherz.
Einladung für Getränk nach Wahl = kein Scherz.
Nächtliche Grüße von Häslein.
von Häslein » 23.02.2011, 18:13
Hallo an Alle!
Der Bescheid der DRV Bund ist eingegangen. Daraus geht hervor, dass ich eine befristete Rente erhalten darf. Die Befristung beläuft sich auf 2,5 Jahre und die Rente wird ab Antragstellung rückwirkend gewährt.
Ich bin sehr froh, dass mir eine Rente erlaubt wird, da kurz vor der Aussteuerung stehe und an eine Erwerbstätigkeit nicht zu denken ist. Zumindest momentan nicht. Ebenso kann ich mir nicht vorstellen, wie ich einen Minijob machen könnte.
Ich setze bereits seit Jahren alles daran, dass es mit dieser Krankheit einmal so sein wird, dass ich damit gut leben kann. Irgentwie will mir das nicht recht gelingen. Die von der Schulmedizin vorgehaltenen Arzneien nehme ich bereits ein bzw. bekomme sie als Spritze.
Ansonsten habe ich schon Unsummen in alternative Behandlungsmethoden gesteckt, einen Erfolg, ausser Schwund in der Geldbörse, konnte ich leider nicht verzeichnen.
Meine Frage(n):
- muss / soll ich während der Zeitrente weiter vom behandelnden Arzt arbeitsunfähig geschrieben werden? Wenn ja, wo gebe ich dann die Bescheinigung ab? Krankenkasse? Rentenversicherungsträger?
Im Rentenbescheid ist ein Vermerk bzgl. einem etwaigen Rentenverlängerungsantrag: er solle ca. 4 Monate vor Ablauf gestellt werden, ein wie immer auch geartetes Schreiben ergeht sonst nicht bzgl. Weiterzahlung von der Rentenversicherung. Es ist nur weiter vermerkt, dass die Zeitrente mit Stichtag zum xxxxx eingestellt wird, wenn kein neuer Antrag gestellt wird, eine Erinnerung erhält man wohl nicht. Wörtlich ist zu lesen: " Da eine Besserung des Gesundheitszustandes nicht unwahrscheinlich ist, wird die Rente befristet."
Wann muss/ kann man einen Antrag auf Verlängerung stellen, wenn man merkt, dass es nicht besser wird?
Vielleicht wird es trotz allem doch besser, ist ja noch eine Zeit hin. Ich gebe alles.
Habe wohl ein Diplom im Sorgenmachen...
Vielleicht kann mir doch jemand die Fragen beantworten.
Danke dafür.
Häslein
von Biggi0001 » 23.02.2011, 19:33
1. Nein, musst du nicht
2. Du hast es doch selbst zitiert
LG Biggi
von Häslein » 24.02.2011, 00:00
Danke für die Antwort.
Häslein
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