von Häslein » 09.02.2011, 02:22
Hallo!
Ich erhoffe mir hier Hilfe von Euch, da ich nicht weiß, ob mein Bescheid über meinen GdB so richtig ist bzw ich verstehe auch eine Aussage nicht:
Der Reihe nach:
Habe einen Antrag auf Feststellung des GdB gestellt, heute kam der Bescheid, es werden mir 60 % zugeteilt.
Zunächst steht dort :
Die Auswirkungen folgender Funktionsbeeinträchtigungen wurden dabei berücksichtigt.
1. Darmleiden
Weitere Gesundheitsstörungen in Sinne des SGBIX liegen nicht vor.
Warum steht da nur Darmleiden
Ich habe M. Crohn und Colitis ulcerosa, ein endständiges Ileostoma, bereits mein drittes, es ist auch für immer, da ich weder Dickdarm noch Rektum habe und auch bereits große Teile des Dünndarms fehlen, laut meinen Ärzten sei dies ein Kurzdarmsyndrom.
Weiter habe ich 60 Operationen wegen einem Fuchsbaufistelsystem im Beckenboden und li Gesäßmuskel hinter mir. Dies ist zwar zwischenzeitlich saniert, jeodch ist die Wunde am Po, dort, wo früher eben der normale After war immer noch offen und 1 Fistel sichtbar. Die Wunde ist zwar jetzt nur noch 2markstück groß, will aber nicht weiter zuheilen.
Sitzen kann ich nur mit Sitzring, die chronische Darmentzündung bekommt man kaum in den Griff, Cortison und Azathioprin helfen nur wenig, jetzt ist eine Therapie mit Humiera oder Remicade geplant, also die neuartige Antikörpertherapie.
Weiterhin habe ich wegen der CED die typischen sehr schmerzhaften Gelenkbeschwerden, kann nur wenige 100 Meter gehen, dann schmerzen Sprung-und Kniegelenke noch mehr und schwellen sofort an, sind auch dann rot und heiß.
Ich bekomme vom Arzt 200 mg Morphin als Tbl pro Tag, ohne dies könnte ich die Schmerzn nicht aushalten.
Hunger habe ich kaum, nach dem Essen oft starke Schmerzen wegen massivem Verwachsunsbauch, er war bereits 5 mal per großen Bauchschnitt geöffnet worden, die Fistelops fanden ohne Bauchschnitt am Po und Richtung Vagina statt.
Früher lief es mal unter Colitis ulceros, später hieß es doch Crohn.
Reicht denn da als Einstufung nur Darmleiden????
Weiterhin steht dort folgender Satz, unter dem ich mir nix vorstellen kann.
"Gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen liegen nicht vor.
Was bedeutet dies konkret für mich???
Der Ausweis ist unbefristet gültig.
Außerdem war ein Antrag für die Staßenverkehrsbehörden mit dabei zum
"Ausnahmegenehnigung nach § 46 Abs. 1 Nr.11 Staßenverkehrsordung - Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen."
Darunter findet sich eine Bestätiung des Landesamtes für Sziales das Zitat:
"sie M. Crohn Kranke und Colitis Ulcerosa Kranke mit einem hierfür festgelegten Grad der Behinderung von wenigstens 60 ist.
Eine Nachuntersuchung erfolgt nicht.
Die Bestätigung ist unbefristet gültig."
Was das wahrscheinlich heißt, konnte ich im Netz finden:
die orangefarbene bundesweit gültige Parkerleichterung mit den Rechten auf Anwohnerparkpätzen zu parken, ebenso im eingeschränkten Halteverbot für 3 h oder so, Beladen in Fußängerzonen usw. Das hab ich mir ausgedruckt.
War recht ausführlich.
In dem Text stand aber auch, dass diese Parkerleichterung 5 Jahre gültig ist und sie dann nochmals beantragt werden muss. Bei mir wie schon geschrieben ist die Bestätigung für die Voraussetzung, diese zu bekommen, unbefristet gültig.
Ist dann auch der Parkausweis unbefristet gültig
Auf meinen Schwerbehindertenausweis ( was ein Wort :shock: )ist kein Merkzeichen eingetragen.
Ich will auch noch anmerken, dass ich in 2 Wochen ausgesteuert werde, ich bin immer noch krank geschrieben und habe auf Anraten meiner Ärzte EU - Rente oder wie es jetzt heißt EM- Rente gestellt.
Hier habe ich noch keinen Bescheid, eine Umschulung habe ich auch schon hinter mir. Meine behandelten Ärzte sind alle der Meinung, dass die Rente durchgeht, ich war auch bereits beim Gutachter.
Es waren 2 Ärztinen in einem Krankenhaus, davon eine Oberärtzin mit ca 50 Jahren. Die hat gesagt, dass sie einen solchen Crohn Verlauf noch nie gesehen hätte, hat meinen Bauch und den Po fotografiert und gesagt, dass ich nicht nur auf Zeit, sondern sofort für immer in Rente soll.
Dies wollte sie auch genauso der Rentenversicherung schreiben.
Gehört habe ich noch nix vom Rententräger.
JETZT NOCH MEINE FRAGEN AU EUCH:
Warum steht nur Darmleiden da und das Stoma , die Gelenkschmerzen, die Fistelgeschichte und die Wundheilungsstörung wurde gar nicht genannt im Bescheid vom Versorungsamt. Zählt das nicht, auch nicht, das die Fistel am Po keine ´Ruhe gibt? Die ist nach der Großfistelsanierung wieder neu gekommen!!!
Was ist mit dem Kurzdarmsyndrom?
Was bedeutet das mit dem Nachteilausgleich, der mir nicht zustünde, was ist das eigentlich, ein gesundheitlicher nachteilausgleich???
Wie seht Ihr meine Chancen auf eine Berentung? "Hören" die auf den Gutachter oder ist der egal, wenn er pro Patient schreibt?
Hat ein 60 GdB Auswirkungen darauf, dass ich nicht in Rente komme?
Ich weiß, dass dies ein sehr langer Text mit vielen Fragen ist.
Ich weiß auch, dass ich immer prima Ratschläge geben kann und bei mir selbst nicht mal bis drei zählen kann. Wahrscheinlich komme ich oft überheblich und besserwisserisch rüber, so bin ich gar nicht.
Ich kann einfach momentan nicht mehr arbeiten und die Vorstellung, dass die Rente nicht durchgehht, bringt mich fast um den Verstand, wenn ich überhaupt welchen habe
Habe mich jahrelang jeden Tag Vollzeit zur Arbeit gequält, die Medikamten immer höher gestellt, nur um zu funktionieren.
Deshalb bin ich auch so verunsichert über den Bescheid.
Ihr würdet mir wirklich sehr, sehr helfen, wenn es Euch möglich ist, meine Fragen oder einen Teil davon zu beantworten. eben die GdB Bescheid Fragen und die Renteneinschätzung...
Ich habe extra alles wörtlich vom Bescheid abgetippt, damit nichts unklar ist.
Obwohl ich viel geschrieben habe, sind noch nicht alle Crohn und Fistelops und Crohnwirkungen genanant. Das würde eindeutig den Rahmen sprengen, falls ich ihn nicht schon gesprengt habe. :shock: :mad:
Ich entschuldige mich hiermit schon mal für die Textflut und die diffuse Strukturierung.
Und ich bedanke mich fürs , wenn jemand bis hier durchgehalten hat.
In der Hoffnung auf Antwort(en) verbleibe ich mit ganz dankbaren Grüßen und ich verspreche bei einem Forumstreffen, an dem ich teilnehme Freibier oder Freisekt oder Freigetränke der Wahl für Alle !!!!!!!!!! Am besten im Saarland, dann hab ich es nicht weit und es wird billinger :feiern: :feiern: :feiern: :feiern:
nochmal
äh ich übernehme auch die Rechnung vom Ohrenarzt für das Gummiohrnachschneiden für die Gummiohren, die ich virtuell verpasst habe mit dem klitzekleinen Text.
Gott sei Dank ist Häsleins Tinte alle, sie beendet jetzt wirklich diesen äh Bericht oder Fragenkatalog,
Häslei
von doro » 09.02.2011, 09:27
Hallo Häslein,
die viel kompetentere Biggi bzw. Herbert werden Dir sicher noch treffsichere Auskunft geben. Deshalb von mit nur einige Anmerkungen:Daher mein 1. Eindruck, dass nicht alle Arztberichte eingereicht wurden.Vorsorglich Wiederspruch einlegen!Die Colitis gilt als geheilt,wenn der Dickdarm raus ist.Die Parkerleichterung kann durchaus zeitlich eingeschränkt werden.Die Merkzeichen z.B. G werden nur dann vergeben, wenn die Gehbehinderung dauerhaft feststeht und Du , auch nur ein Beispiel,nur soundsoviel Meter laufen kannst. Bei B musst Du auf Dauerhafte Begleitung angewiesen sein, ( Blind) Es ist also, auch wenn es Dir oft Hundsmiserabel geht, nicht so einfach die MZ zu bekommen UND, wer ein Stoma hat, gilt noch lange nicht als Behindert, es wird die Ursachenerkrankung immer eine Rolle spielen. Allerdings, wenn sie Dir den Antrag auf Parkerleichterung geben, sollte zu mindestens eine Colitis im Schwebi stehen, denn sonst sehe ich keinen Anlass für die Vergabe desselben.
Herzliche Grüße von Schwebi-Laie doro
von mamabär » 09.02.2011, 09:42
Hallo Häslein,
auch ich würde dir raten vorsorglich mal Widerspruch einzulegen. Ich persönlich würde solche Anträge nur mit
Hilfe von z.B. der VDK stellen. Die sind damit sehr
bewand und können dir da sicher weiterhelfen. Für einen kleinen monatlichen Betrag kann man da Mitglied werden und ansonsten helfen die dann kostenlos. ( ohne Gewähr )
Auch ich bin nur Laie und kenne mich damit nicht so aus.
Alles Liebe
mamabär
von Frank38 » 09.02.2011, 11:24
Hallo Häslein,
Ist das dein erster GdB antrag? Da du ja schon das 3 Stoma hast laut deinen Bericht, hast du nicht schon mal einen beantragt?
Ansonsten schließ ich mich denn vorschreibern an, vorsorglich widerspruch einzulegen 60% ist ein bissel zu wenig, schon auf grund deines Stomas.
Was die Rente betrifft das hat mit dem GdB behaupt nichts zu tun du kannst 100% haben aber trotzdem noch Arbeiten gehen, der GdB gibt nur die köperlichen Einschränkungen an, das kann ich dir aus erfahrung sagen. Deine Ärzte haben recht du hast gute chancen auf EM Rente. Hoffe mal kommst zu einem guten Gutachter, drück mal die Daumen.
lg Frank
von White_Buffalo » 09.02.2011, 12:02
Hallo Häslein,
aus meiner Erfahrung heraus kann ich Dir raten, lege Widerspruch gegen den Bescheid ein (Frist= 3 Wochen).
In dem Widerspruchschreiben (ohne Begründung!) weise dann darauf hin, dass Du zur Begründung des Widerspruchs Einsicht (eine Kopie)die vollständige Akte benötigst.
In dieser ist dann auch die Stellungnahme des Versorgungsmedizinischen Gutachters enthalten, die Du sonst nicht zu Gesicht bekommst. In den Akten, speziell in der Stellungnahme des VersMedGutachters müssen alle sich aus den ärztlichen Unterlagen ersichtlichen Einzel-GdB (nach der VersMed-Verordnung aufgeführt sein. Diese möglichen Einzelwerte findest Du unter dem folgenden Link: VersMed-Verordnung
Nun werden die Einzelwerte allerdings nicht addiert, sondern zu dem höchsten Einzel-GdB wird je nach Schwere der Befunde noch ein vom Gutachter zu bestimmender Wert hinzugefügt. Werte unter 10 fallen dabei meist flach.
Diese Bewertung siehst Du erst in der Stellungnahme!
Zu den GdB´s hier mal ein paar Richtwerte aus der VersMed-Verordnung:
Colitis ulcerosa, Crohn-Krankheit (Enteritis regionalis)
mit geringer Auswirkung (geringe Beschwerden, keine oder
geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes,
selten Durchfälle).............................................................................................10–20
mit mittelschwerer Auswirkung (häufig rezidivierende oder
länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere
Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes,
häufiger Durchfälle) .........................................................................................30–40
mit schwerer Auswirkung (anhaltende oder häufig rezidivierende
erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung
des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufige, tägliche,
auch nächtliche Durchfälle) .............................................................................50–60
mit schwerster Auswirkung (häufig rezidivierende oder anhaltende
schwere Beschwerden, schwere Beeinträchtigung des
Kräfte- und Ernährungszustandes, ausgeprägte Anämie)...............................70–80
Fisteln, Stenosen, postoperative Folgezustände (z. B. Kurzdarmsyndrom, Stomakomplikationen),
extraintestinale Manifestationen (z. B. Arthritiden), bei Kindern
auch Wachstums- und Entwicklungsstörungen, sind zusätzlich zu bewerten.
Künstlicher After
mit guter Versorgungsmöglichkeit .........................................................................50
sonst (z. B. bei Bauchwandhernie, Stenose, Retraktion, Prolaps,
Narben, ungünstige Position) ..........................................................................60–80
Nach Entfernung maligner Darmtumoren ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.
GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren
nach Entfernung eines malignen Darmtumors im Frühstadium
oder von lokalisierten Darmkarzinoiden.................................................................50
mit künstlichem After (nicht nur vorübergehend
angelegt)..........................................................................................................70–80
GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren
nach Entfernung anderer maligner Darmtumoren ..............................wenigstens 80
mit künstlichem After (nicht nur vorübergehend angelegt) ..................................100
Anhand der Richtwerte der Verordnung kannst Du Dir einen Überblick verschaffen und siehst was evtl. nicht berücksichtigt wurde.
Bei der Begründung des Widerspruchs wäre es ratsam, sich von Experten beraten zu lassen. Diese findest Du unter Anderem beim SozV-Deutschland (VDK) und/oder bei Vertrauensleuten der Schwerbehinderten.
Ausserdem hat sich hier im Forum ja auch eine beachtliche Anzahl von Expertinnen und Experten versammelt. Da wirst Du auch noch weitere Tips bekommen können.
Liebe Grüße aus dem Moor
Micha
von Häslein » 09.02.2011, 13:27
Vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten
@Frank: Es ist korrekt, dass es mein 3. Stoma ist, bin jetzt sein mehr als 10 Jahren entständ. Stomaträger, habe jedoch nie einen Antrag auf GdB gestellt, weil ich stets große Angst davor hatte, im Bedarfsfalle keine neue Stelle damit zu bekommen. Noch nie hat ein AG von meiner Darmerkrankung oder gar dem Stoma gewußt. :shock:
Ich habe bereits das Gutachten der Rentenversicherung hinter mir, die Gutachterin sagte, dass sie es befürwortet, dass ich unbefristet berentet werde. Sie hat auch Fotos von meinem Po und Bauch gemacht um die Bilder mit zur Rentenversicherung zu senden. Sie sagte wörtlich:"Damit ´sich auch die Nichtmediziner dort ein Bild davon machen können, wie es Ihnen geht".
Ich weiß eben nicht, ob sich die Rentenversicherung an dem Gutachten orientiert. Die Gutachterin wurde zwar von denen bestellt, aber sie hat ja geschrieben, dass nach ihrem Urteil eine unbefristete Rente bewilligt werden soll.
Ich bin ja erst 40 Jahre, ich habe eben Angst, dass die Rente nicht durchgeht. Eine Reha hielt die Gutachterin für unnötig, weil sie nix bringen würde in meinem Fall.
Das finde ich auch nicht schlimm, ich wüßte auch nicht, was mir eine Rehe groß bringen soll.
Vielleicht weiß ja noch jemand, was der Satz bedeutet: Gesundheitliche Merkmale zum Nachteilsausgleich liegen nicht vor.
Ist damit vielleicht ein Merkzeichen wie G oder RF im SB-Ausweis gemeint? Das wäre nicht schlimm.
Ich bin bereits mit der Parkerleichterungserlaubnis zufrieden. Lt. Versorgungsamt muss ich lediglich das mitgesandte Papier mit der Bestätigung vom Versorgungsamt, dass bei mir Crohn und Cu vorliegt und der GdB 60 ist ans Straßenverkehrsamt senden und ich erhalte den Ausweis.
Wie beschrieben, ist die Bestätigung der Kriterien für die Parkerleichterung in orange nach dem neuen Gesetz unbefristet gültig und ich muss ihn nur beim Verkehrsamt äh Straßenverkehrsamt beantragen und Lichtbild mitsenden. Man könne auch selbst hinfahren, dann bekäme man ihn sofort ausgestellt, wenn man Lichtbild dabei hätte.
Weitere Antworten, auch zur Rentensache , gerne willkommen.
Buffalo, danke für die Auflistung und auch allen anderen Postern vielen Dank.
Häslein, die nachgewiesen Crohn und colitis indeterminata hätte...auch wenn Colon raus ist...im Dünndarm ( !!!! ) sieht man histologisch CU - Hinweise...so richtig hat das niemand verstanden, ich poste mal die Histologieberichte alle in einem anderen Fred. Bei mir lief es noch nie normal.
auch wenn es das so nicht geben kann eigentlich, laut verschiedenen Ärzten und Histologen in verschiedensten Krankenhäusern und Unikliniken habe ich beides, trotz Fehlen des Colon... ist mir inzwischen egal...
Häslein...
von Hannemann » 09.02.2011, 15:30
Hallo Häslein.
Ich weiß zwar nicht in welcher Region du lebst, Aber es gibt die unabhängige Patientenberatung in ganz Deutschland.
findest du im Internet. Dort wird man kostenlos und gut beraten.
Reha ist aber gar nicht schlecht. Da wurde festgestellt daß ich nicht mehr arbeisfähig war, und so wurde diese Diagnose als Rentenantrag gewertet und ich mußte gar keinen Rentenantrag extra stellen. Ist ganz unabhängig vom Grad der Behinderung.Man kann auch schon bei 40% nicht mehr arbeitsfähig sein.
Ich hoffe daß du nicht allzuviel Stress hast und daß das Ergebniß zu für mdich befriedigend ausfällt.
Ich drück dir die Daumen. Hanni
von kängeruh » 10.02.2011, 03:21
Hallo Häselein
Unverständlich dieser Bescheid, würde sofort einen Widerspruch dagegen einlegen.
Meine Güte, da haste ja einiges hinter Dir
Ich habe beim ersten Antrag sofort 90 % wegen Stoma, Kurzdarmsydrom, Asthma und Gelenkerkrankung und noch so kleine Sachen bekommen mit dem Merkzeichen "G". Das Merkzeichen brachte mit eine 50%ige KFZ Steurermäßigung ein. Eine Parkerleichterung würde ich sofort bekommen wenn ich das Stoma noch hätte.
Hatte gleichzeitig einen Rentenantrag auf Erwerbsminderung gestellt und dieser wurde erst mal für 2 Jahre bewilligt, Verlängerung wurde gerade beantragt, die laut meiner Ärzte und des Gutachters auch durchgehen sollte, aber mal abwarten.
Ich denke das Du auf Grund Deiner Krankengeschichte berentet wirst, würde mich wundern wenn nicht. Die GdB hat nichts mit der Berentung zu tun und werden außer dabei außer acht gelassen.
Wünsche Dir das alles durchgeht
Überheblich oder besserwisserich kommst Du überhaupt nicht rüber
Über die Drinks können wir uns bei einem Treffen nochmal unterhalten.
Liebe Grüße
von hmengers » 10.02.2011, 11:41
Hallo Häslein,
eigentlich sind alle Deine Fragen schon beantwortet:
a) Natürlich musst Du Widerspruch einlegen, weil wahrscheinlich irgend ein Sachbearbeiter all zu pauschal an die Sache rangegangen ist und Dir sicher einige Prozente mehr zustehen.
b) Da Du eine Dauerbescheinigung für den gelben Parkausweis bekommen hast, die Du dann möglicherweise in 5 Jahren wieder raussuchen musst für die Verlängerung würde Dir das Merkzeichen G zusätzlich die Reduzierung der KFZ-Steuer bescheren. Das solltest Du wegen Deiner Beschwerden beim Gehen in Deinem Widerspruch ausdrücklich beantragen.
c) Mit der Rente hat das Ganze nichts zu tun und ich denke, dass diese auch genehmigt wird. Wichtig ist, dass Du für den Fall, dass diese zeitlich befristet ist, bei dem dann erforderlichen Verlängerungsantrag in ein paar Jahren wegen des nicht mehr ausreichend besserbaren Gesundheitszustands einen Antrag auf Gewährung der Rente auf Dauer stellst.
Gruß
Herbert
von Häslein » 10.02.2011, 15:18
Hallo!
Vielen Dank an Euch alle für die sehr kompetenten und ausführlichen Antworten.
Eine letze Frage habe ich doch noch:
Da ich leider auf nicht absehbare Zeit keiner sozialversicherungs-und steuerpflichtigen Tätigkeit nachgehen kann, ist der Steuerfreibetrag durch den GdB für mich selbst irrelevant.
Kann ich diesen Steuerfreibetrag sozusagen meinem Mann übergeben bzw. zählt mein Steuerfreibetrag dann bei meinem Ehemann beim Finanzamt, wird also mein Freibetrag bei seinem Einkommen steuerlich berücksichtigtoder spielt dies keine Rolle bzw. hat dies gar keinen Einfluss auf die Einkommensbesteuerung meines Mannes? Praktisch so, als ob ich gar keinen Gdb hätte und nicht arbeiten würde?
Ich fürchte auch bei etwaigem Widerspruch gegen meinen Bescheid um die Parkerleichterung.
Könnte denn die Möglichkeit bestehen, dass mir die Parkerleichterung dann wieder aberkannt wird? :shock:
Ich habe meist die Erfahrung gemacht, wenn man auf alle zustehenden Rechte und Paragraphen pocht, am Ende stattdessen weniger hat als vorher. ( der Syntax - Gott möge mir diesen Satz verzeihen )
Ich habe mir meine Beiträge nochmals durchgelesen und bin ob der Tippfehler geschockt. :shock: Gewöhnlich bin ich der deutschen Sprache und Orthographie eingermaßen mächtig.Vielleicht sitzt der Crohn bereits im Hirn.
Duden kaufen, der hat mir gehilft. :feiern:
Nochmals für Eure Antworten, Häslein
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