von birgit40 » 03.11.2012, 18:17
hallo ihr lieben !!
ich habe lange gesucht und hab leider keine antwort auf meine fragen gefunden , deshalb dieses neue thema !!!
ich denke mal herbert könnte das wissen !!
also ich bekomme ja witwenrente ,pflegegeld ( Stufe 1 ) und arbeitslosengeld ( bis september 2013 ) !! nicht viel aber man kann damit leben . das arbeitsamt hat mir ohne jegliche untersuchung geschrieben , das ich keine 15 stunden in der woche arbeiten könnte . jetzt wollen die mich natürlich abschieben in die EU rente und haben mir auch den antrag geschickt , habe ihn ausgefüllt und ihn wieder zurückgeschickt .
jetzt bekam ich post von der RV berlin bund . darin wird beschrieben , das sie das jetzt untersuchen werden , diesen antrag auf med. reabilitation !
muss ich jetzt nochmal in eine kur gehen ???
so weit so gut ! mein rentenberater sagte mir aber das ich niemals die EU rente bekommen werde , weil mir 17 jahre fehlen und ich diese zeit nicht eingezahlt habe ( wegen selbstständigkeit ) . vor meiner erkrankung habe ich aber 2 jahre als angestellte ( sozialvers.pflichtig ) gearbeitet , deswegen bekomme ich ja jetzt auch arbeitslosengeld für 1 jahr !!
der rentenberater sagt, ich müsste dann grundsicherung beantragen !! wie hoch ist die denn ? er sagte mir auch das ich dann ins rathaus müsste um diese zu beantragen !!
was soll ich jetzt machen , abwarten was die RV schreibt ?? oder diese grundsicherung schon mal beantagen?? wird das pflegegeld angerechnet ? ( bekomme ich zwar aber gebe es meiner pflegerin , da sie mir im haushalt etc. hilft , so wurde das damals von dem MDK entschieden .
hoffe das war jetzt nicht allzu lang , mein text !!! ach noch was , bin 1968 geboren !!! vieleicht tut das ja was zur sache !!
liebe grüsse eure birgit
von Häslein » 03.11.2012, 18:57
Hallo Birgit,
die Höhe der Grundsicherung wird berechnet, die Witwenrente zählt schon mal dazu.( das zählt als Einkommen )
Hier eine Tabelle zum Ausrechnen der Grundsicherung:
http://www.brutto-netto-rechner.info/grundsicherung.php
LG, Häslein
Nachtrag: Wenn Du Pflegegeld bekommst, kannst Du doch nicht mehr wirklich arbeitsfähig sein? Verstehe ich nicht...
Pflegegeld zählt m. M. nach nicht zum Einkommen.
von birgit40 » 03.11.2012, 19:21
@ häslein
ich verstehe es ja auch nicht !! die tante vom MDK war damals kurz nach dem tod meines mannes da !! viel geändert hat sich an meiner erkrankung nichts , ich gehe nur positiv durchs leben so gut ich kann !!! das AA hat ja direkt entschieden das ich keine 15 stunden die woche arbeiten kann !! ohne ein gutachten !! schaun wir mal !!
danke für deine antwort !!
liebe grüsse birgit
von Sonnenaufgang » 03.11.2012, 20:13
Hallo Birgit,
das Pflegegeld wird bei der Grundsicherung nicht angerechnet.
LG
Hans
von charla » 04.11.2012, 11:25
Hallo Birgit!
Ich bin nicht die Fachfrau, aber wenn Du Grundsicherung beantragst (Rathaus oder Landratsamt - gibt es ein Grundsicherungsamt), müsstest Du wissen, was Du an EU-Rente bekommen wirst.
Grundsicherung (im Alter und bei voller Erwerbsminderung) ist eine Ergänzung Deiner Einkünfte zu einer bestimmten Höhe.
Aber andere Forumsmitglieder werden Dir da bestimmt noch besser weiterhelfen können.
Viele Grüsse
Charla
von hmengers » 04.11.2012, 12:00
Hallo Birgit,
schicke mal Deinen "Retenberater" in die Wüste!
Für die EM-Rente muss man in den letzten 5 Jahren vor dem Antrag entweder 60 Monate freiwillige Beiträge gezahlt haben oder 36 Monate Pflichtbeiträge. 24 Monate Pflichtbeiträge hast Du schon. Dazu kommen die Anrechnungszeiten wegen Krankheit/Arbeitslosigkeit so dass Du spätestens nach Auslaufen des ALG I im September 2013 auch Anspruch auf eine EM-Rente haben wirst.
Leistungen zur Grundsicherung gibt es nur für Altersrentner oder EM-Rentner auf Dauer, kommen also für Dich nicht in Frage.
Zur med. Rehabilitation: warte mal ab was sie dir schreiben. Spekulieren bringt nichts.
Herbert
von birgit40 » 04.11.2012, 13:04
danke euch allen , vor allem dir lieber herbert !!
hat mir jetzt echt weitergeholfen !!
danke danke danke !!
liebe grüsse birgit
von Häslein » 04.11.2012, 18:00
Hallo Birgit,
Du hast ja in Deinem Beitrag einen *Rentenberater* genannt. Diese Berufsbezeichnung ( ist das ein Beruf? ) bzw. jenen Begriff habe ich schon öfter in anderen Foren gelesen...
Was macht ein Rentenberater denn genau? Ist das ein normaler Mitarbeiter der Rentenversicherung oder berät der neutral?
Wie wird man Rentenberater? Warum weiß der Berater grundlegende Dinge offensichtlich nicht?
Erschreckend!
LG, Häslein
von hmengers » 04.11.2012, 18:32
Hallo Häslein,
Rentenberater ist genau wie Rechtsbeistand eigentlich ein geschützter Begriff. Aber nicht umsonst gibt es ein Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz.
Herbert
von Häslein » 04.11.2012, 20:10
Danke für die Info, Herbert.
Wenn man die Aussagen des o. g. Beraters betrachtet, bekommt man Augentinnitus: Da sieht man Pfeifen. Ich könnte bei Birgits Berater Unwissenheit oder Arglistigkeit vermuten...
Off topic: Auf welche Aussagen von "Experten" kann sich denn der Durchschnittsmensch noch verlassen? Immerhin gibt es im Forum durch Herbert noch eine verlässliche Quelle.
Häslein
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