von Sabine049 » 08.01.2012, 15:31
Folgendes: Ich verweilte vom 27.12.11 - 03.01.12 (als Notfall aufgenommen) im Krhs. in der urol. Abtlg..
Die für den 03. Januar anberaumte nuklearmedizinische Untersuchung (isotopisches Nephrogramm) wurde auf vorgestern den 06. ds. Mts. verschoben. Daraufhin wurde ich am Dienstag vorläufig und auf eigenen Wunsch entlassen.
Stellte mich am Freitag, den 06.01.12, u.a. zwecks Untersuchung, die von den Hausurologen angemeldet worden war, in der Nuklearmedizin vor. Die werte Dame raunzte mich sofort an, ob ich eine Überweisung dabei habe?? Hatte ich verständlicherweise nicht.
Solle diese nachträglich zu schicken.
Nun meine Frage: Ist es rechtens, dass meine H.-Ä. o. H.-Urologe die Ü-weisung ausstellt???
Denn die Urologen des Hauses hatten konsilíarisch zwecks weiterer Diagnostik die Nuklearmediziner hinzugezogen.
Reichte jetzt nicht ein "interner" Konsilschein aus, oder verfiel die hausinterne Zuweisung bei der Entlassung?
Liebe Grüße
Sabine
von Häslein » 08.01.2012, 15:49
Hallo Sabine,
Überweisung ist rechtens.
Es wird auch der Klinik lieber sein als ein Konsil. Beim Konsil muss die Klinkik den Radiologen bezahlen. Für Dich erhält sie eine Pauschale.
Man kann auch eine Behandlung auch unter" nachstionär" laufen lassen. Allerdings erlischt dies bei * Entlassung auf eigene Verantwortung*, die Pauschale wird dann ggf. von der KK gekürzt, wenn Du unter der durchschnittl. Verweildauer stationär warst. ( kenne die DVD bei Deiner Dg. nicht )
LG, Häslein
von Sabine049 » 08.01.2012, 17:42
Häslein,
für Deine prompte Rückmeldung.
* Entlassung auf eigene Verantwortung*
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