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Kostenzuschuss für Umbau des Badezimmers – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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Kostenzuschuss für Umbau des Badezimmers

Beitrag von Lung » 30.04.2014, 12:50

Hallo Forum,
ich habe ein endständiges Kolostoma und einen unbefristeten GdB von 80.
Im Badezimmer würde ich mir aus praktischen und hygienischen Gründen anstelle einer Badewanne, eine Dusch-Kombi-Wanne wünschen. Ein Wannenaustausch ist allerdings mit erheblichen Kosten verbunden. Kann mir jemand in dem Zusammenhang sagen,
a) ob die Krankenkasse solche Kosten bezuschusst ?
b) hat man einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss ?
c) wenn ja in welcher Höhe ?
d) auf was muss man achten, um den Vorgang richtig auf die Kasse zuzubewegen ?
e) kann der Vermieter sich gegen den Austausch einer Wanne sperren ?
Dank und Gruß Lung

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Lung

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Kostenzuschuss für Umbau des Badezimmers

Beitrag von Erik » 30.04.2014, 13:05

da wirst du wohl Pech haben...........ein Stoma rechtfertigt keine Umbaumassnahmen noch gibts Geld dazu oder kannst einen Vermieter zwingen umzubauen bzw. zu lassen.
Die Zuschüße gibts für Schwerstbehinderte, das ist man mit Stoma sicher nicht
Viele Grüße
Erik

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Erik

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Kostenzuschuss für Umbau des Badezimmers

Beitrag von Bag-Owner » 30.04.2014, 13:34

Hallo Lung :winke: ,

da kann ich Erik nur zustimmen.
Gelder von Krankenkassen - alleine nur wegen einer Stomaanlage - zu bekommen, ist nicht vorgesehen :stimmtNicht: . Es sei denn du hast eine Pflegestufe I - III aufgrund noch weiterer anderer Gebrechen, dann sieht die Lage anders aus. Wenn dies der Fall wäre wären deine Punkte a-d kein Problem. Mit Punkt e könnte es evtl. mit dem Vermieter Probleme geben. Aber nur wegen des Stomas - leider nicht!

LG :roseSchenken:
Bag-Owner

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Bag-Owner

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Kostenzuschuss für Umbau des Badezimmers

Beitrag von hmengers » 01.05.2014, 09:49

Hallo Lung,

a) zum Vermieter: Du darfst das Bad zwar umbauen, wenn Du den Vermieter vorher informierst. Wenn Du ausziehst kann der aber verlangen dass Du einen Rückbau vornimmst.

b) Mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zur Notwendigkeit kannst Du die Umbaukosten (nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung) bei der Einkommensteuer geltend machen.

Herbert

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hmengers

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