von dedo » 23.02.2012, 23:18
Hallo an alle,
gestern habe ich von der Krankenkasse schreiben erhalten, wo drauf stand, daß ich ab 02.03.2012 von der Krankenkasse ausgesteuert werde und das ich mich innerhalb von 7Tagen beim Arbeitsamt melden soll....
Ich war heute beim Arbeitsamt und habe die ganze Antragsfomulare bekommen, die ich bis zum 01.03.2012 abgeben soll...
Ich habe dazu paar Fragen undzwar sind da Entbindungen von der Schweigepflicht zur Unterschreiben:
- für die behandelnde Ärztin,
- für den Rentenversicherungsträger
- für den MDK
- für die Berufsgenossenschaft
- für die Ärztin des Gesundheitsamtes
- für das Sozialgericht
- für die Ärztin der Behörden die das Schwerbeh.recht
- Anforderung des Entlassungsberichtes der REHA-Klinik
Soll ich ganze Sachen Unterschreiben?
Und wenn ich nicht Unterschreibe? Was passiert dann?
Ich bin noch bei meinem Arbeitgeber fest eingestellt.
Wenn ich jetzt zum Arbeitsamt gehe und von denen Leistungen bekomme, bin ich dann von meinem alten Arbeitgeber automatisch gekündigt? Oder besteht trotz Leistung des Arbeitsamtes meine Arbeitsverhältnis?
Ich habe am 09.12.2011 die EU-Rente beantragt und warten auf die Entscheidung.
Wenn die Rente auf Zeit bewilligt wird, besteht trotzdem das Arbeitsverhältnis noch? Oder soll ich dann lieber mich mit mein Arbeitgeber einigen um Abfindung zu bekommen, da ich schon seit 14Jahren da beschäftigt bin?
Für Antworten bin ich euch dankbar....
lg
dedo
von Hannemann » 24.02.2012, 11:20
Hallo dedo
Ich kann dazu nur soviel sagen. Ich bekam damals nach dem ich ausgesteuert war, auch Leistungen vom Arbeitsamt und hatte einen bestehenden Arbeitsvertrag, bis zum Eintritt in die EU-Rente.
Ich weiß aber nicht wie es jetzt ist. Das war im Jahr 2006
Gruß Hanni
von hmengers » 24.02.2012, 12:04
Hallo Dedo,
da Du bereits die EM-rente beantragt hast brauchst Du keine weiteren Entbindungen von der Schweigepflicht zu unterschreiben, weil dafür gar kein Anlass besteht.
Das Arbeitsverhältnis endet nicht bei einer zeitlich befristeten EM-rente. es ruht nur.
Herbert
von Biggi0001 » 24.02.2012, 13:54
Ich vermute allerdings mal, dass es - ähnlich wie bei mir - zuerst zu einem ALG-1 Bezug kommen wird/soll, bis der Rentenantrag durch ist.
Und hier gilt:
: Du hast eine Mitwirkungspflicht. D.h. du MUSST niemanden von irgendwas entbinden, dann muss das Amt allerdings auch nichts zahlen.Soll ich ganze Sachen Unterschreiben?
Und wenn ich nicht Unterschreibe? Was passiert dann?
von hmengers » 24.02.2012, 16:27
Hallo,Ich habe dazu paar Fragen undzwar sind da Entbindungen von der Schweigepflicht zur Unterschreiben:
- für die behandelnde Ärztin,
- für den Rentenversicherungsträger
- für den MDK
- für die Berufsgenossenschaft
- für die Ärztin des Gesundheitsamtes
- für das Sozialgericht
- für die Ärztin der Behörden die das Schwerbeh.recht
- Anforderung des Entlassungsberichtes der REHA-Klinik
von Biggi0001 » 24.02.2012, 18:23
Oi, da siehst du mal, das wusste ich nicht.
Was aber ist wenn der Rentenantrag abgelehnt wird? Ist dann unter Bezugnahme auf den 125er eine Rückzahlung der geleisteten Zahlungen fällig?
Gruß, Biggi
von hmengers » 24.02.2012, 19:22
Hallo Biggi,
dann kommt entweder Arbeiten (wenn arbeitsfähig, da das Beschäftigungsverhältnis weiter läuft)oder ALG 2 bzw. Sozialamt
Aber so weit denken wir ja noch nicht.
Herbert
von Biggi0001 » 24.02.2012, 20:14
Jau, das ist klar ... aber er hat ja dann schon mehrere Monate lang Leistungen bezogen, die vermutlich auf ALG-1-Niveau sind ( so war's bei mir ) .. und ohne Antrag darauf läuft ja nix.
Als meine Rente dann durch war, wurden die ALG-1-Zahlungen mit den "eigentlich dann zu leistenden Rentenzahlungen" verrechnet ( Gott sei Dank ist meine Rente in etwa gleich hoch, es kam sogar ein kleines Plus dabei raus )
Wenn er aber keine Rente bekommt und dann ins ALG2 fällt und ihm auch kein ALG1 in entsprechender Höhe zugestanden hätte, was passiert dann?
Oder bin ich auf dem falschen Dampfer grad?
Gruß, Biggi
von hmengers » 24.02.2012, 22:09
Hallo Biggi,Wenn er aber keine Rente bekommt und dann ins ALG2 fällt und ihm auch kein ALG1 in entsprechender Höhe zugestanden hätte, was passiert dann?
von dedo » 24.02.2012, 22:30
Hallo,
danke schonmal für die Antworten...
so wie ich verstanden habe, ist der Ablauf so richtig, oder?
Wie ist es den, wenn die rente durch ist, muss ich dann die Leistung die ich bekommen werde, wieder zurück bezahlen? Wenn ja, wie wird das berechnet? ich gehe mal davon aus, daß ich weniger rente bekommen werde als ALG.. muss ich dann alles komplett zurück erstatten oder anteilmäßig?
Ich hoffe ja nur, daß ich vielleicht doch noch vor dem Krankengeld aussteuerung (02.03.2012) von Rentenversicherung den Bescheid bekomme.... Aufjedenfall, will am Montag die Krankenkasse bei der Rentenversicherung anrufen und fragen, wie es stand der dinge im moment ist... Weil die Krankenkasse meint, daß es schon merkwürdig ist, daß die noch keine Entscheidung getroffen haben, weil ich sollte eigentlich am 14.02.2012 zur der Ärztliche Untersuchungsstelle von der Rentenversicherung zur Begutachtung antanzen. Am 10.02.2012 habe ich dann Schreiben von der DRV bekommen, daß ich den Termin nicht wahrnehmen soll, da nach den neuen Befunde eine Untersuchung nicht mehr notwendig ist. Ich hatte von mein Ärztin in Heidelberg (da wurde ich Operiert und auch in Behandlung)und von meine Gastroärztin wo ich auch behandelt werde eine ärztliche Bescheinigung bekommen, wo meine Beschwerden drauf standen und zur zeit eine Verbesserung für absehbarer Zeit nicht in sicht ist und das die die Zeitrente für mich stark befürworten.
Dies hatte ich dann zur der DRV geschickt, wo ich dann kurz dannach diese Terminabsage bekommen habe.
Das sind jetzt über 2Wochen her. Meine Ärzte und die Krankenkasse meinen, daß wenn die DRV keine Untersuchung notwendig finden, eigentlich schon eine Entscheidung getroffen haben. Laut meine Ärzte und Krankenkasse kann es eigntlich nur positiv sein, sonst hätten die eine Untersuchung durchgeführt.
Wie sieht ihr das den?
naja das reicht erstmal.....
lg
dedo
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe