von Sternchen1960 » 25.10.2011, 13:59
ich habe heute eine interessante Auskunft der Krankenkasse bekommen die ich euch nicht vorenthalten möchte. Leider habe ich das nicht gernauer und schriftlich.
6 Wochen bekommt man Lohnfortzahlung, dann Krankengeld, klar.
Wenn man dann wieder mir der gleichen Erkrankung krank wird, oder es, wie zB. Stomarückverlegung, eine Folgeerkrankung ist, dann fällt man sofort wieder ins Krankengeld der Krankenkasse, sprich man hat viel weniger Geld.
Es sei denn, man hat dazwischen ein halbes Jahr gearbeitet, dann zahlt der Arbeitgeber wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung.
Leider habe ich keine genauen Infos wie sich in diesem Fall "ein halbes Jahr" definiert. Weiß hier jemand genaueres?
Aber im Prinzip scheint mir das eine Überlegung wert zu sein, ein halbes, statt wie mindestens möglich ein viertel Jahr, mit der RV zu warten. Und sich dann 6 Wochen keinen Kopf machen zu müssen, wovon die Miete zahlen usw..... bzw dann auch notfalls- vieleicht geht es ja problemlos- aber auch die nötige Zeit zu haben, dass der Darm wieder normal arbeitet.
Andererseits habe ich hier schon gelesen, dass der Darm umso problemloser normal arbeitet, je früher man zurückverlegt.
Hinzu kommt, dass mir die 4 Wochen seit der OP mit Szoma schon unendlch lange vorkommen- aber ok- noch ist vieles nicht wirklich gut verheilt. Wenn die Haut um das Stoma mal ordentlich zugewachsen ist, wird evtl vieles leichter. *malabwartenmuss*
Lg
Helga
von hmengers » 25.10.2011, 14:22
Hallo Helga,
im Entgeltfortzahlungsgesetz steht wörtlich "6 Monate" d.h. es geht nach dem Kalenderdatum, egal ob die Monate dazwischen 28, 30 oder 31 Tage lang waren.
Zur Frage einer RV, ob so schnell wie möglich oder erst später kann ich nichts sagen, weil ich nicht betroffen bin, aber wenn ich das so lese gibt es wohl positive als auch negative Rückmeldungen in beiden Fällen.
Herbert
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