von Ottokar » 23.12.2009, 15:20
Wer kann mir helfen?
Am Montag hatte ich ein Schreiben von meiner Krankenkasse in der Post.
In diesem teilt mir meine KK mit das sie mein Arbeitsverhältnis für beendet erklärt und ich mich ab 24.12.2009 arbeitslos melden muß und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stellen habe.
Die Krankengeldzahlung wird am 23.12.2009 eingestellt.
Da ich zwar nicht in meiner jetzigen Tätigkeit arbeiten kann aber das Arbeitsamt kann mich ja in eine neue Stelle vermitteln.
Vertragsrecht und Schwerbehindertenrecht sind somit auser Kraft gesetzt worden und für mich nicht gültig.
Ausgesteuert bin ich auch nicht da die 78 Wochen noch lange nicht um sind.
Ottokar
von Rehlein51 » 23.12.2009, 18:42
Hallo Ottokar,
was für eine herzliche Weihnachtsüberraschung. Ja so sind sie.
Leider kann ich Dir gar keinen Tip geben, aber wir haben hier ja ein paar pfiffige Kerlchen und Weibchen. Der eine oder andere wird Dir sicher einen Rat geben können.
Laß Dir das Weihnachtsfest nicht total vermiesen. Ich wünsche Dir viel Glück und hoffe, dass Du weiterhin Krankengeld beziehen kannst.
Im Sozialverband bist Du nicht zufällig Mitglied, würde Dir nämlich jetzt sehr hilfreich sein.
Liebe Grüße
Silvia
von hmengers » 23.12.2009, 19:21
Hallo Ottokar,
ich habe den Thread vom November noch einmal überflogen.
1. Deine Krankenkasse hat die Zahlung von Krankengeld eingestellt, KÜNDIGEN kann/konnte nur Dein Arbeitgeber.
2. Du schriebst von Gesprächen mit dem Integrationsamt, aber nicht was daraus geworden ist. Wenn die mit einer Kündigung einverstanden waren, konnte Dein Arbeitgeber Dich mit Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Ist das geschehen?
3. Auch die Rentenversicherung war integriert. Was ist daraus geworden?
Nix für ungut. Aber bisher sehe ich keinen Verstoß gegen das Schwerbehindertenrecht und auch nicht gegen das Arbeitsrecht. Aber dazu weiß ich (auf diesem Wege) zu wenig.
Und falls Dir VON DEINEM ARBEITGEBER gekündigt wurde, muss Du Dich wohl, wie andere gekündigte auch, arbeitslos melden. Falls nicht, gehe zur Arbeit und stelle deine Arbeitskraft zur Verfügung und warte ab, was dann geschieht.
Mir fällt nur auf, dass Du von AG, IA, RV und KK berichtest, aber nun (was ganz sicher so nicht stimmt!) behauptest, die KK hätte dein Arbeitsverhältnis gekündigt.
Herbert
von Ottokar » 23.12.2009, 20:45
Einen weihnachtlichen Dank für eure schnellen Antworten.
Hier nun der gewünschte Input.
Zu 1. die Krankenkasse hat die Zahlung des Krankengeldes mit heutigen Tag eingestellt und von sich aus meinen noch bestehenden Arbeitsvertrag für beenndet erklärt. Sie schreiben "es ist unerheblich ob beide Vertragsparteien am Vertrag festhalten" und ich soll mich " der Agentur für Arbeit, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen"
Zu 2. es laufen noch Gespräche mit dem Integrationsamt bezüglich innerbetriebliche Umsetzung und ein Antrag meines AG zur Kündigung. Die Verhandlung dazu ist aber erst im neuen Jahr.
Zu 3. die Rentenversicherung ist ja der Träger der Rehamaßnahme und prüft zur Zeit noch das weitere Vorgehen (berufliche Reha, Umsetzung, Rente), hat aber noch keine Entscheidung getroffen. Das soll heißen es gibt noch keinen Bescheid der DRV nach der Reha.
Zusammenfassung
Ich bin weder gekündigt durch den Arbeitgeber noch habe ich selbst gekündigt.
Ich bekomme kein Krankengeld da ich laut Krankenkasse eine andere Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber annehmen kann.
Ich bekomme kein Arbeitslosengeld da ich einen gültigen und bestehenden Arbeitsvertrag habe.
Ich kann noch nicht arbeiten gehen da ich nach meiner OP meine letzte Tätigkeit nicht ausführen kann.
und das alles schön als Weihnachtsgeschenk verpackt.
Ottokar
von hmengers » 24.12.2009, 11:36
Hallo Ottokar,
wenn Du noch krank geschrieben bist kann die Kasse Dich nicht zum AA schicken und außerdem müsste auf einem solchen Bescheid zur Beendigung der Krankengeldzahlungen auch ein Rechtsbehelf stehen.
Am besten suchst Du Dir einen RA mit Erfahrung im Arbeitsrecht/Sozialrecht und gehst dagegen vor.
Aus der Ferne kann man dazu nur spekulieren und vermuten und das hilft Dir auch nicht weiter.
Herbert
von Ottokar » 24.12.2009, 12:31
Hallo Herbert,
ich nehme auch tröst, Zuspruch, und seelenstreicheln weil ja Weihnachten ist.
Die meisten haben jetzt halt Urlaub, da kann man nichts reisen.
Wenigsten steht der Weihnachtsbaum mit super Energiesparender Lichterkette aber es sind noch keine Geschenke drunter.
Ottokar
PS: an den Admin - Bitte ändere den Fehler im Thema, Arbitsvertrag sieht echt doof aus - Danke und frohe Weihnachten
von Webkänguru » 24.12.2009, 14:32
Hallo Ottokar,
sorry, hab ich gestern übersehen. Ist jetzt geändert
Viele Grüße,
euer Webkänguru
von G-H-L » 30.12.2009, 18:46
Ottokar hat geschrieben:Am Montag hatte ich ein Schreiben von meiner Krankenkasse in der Post.
In diesem teilt mir meine KK mit das sie mein Arbeitsverhältnis für beendet erklärt und ich mich ab 24.12.2009 arbeitslos melden muß und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stellen habe.
Die Krankengeldzahlung wird am 23.12.2009 eingestellt.
Da ich zwar nicht in meiner jetzigen Tätigkeit arbeiten kann aber das Arbeitsamt kann mich ja in eine neue Stelle vermitteln.
Vertragsrecht und Schwerbehindertenrecht sind somit auser Kraft gesetzt worden und für mich nicht gültig.
Ausgesteuert bin ich auch nicht da die 78 Wochen noch lange nicht um sind.
von MiniBonsai » 31.12.2009, 10:51
Kann es sein, dass die Krankenkasse nicht den Arbeitsvertrag gekündigt hat, sondern "lediglich" die Zahlung von Krankengeld eingestellt hat?
Dann musst du dich nämlich bei bestehendem Arbeitsvertrag auch beim Arbeitsamt melden und bekommst ALG2 (soweit ich weiß). Die Krux ist ob du arbeitsunfähig oder berufsunfähig erkrankt bist.
Das kann die Krankenkasse machen, wenn du zwar krank für deinen Beruf bist, aber in einem anderen Job durchaus arbeiten könntest. Also bist du quasi zu vermitteln vom Arbeitsamt und müsstest (wenn ich richtig informiert bin) auch einen anderen Job annehmen und dann ggf deinen noch bestehenden Vertrag auflösen.
So hat es mir jedenfalls die Rentenberaterin erklärt als ich fragte, was denn passieren kann, wenn es mit einer Umschulung noch länger dauert und da die Krankenkasse "schon mit den Hufen scharrt" auf Grund meiner langen Krankenzeit und natürlich möchte, dass ich wieder arbeite. Die Rentenberaterin sagte, dass ich derzeit auf Grund der WUnde ja nicht nur berufsunfähig, sondern arbeitsunfähig sei udn es deshalb derzeit noch nicht passieren könne, dass die Krankenkasse das Krankengeld einstellt.
Dir viel Erfolg beim Klären der Situation!
MiniBonsai
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