von ele64 » 17.03.2008, 21:39
Hi Ihr,
wer kennt sich da aus:
Ich habe einen Brief von der Krankenkasse bekommen, dass ich innerhalb der nächsten zwei Wochen einen Reha-Antrag einreichen MUSS. Habe dann darum gebeten, diese Frist um zwei Wochen zu verlängern,das hat die Sachbearbeiterin abgelehnt. Dann habe ich im Internet gefunden, dass ich 10 Wochen Zeit habe lt. Gesetz. Weiss jemand verbindlich, ob das stimmt?
Ausserdem will ich ja in Reha, habe aber Angst, dass ich, wenn ich danach noch nicht arbeitsfähig bin, von denen "zwangsverrentet" werde - und das will ich auf keinen Fall. Ich will wieder arbeiten. Kann das gegen meinen Willen passieren?
Danke für hilfreiche Antworten sagt
Ele
von onevoice » 18.03.2008, 04:36
Hallo Ele !
"zwangsverrentet" wirst du mit Sicherheit nicht.
Eher ist das umgekert.
Die Reha diehnt dazu die Arbeitskraft zu erhalten.
Du sollst in der Reha neue Kräfte tanken,damit du danach wieder voll einsteigen kannst.
Auch wenn du nach der Reha noch nicht wieder arbeiten kannst ,weil manche Menschen länger brauchen um wieder gesund zu werden.
"zwangsverrentet" sorry aber da muß ich mal lästern,net böse sein;):confused::D:D:D:p:feiern:
Bei der derzeitigen Gesundheitsreform wird mit Sicherheit keiner zu früh in Rente geschickt.
Wünsche dir viele Jahre die du noch arbeiten kannst
LG one:kiss:
von onevoice » 18.03.2008, 05:33
Ich noch mal.
Wenn die Krankenkasse die Reha anordnet mußt du dich fügen.
Die sehen die die Reha als sollches ,das deine Arbeitskraft danach wieder hergestellt sein kann.
Das ist doch sicher auch in deinem Sinn.
Ansonsten siehe vorhergehenden "Thread"von mir.
LG one:kiss:
von Sabine049 » 18.03.2008, 08:48
Liebe Ele,
mh ... im Bereich: Sozialrecht und Gesundheitspolitik ist die Fachfrau: Biggi0001 = http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/.
@liebe One: leider wird man/frau u.U. heutzutage "zwangsverrentet"; warum, weshalb, wieso ... weil sich die gesetzlichen Krankenversicherungen der mehrmonatlichen - einst bis zu 1.5 Jahren - Krankengeldzahlungen möglichst entziehen möchten. D.h. im Falle der vorzeitigen Berentung kommen für die monatlichen Zahlungen die Rententräger auf, so dass die Kasse fein aus den "finanziellen Verpflichtungen" quasi der Auszahlung des Krankengeldes raus ist.
Je eher der Pat. wie Ele in die Reha geschickt wird, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass der/die Patient/In nicht "rehabilitierbar" ist und folglich als arbeitsunfähig eingestuft wird. Fazit: EU-Verrentung
Liebe Grüße Sabine
von Tini65 » 18.03.2008, 11:07
Hallo Ele64,
ich stimmte Sabine049 zu. Die beste Adresse bei solchen Fragen ist Biggi0001.
Aber grundsätzlich würde ich mir nicht zuviele Sorgen machen. Es läßt sich an vielen Rädchen noch drehen. Und wenn Du heute einen Reha-Antrag stellst, hast Du morgen noch lange keinen passenden Reha-Platz. Die Bewilligung dauert einige Zeit und die Rentenversicherung schickt dann die Unterlagen an die Reha-Klinik, von der Du eine Einladung mit einem konkreten Termin bekommst. Ich habe damals in meiner Klinik einfach angerufen und gesagt, dass ich noch nicht reisefähig bin. Daraufhin wurde der Reha-Beginn von der Klinik ohne Probleme vier Wochen verschoben. Das war allerdings 2000. Ob sowas heute noch geht, wird Biggi0001 Dir sicherlich sagen können.
Außerdem möchte die Krankenkasse Dich aus Kostengründen vielleicht loswerden. Das heißt aber noch lange nicht, dass die Rentenversicherung Dich ohne Nachzufragen auch nimmt. Ich kann mir z.B. nicht vorstellen, wenn Dein Arzt schreibt, dass eine Besserung "in absehbarer Zeit" - oder so ähnlich - zu erwarten ist, Du sofort eine Rente bekommst. Dann wird die Rentenversicherung Dich sicherlich an die Krankenkasse zurückverweisen.
Viele Grüße
Tini
von hmengers » 18.03.2008, 15:39
Das mit der Umdeutung eines Reha-Antrags in einen Rentenantrag ist Gesetz! Wenn man einen Rehaantrag stellt und die KK fordert Dich auf, einen Rentenantrag zu stellen, weil die RV Dich nicht für rehabilitationsfähig hält, kannst Du den Antrag nur noch mit Zustimmung der KK zurückziehen. Ausnahme nur, wenn Dir dadurch nicht zumutbare Nachteile entstehen würden und diese sind ziemlich eng gefaßt. Ein ziemlich komplexes Thema und von Fall zu Fall zu beurteilen.
Wenn Du aber jetzt keinen Rehaantrag stellst, wird die KK das Krankengeld einstellen. Austricksen ginge bei entsprechendem Gesundheitszustand nur so: Arbeit aufnehmen, nach frühestens 1 Woche einen Rehaantrag stellen, damit Du wieder fit wirst. Weil Du arbeitest, entfällt der (gesetzliche) Grund einer Umdeutung und alles was vorher war, zählt nicht mehr. Hast Du während der Zeit von Krankengeldbezug einen Rehaantrag gestellt, der (mit Ankündigung) umgedeutet werden soll, was Du aber nicht willst: Arbeit aufnehmen, Rehaantrag zurückziehen. Der Grund für den Rentenantrag entfällt. Anschließend siehe oben. Ansonsten kommst Du in einen Teufelskreis.
Übrigens: Ich will Biggi keine Konkurrenz machen (habe gar keine Zeit dafür), bin aber auch als Rechtsbeistand im Sozialrecht mit solchen Problemen befaßt und hatte vor 6 Wochen gerade einen solchen Fall.
Herbert
von ele64 » 18.03.2008, 21:41
Vielen DAnk für die bisherigen Anworten.
Das mit den 10 Wochen Zeit für den Reha-Antrag ist doch aber so, oder? Da kann die KK mir doch nicht eigenmächtig nur 2 Wochen Zeit lassen?
von Sabine049 » 19.03.2008, 09:44
Ele, setz dich doch mal per PN mit "hmengers" in Verbindung. Als Rechtsbeistand im Sozialrecht wird dir Herbert bestimmt weiterhelfen können.
@ Lieber Herbert, interessenhalber fände ich es super, wenn du deinen Beitrag ein bissle laienverständlicher umsetzen könntest. Denn als juristischer und unbedarfter Laie (... Blondchen und einer gewissen Begriffsstutzigkeit ) habe ich den Sachverhalt nicht ganz folgen können.
Liebe Grüße Sabine
von hmengers » 19.03.2008, 16:31
Liebe Sabine,
ich versuch's: Wenn Du einen Rehaantrag stellst, während Du Krankengeld beziehst fordert die KK die RV auf, auch zu prüfen, ob nicht stattdessen eine Verrentung in Frage kommen könnte. Hintergrund: Dann wird Rente gezahlt und die KK bekommt das Krankengeld zurück. Folgst Du dann der Aufforderung zum Rentenantrag nicht, wird die KG-Zahlung eingestellt. Stellst Du einen Antrag auf Rente, kannst Du den anschließend nur mit Zustimmung der KK wieder zurückziehen.(Auch dann, wenn Du wieder arbeitest.)
Stellst Du nach dem abgelehnten Reha-Antrag und dessen Umdeutung KEINEN Rentenantrag, entfällt der ganze Ärger. Bist Du wieder berufstätig kannst Du jederzeit aufgrund Deiner gesundheitlichen Situation einen neuen Rehaantrag bei der RV stellen und die KK hat kein Mitspracherecht.
Allent kloar?
Herbert
von Sabine049 » 19.03.2008, 16:55
Allent klaor?
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