von TOMTOM80 » 13.03.2010, 15:21
Hallo zusammen,
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen,
Ich bin seit 05/09 wegen meines RectumCA´s nicht mehr berufstätig (krank geschrieben). Mein Arbeitgeber hat für seine Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung hat mir, bis ich wieder zu arbeiten beginne eine monatliche "Berufsunfähigkeitsrente" bezahlt. Und jetzt kommt der Hammer:
Meine KK hat mir heute mitgeteilt, das auf Leistungen dieser Versicherung KK-Beiträge, und Beiträge für die Pflegeversicherung nachträglich zu entrichten sind. Alles in allem bis jetzt ca. 800€. In diesem Schreiben von der KK wird in keinster Weise auf irgendwelche § verwiesen, die so ein Vorgehen rechtfertigen.
Müsst Ihr KK-Beiträge auf solche Leistungen einer Versicherung bezahlen?
Ich wäre wirklich dankbar für eure Antworten.
Gruß aus dem verschneitem und A....-kaltem Bayern
TOMTOM80
von hmengers » 13.03.2010, 22:38
Hallo,
das ist rechtens (natürlich nur bis zu einem Gesamteinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze)(SGB V § 229 Abs. 1 Nr. 5)
Siehe auch ein aktuelles Urteil
Herbert
von TOMTOM80 » 14.03.2010, 11:28
Servus Herbert.
Vielen Dank für deine Antwort.
Grüße
TOMTOM80
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