von UweHH » 23.08.2012, 06:19
Mit der Suchfunktion konnte ich nix finden, also hier mal folgende Frage:
Ich hab nun aufgrund meines Stomas eine 100% tige Schwerbehinderung bekommen und im Merkblatt steht, dass Schwerbehinderte unter bestimmten Umständen in den ersten drei Monaten von der Privaten zur Gesetzlichen Krankenversicherung wechseln können.
So ein Wechsel kann gewisse finazielle Vorteile mit sich bringen, da niemand genau weiss, wie sich die Beiträge und jährlichen Selbstbeteiligungen bei den privaten KV in den kommenden Jahren verändern werden.
Hat jemdand diesen Weg schon mal gewählt und kann darüber berichten?
Ich will es auf jeden Fall einmal versuchen und berichte gerne darüber, wenn Interesse besteht.
LG
Uwe
von hmengers » 23.08.2012, 10:48
Hallo,
dieses Recht nach § 9 Abs.1.4 SGB V sollte man m.E. unbedingt nutzen. Dann ist man zwar nicht pflichtversichert und zahlt höhere Beiträge (für das gesamte Einkommmen bis zur Versicherungspflichtgrenze), aber auch als freiwilliges Mitglied in der GKV bist Du normalerweise besser dran als in der PKV nicht nur wegen der Zuzahlungen sondern auch wegen der Praxis der PKV die z.B. nur einen eingeschränkten Hilfsmittelkatalog haben etc. Beispielsweise gibt es für einen Rollstuhl meist nur max. 1700 €, die Zahl/Ausführung von Kathetern wird gedeckelt usw.
So mancher hat sich schon geärgert weil er diese Chance (die nur 3 Monate gilt) nicht genutzt hat und jetzt (neben permanent steigenden Beiträgen) horrende Eigenleistungen für Hilfsmittel erbringen muss. PKV-Privilegien wie u.U. Einzelzimmer, Chefarztbehandlung etc. treten dagegen in den Hintergrund.
Herbert
von UweHH » 24.08.2012, 05:06
Also, diesen "Privilegien" wie Einzelzimmer und den unnützen Gespräche mit einem meist uninformierten Chefarzt bin ich bisher immer konsequent + erfolgreich aus dem Wege gegangen.
Ich hab in letzter Zeit (Chemo, Betrahlung) nur meist ein kleines "P" in irgendeiner Ecke meiner Behandlungs- und Terminkarte entdeckt. Dafür gab es aber auch keinen Espresso extra
Kurz gesagt, ich pfeif auf die angeblichen Vorzüge der PKV. Es gab nur mal Zeiten, da dachte ich, es wäre besser privat versichert zu sein ... Er war halt jung und brauchte das Geld
Was mir bezüglich des Wechsels zu denken gibt, ist eine Altersklausel, die der GKV die Möglichkeit gibt, Wechselkunden abzulehnen. Diese Altersklausel ist vom Gesetzgeber meines Wissens nach nicht konkret festgelegt, so dass die gesetzlichen Krankenkassen da recht freie Hand haben. Was das im einzelnen Bedeutet, werde ich dann ja in Kürze wissen.
LG
Uwe
von hmengers » 24.08.2012, 10:27
Hallo Uwe,
nutze die (seltene) Chance! Die Altersklausel steht völlig unterschiedlich in den Satzungen und manche KK haben gar keine. Musst Du evtl. etwas suchen. Aber JEDE GKV ist m.E. einer PKV vorzuziehen, besonders wenn mann sie braucht.
Herbert
von UweHH » 30.08.2012, 04:58
Hallo,
ich habe einen ganz interessanten Link zu dem Thema gefunden und gebe ihn einfach mal an alle Interessierten weiter:
http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen ... nderte.php
Insbesondere die fast aktuelle Liste der GKVs, die Schwerbehinderte aufnehmen und deren Alterskriterien (Zugangsrecht bis ...) finde ich recht informativ.
Vielleicht hilft es ja jemandem weiter.
BTW: Spannenderweise konnte mir weder die Behörde, die den Behindertenausweis ausgestellt hat, Auskunft über den § 9 Abs.1.4 SGB V geben (O-Ton: "Wir geben das Merkblatt nur weiter. Was da genau drin steht wissen wir auch nicht."), noch meine PKV. Die GKV meiner Frau wußte ebenfalls nichts über den Paragraphen.
LG
Uwe
von hmengers » 30.08.2012, 10:24
Hallo Uwe,
danke, Du hast mir Arbeit abgenommen. Auch wenn das nur wenige Leute betrifft ist die Information für diese dann wichtig. Ich bin gerade dabei einen Artikel zum Thema zu schreiben (u.a. auch für die Stoma-Welt) und so hast Du mir Recherchearbeit erspart.
Herbert
von UweHH » 12.09.2012, 05:45
Noch eine Frage zu dem Thema:
Wenn ich davon ausgehe, dass der Wechsel von der privaten KV zur gesetzlichen KV aufgrund der 100%tigen Schwerbehinderung klappt - und es sieht ganz danach aus, dann kann ich danach doch eigentlich in jede andere gesetzliche KV wechseln, da ich dann ja nicht mehr von der privaten KV komme.
D. h. ich wechsel jetzt von privat zu gesetzlich (eine die mich aufgrund meines Alters noch nimmt, egal welche) und nach einem Jahr nutze ich meine Wahlfreiheit der KV und wechsel in eine, die mir von den Leistungen her besser paßt und die mich vorher nicht aufgenommen hätte. Denke ich da zu kurz oder geht das so?
LG
Uwe
von hmengers » 12.09.2012, 22:00
Das geht so.
Herbert
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