von Liese » 14.02.2013, 22:22
Hallo Ihr Lieben, ich hab da mal 'ne Frage.
im November letzten Jahres stellte ich den Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung. Die Bearbeitung ist noch nicht abgeschlossen, obwohl mir im Januar d. J. "freundlicherweise" immerhin schon mitgeteilt wurde, dass über meinen Antrag "beschleunigt entschieden" werden soll, weil ich ja angegeben habe, dass ich berufstätig bin. Tja, ich bin tatsächlich berufstätig und hab es nicht nur mal einfach so angegeben. Behördendeutsch nenn ich das einfach mal .
Lange Rede.... inzwischen hab ich einen Termin zur Rückverlegung bekommen. Muss ich das Amt darüber informieren oder lass ich nun den Antrag einfach so weiterlaufen?
von doro » 14.02.2013, 22:27
Lass ihn laufen, denn noch bist Du nicht RV.Will sagen, störe den Amtsablauf nicht.Wenn Du einen GdB hast, ist es immer noch rechtzeitig eine Information weiter zu geben.
So, meine unmaßgebliche Meinung.
von Hanna70 » 14.02.2013, 22:35
Hallo Liese,
NOCH bist Du nicht rückverlegt (bzw. Dein Darmausgang nicht )!
Was natürlich niemand hofft, aber es kann immer etwas anders laufen als geplant.
Ist dann die RV erfolgreich abgeschlossen, musst Du das jedoch zeitnah melden (Mitwirkungspflicht!).
LG Rosi
von Liese » 14.02.2013, 22:36
Danke für Eure schnellen Antworten. Dann werde ich mal den Amtsablauf vorerst lieber nicht stören, nicht dass ich da noch wen "aufwecke".
Und klar, die Rückverlegung liegt noch vor mir,wenn ich an die letzte OP denke, die verlief ja auch alles andere als "geplant".
Hallo Liese,
ich bin auch der Meinung, dass du den Amtsablauf erstmal nicht stören solltest.
Zum Ausweis wirst du ein Schreiben erhalten wo eventuell, wie bei mir geschehen da der Ausweis befristet ist, eine erneute Prüfung zum Zeitpunkt X vorgesehen ist. Dennoch weisen sie auf die Mitwirkungspflicht hin.
Ich habe das Amt nach meiner RV informiert und bekam eine sehr dubiose Antwort: Die RV würde sicherlich eine Herabstufung bewirken. Es ist eine Überprüfung zum besagten Zeitpunkt vorgemerkt, aber wenn ich jetzt eine Prüfung wünsche solle ich mich kurz melden.
Schreiben abgeheftet und Ordner zugeklappt.
Gruß billy64
von Liese » 15.02.2013, 18:12
Danke Billy, dann warte ich jetzt erst mal ab. Vielleicht schafft es das Amt ja noch in diesem Jahr, mir irgendwann einen Bescheid zukommen zu lassen.
von Sonnenaufgang » 15.02.2013, 18:25
Es liegt auch oft nicht an den Ämtern,sondern die Ärzte lassen sich oft auch sehr viel Zeit mit der Ausfüllung des Fragebogens,den sie von der Behörde erhalten.Wird wohl nicht besonders gut vergütet diese Anfrage.
Gruß Hans
von Liese » 15.02.2013, 18:31
Ja, da geb ich Dir allerdings recht, Hans. Meine Hausärztin hat sich auch schon "geoutet", dass sie sich über 2 Wochen Zeit gelassen hat. Aber das ist nun auch schon wieder über einen Monat her. Mal sehen, wer weiß, ob ich überhaupt einen GdB erhalte. Hab da ja eh so meine Zweifel.
von Liese » 22.05.2013, 00:31
kleines Update
Nun hab ich doch tatsächlich am letzten Samstag meinen Bescheid bekommen und was soll ich sagen. Ich hab einen GdB von 50, den ich allerdings nicht nur meinem ehemaligen Stoma zu "verdanken" hab. Meinen Ausweis darf ich mir frühestens nach Ablauf von 10 Tagen nach Zustellung des Bescheides beim Bürgerbüro abholen. Nur frag ich mich grad, ob sich das überhaupt lohnt, denn die Rückverlegung hatte ich ja bereits im Februar diesen Jahres. Auf dem Bescheid steht leider nicht drauf, wieviel Prozent man mir für meine beiden "Leiden" einzeln zukommen ließ. Steht mir eigentlich eine Einsichtnahme in die Behördenakte zu? Ich wüsste schon gerne, auf welcher Grundlage das Amt diesen GdB "ausgerechnet" hat.
von charla » 22.05.2013, 07:11
Hallo Liese,
ich hab da auch mal nachgebohrt (es ging mir um die Parkerleichterung - die gibt es nur, wenn Morbus Crohn einen bestimmten Grad hat) und da haben die sich dann "geoutet"
und mir mitgeteilt, wie sich das aufteilt.
Probiers einfach mal!
Viele Grüsse
Charla
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