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Macht euch eure Krankenkasse Vorschriften? – Seite 2

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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130 Beiträge • Seite 2 von 131, 2, 3, 4, 5 ... 13

Macht euch eure Krankenkasse Vorschriften?

Beitrag von hope » 23.07.2008, 09:22

Huhu!
Ja, ich darf nur eine bestimmte Menge an Artikeln bekommen (zB 90 Beutel für 3 Monate, das ist schon heavy, aber mit Ausstreifbeutel darf man ein wenig mehr :shock: ).

Muß einen denn jede Krankenkasse nehmen, auch wenn man Krebs hat? Das ist sicher eine doofe Frage, aber das ging mir so durch den Kopf! Kann ich so einfach wechseln?

Ich finde es schon traurig, daß man nicht mal eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abschließen kann,wenn man Krebs hat:(

Einen schönen Tag noch!

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hope

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Macht euch eure Krankenkasse Vorschriften?

Beitrag von Cindi » 23.07.2008, 09:53

Hallo!! Meine Krankenkasse hat sich noch nicht bei mir gemeldet ! Ich hoffe auch das es so bleibt ! Liebe Grüsse Pina!!

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Cindi

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Macht euch eure Krankenkasse Vorschriften?

Beitrag von Neva Dawn » 23.07.2008, 10:04

Hallo Ihr Lieben!

Ja - meine Kasse hat sich da auf einmal zwischengeschaltet. Ich bekomme jetzt 70 Ausstreifbeutel und 25 Platten für 2 Monate. Komme damit auch gut aus - also kein Problem. Das mit dem 6 Tuben Paste könnte schon eher eng werden. Mal sehen, falls ich mal mehr brauche, ob es das Probleme gibt. :haarezuberge:
Meine Stomatherapeutin hat sich seit Weihnachten nicht mehr blicken lassen. Vorher hat sie mir meine Versorgung immer vorbei gebracht und auch immer nochmal einen Blick auf mein Stoma geworfen. O.K. - es geht mir ja soweit gut - aber schade find ich das trotzdem. Gab ja doch immer ein gewisses Sicherheitsgefühl...

lg Petra

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Neva Dawn

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Macht euch eure Krankenkasse Vorschriften?

Beitrag von wukasisumo » 23.07.2008, 10:08

meine KK (aok) hat noch nichts verlauten lassen. meine stomatante kommt nur, wenn ich sie brauche, das wollte ich so. also - alles beim alten.
lg sabine

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wukasisumo

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Macht euch eure Krankenkasse Vorschriften?

Beitrag von Morwen » 23.07.2008, 10:52

Bin auch bei der BEK. Die haben nicht mal was gesagt, als ich vor 2 Monaten zusätzlich die Hautschutzringe von Eakin angefordert hab.

Gruß ... Gaby

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Morwen

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Macht euch eure Krankenkasse Vorschriften?

Beitrag von Frank38 » 23.07.2008, 10:58

Huhu Hope,

@Hope

Muß einen denn jede Krankenkasse nehmen, auch wenn man Krebs hat? Das ist sicher eine doofe Frage, aber das ging mir so durch den Kopf! Kann ich so einfach wechseln?


Muss die neue Kasse mich aufnehmen?

Generell besteht für alle geöffneten gesetzlichen Krankenkasse Aufnahmepflicht für alle Versicherungsberechtigten, egal welche Krankengeschichte vorliegt oder ob. z.B. beim Wechsel ein längerer Krankenhausaufenthalt notwendig ist.

Wer Versicherungsberechtigter ist, regelt das Sozialgesetzbuch V (SGB V). Versicherungsberechtigt ist, wer

1.

pflichtversichert nach SGB V § 5 ist, oder
2.

freiwillig versichert ist und bei dem die die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 SGB V vorliegen. (z.B. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren).



Wann kann man wechseln?

Die Krankenkasse wechseln können Sie, wenn

*

Sie 18 Monate Mitglied der Krankenkasse waren (ordentliche Kündigung).
Auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder Fusion Ihrer Krankenkasse läuft diese Bindungsfrist weiter. Nach dem Kassenwechsel sind Versicherte erneut 18 Monate an ihre "neue" Krankenkasse gebunden, sofern die Kasse Ihre Beitragssätze nicht erhöht (s.u.).
*

Ihre Krankenkasse den Beitragssatz erhöht hat (Sonderkündigung).
Seit dem 1.1.2004 ist diese Kündigungsmöglichkeit auf die ersten zwei Monate nach Inkrafttreten der Erhöhung begrenzt. Bei einer Erhöhung des Beitragssatzes beispielsweise zum 1.3. müssen Sie bis spätestens 30.4. kündigen. Danach verfällt Ihr Sonderkündigungsrecht.
Achtung: Zum Sonderkündigungsrecht bei einer Kassenfusion siehe auch Frage 2.

Sowohl bei ordentlicher Kündigung als auch bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende


Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen bei einer Kassenfusion?

Leider hat es der Gesetzgeber versäumt, eine Sonderkündigungsmöglichkeit bei einer Beitragserhöhung im Rahmen einer Kassenfusion explizit einzuräumen. Die Krankenkassen und deren Aufsichtsbehörde, das Bundesversicherungsamt (BVA) waren bislang der Rechtsauffassung, dass bei einer Fusion eine ganz neue Krankenkasse entsteht, deren Beitragssatz dann neu festgelegt wird. Dieser Meinung haben aber in der jüngsten Zeit einige Sozialgerichte widersprochen (z.B. Sozialgericht Köln [Az. S 9 KR 806/04 ER], Sozialgericht Stuttgart [Az. S 4 KR 5695/03] u.a.). Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 2.12.2004 [Az. B 12 KR 23/04 R] hat inzwischen diese Urteile bestätigt.
Wechselwillige, die von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, sollten sich im Kündigungsschreiben auf das genannten Urteil beziehen.




Wie kann man wechseln?

Die Mitgliedschaft in Ihrer aktuellen Krankenkasse können Sie formlos schriftlich kündigen. (Beispiele für Kündigungsschreiben im rtf-Format finden Sie hier: ordentliche Kündigung, Sonderkündigung) Ihre bisherige Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen bis spätestens zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Anschließend stellen Sie einen Antrag auf Aufnahme bei Ihrer neuen Krankenkasse und reichen die Kündigungsbestätigung der alten Kasse ein.

Wichtig: Ihre Kündigung wird nur dann wirksam, wenn Sie noch während der Kündigungsfrist die Mitgliedschaft bei Ihrer neuen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweisen.

Sollte es Probleme mit der Aufnahme in die neue Krankenkasse oder mit der Kündigung der alten geben, haben Sie die Möglichkeit der Beschwerde beim Bundesversicherungsamt einzulegen.

http://www.bundesversicherungsamt.de/cln_091/sid_04F1EB0E4A5A1B812FEABE88D8802228/DE/Home/homepage__node.html?__nnn=true

lg Frank

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Frank38

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Macht euch eure Krankenkasse Vorschriften?

Beitrag von Frank38 » 23.07.2008, 11:26

Huhu,

Ich geh aber davon aus, das auf dauer alle KK meine die GKV irgendwann diese "Empfehlungen" übernehmen werden diese Durchschnittszahlen. Da diese Arbeits Gruppen MDS/MDK ja Berater funktion haben für die KK und wo Geld gespart werden kann lassen sich die KK gerne ein. Aber bis dahin fliesst noch viel Wasser denn Rhein runter.

Das letzte mal wo meine Stomatherepeutin zu Hause war, war an dem Tag wo ich entlassen worden bin aus demm KH und hat mir meine Hilfsmittel gebracht hat, sonst hab ich sie bis jetzt noch nicht wieder gebraucht.

lg Frank

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Macht euch eure Krankenkasse Vorschriften?

Beitrag von crab » 23.07.2008, 11:32

auch meine kk hat sich noch nicht gemeldet.

meione stomatante habe ich 3 jahre nicht mehr gesehen.

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crab

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Macht euch eure Krankenkasse Vorschriften?

Beitrag von Hugo » 23.07.2008, 11:42

Ich hab auch noch keine Einschränkung von der Kasse bekommen. Meine Stomaschwester kommt normal einmal im viertel Jahr vorbei. Sie hat mir sogar mal begründet das sie mein Stoma ansehen soll da sie ja auch von der Kasse immer wieder angeschrieben wird um einen bericht abzugeben.

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Hugo

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Macht euch eure Krankenkasse Vorschriften?

Beitrag von Frank38 » 23.07.2008, 11:56

Huhu Hugo,

Das hab ich ja noch nie gehört Bericht erstatten an die KK bei mir ist es auf jeden fall nicht so, der einzige der das darf ist mein Arzt.

lg Frank

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Frank38

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