von hmengers » 25.07.2008, 14:23
Hallo Tanja,
dann gilt bei Dir das gleiche, was ich auch Rother geschrieben habe. Und nur mit Kuschen kommt man auch nicht weiter. Es gibt sogar KK, die schon mal Aktenzeichen in Verfahren angeben, die es gar nicht gibt... Recht haben sie damit noch lange nicht Deshalb sollte man seine Ansprüche auch durchsetzen. (Das heißt nicht, ALLES bis zum letzten fordern, was nur irgendwie möglich sein könnt. Aber so schätze ich Euch sowieso nicht ein.
Herbert
von tierfreund » 25.07.2008, 16:50
Hallo Herbert,
nein,das sicher nicht.Alles bis zum letzten will ich auch gar nicht.
Nur,wenns mal pannen gibt,möchte man ja nicht erst die noch vorhanderen Platten zählen und überlegen,darf ich neu kleben oder nicht....Was sein muß, muß sein!
Der KK werde ich mal auf den Zahn fühlen....
LG Tanja "die vom hoch Volker prima gebräunt wird"
von Beutelmaus » 25.07.2008, 20:45
Hallo,
habe bis jetzt nur anfangs, während der Chemo- u. Strahlenzeit (als ich 2 Wochen Durchfall hatte) Probleme mit der KK. Meine Stomatante wurde von der KK angeschrieben. Der hohe Verbrauch musste gerechtfertigt werden.
Und wenn ich jetzt Durchfall bekomme und die KK Probleme machen sollte, kann ich gerne die KK gerne persönlich davon überzeugen. Es wird aber für die KK kein angenehmer Besuch werden
Gruß
Beutelmaus
von Selbsthilfe » 26.07.2008, 18:49
Hallo zusammen,
Diese Fragen stellen sich in den letzten Wochen immer wieder. Sicherlich unterschiedlich, aber meist mit den gleichen Inhalten. Nach meinem Wissenstand haben erste Krankenkassen neue Versorgungsverträge für den Zeitraum 2009 abgeschlossen. Bei einem Bauchstoma handelt es sich um eine Versorgung mit einem hohen Dienstleistungsanteil und das wiederum gibt den Betroffenen besondere Rechte. Für diese Formulierungen kann ich nichts - Verwaltungsdeutsch.
Wichtig ist:
Es gibt keine generelle Begrenzung von Verbrauchsmengen. Es werden Durchschnittswerte von den Krankenkassen ermittelt, diese gelten als Basis bei der bereit zu stellenden Menge. Abweichungen nach unten oder oben sind möglich, denn nach dem Gesetz muss der individuell notwendige Bedarf abgedeckt werden. Natürlich ist der abweichende, medizinisch notwendige Mehrbedarf, durch den Arzt (bei dauerndem Mehrbedarf) oder durch den Stomatherapeuten (bei einmaligem Mehrbedarf)gegenüber der Krankenkasse zu begründen. Das kann bei zeitlich begrenztem Mehrbedarf durch den Stomatherapeuten erfolgen ohne das man selbst aktiv werden muss, bei ständigem Mehrbedarf muss man den Arzt hinzu ziehen.(Mitwirkungspflicht des Versicherten). Ich glaube das kann jeder akzeptieren.
Was auch neu ist, die Krankenkassen dürfen den Leistungserbringer für den Betroffenen vorschreiben. Das geschieht mit den Vertragsabchlüssen. Die Verträge werden für einen bestimmten Zeitraum, für ein bestimmtes Territorium, durch die KK mit Leistungserbringern abgeschlossen. Leistungserbringer müssen eine bestimmte Qualitätsnorm sichern, sie müssen Fachpersonal beschäftigen. Das ist ein Vorteil für die Betroffenen und kann zu einer verbesserten Versorgung führen. Die Zuzahlung durch den Betroffenen ist mit 10 %, aber höchstens 10,00 € pro Monat geregelt. Ob man die Versorgungsartikel monatlich oder für andere Zeiträume erhält ändert daran nichts.
Als Betroffener kann man alle Leistungserbringer in Anspruch nehmen die einen gültigen Vertrag mit der Krankenkasse haben in der man Mitglied ist.
Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Auswahl der Produkthersteller und zu Produkten die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Einzelfallentscheidungen (Ausnahmen) im Sinne des Betroffenen kann es, bei Nachweis der Notwendigkeit, geben.
Davon abweichende Erlebnisse Betroffener sind von Interesse. Nur wenn man diese kennt kann man dagegen angehen. Ich würde gern im Einzelfall meine Hilfe anbieten.
von Beutelmaus » 26.07.2008, 19:49
Hallo Erich,
habe mit Interesse Deinen Beitrag gelesen. Klingt alles sehr logisch. Mal sehen wie es die einzelnen KK praktisch umsetzen werden.
Danke und gruß
Beutelmaus
von Rother » 29.07.2008, 16:36
Hallo Erich und alle anderen, die sich zum Thema Bestellmengen von Stoma-Material geäußert haben,
zunächst vielen Dank für die Beiträge. Der Versuch, telefonisch bei der TKK etwas zu erreichen, war sinnlos. Der stellvertredende Geschäftsführer der TKK Bonn, ein Kaufmann ohne Detailkenntnisse, verwies mich auf eine Kommision in Duisburg. Dort sei der Mehrbedarf mit medizinischer Begründung zu beantragen. Das ist heute geschehen. Ich berichte darüber, was dann passiert.
Grüsse
Rother
von Holzwurm » 05.08.2008, 21:30
Hallo Christian
habe auch noch keine vorschriften bekommen...
habe persönlich nach gefragt und die haben noch gar keine ahnung...
meine kk ist die bundesknappschaft
lg ralf
von Webkänguru » 05.08.2008, 21:35
Hallo,
euch allen erstmal vielen Dank für eure Rückmeldungen. Insgesamt hat es meinen Eindruck aus zahlreichen anderen Beiträgen bestätigt, das im Moment vor allem die Verbrauchsmenge beschränkt wird. Das aber auch nicht bei allen Krankenkassen.
Werde die gleiche Frage vielleicht noch einmal in einem Jahr stellen
Viele Grüße,
euer Webkänguru
von chaosbarthi » 08.08.2008, 22:15
Hallo @all,
die Auskünfte der TK sind nicht einheitlich. Mein Sanitätsdienst hatte bereits im April eine Krisensitzung wegen der TK. Es hatte für die Sanitätsdienste im Vorfeld wohl eine Info-Veranstaltung bei der TK gegeben.
Das was denen von der TK gesagt worden war, hat sich bei mir so aber nicht bestätigt. Jedenfalls hatte meine Stomatherapeutin mir berichtet, man dürfe nur noch für einen Monat liefern und max. seien 15 Platten und 30 Beutel möglich. Hilfsmittel wie Paste und Hautschutzringe würden alternativ genehmigt und Kompressen gar nicht mehr von der TK bezahlt. Ich habe mein Bewilligungsschreiben dort eingereicht, damit sie es abrechnen können.
Mein Eindruck ist, dass für die alten Hasen unter den Stomaträgern grundsätzlich das bewilligt wurde, was sie bislang auch verbraucht haben (zzgl. 10 Beuteln als Sicherheitspolster/Mon.). Nur die Kompressen wurden einheitlich gestrichen. Wobei ich nicht wirklich weiß, was ich mit einem Sicherheitspolster an Beuteln soll. Wenn es hart auf hart kommt, kann man notfalls den alten Beutel noch einmal ausspülen. Wenn aber die Notfall-Platte fehlt, dann nützen Dir alle Beutel dieser Welt nichts.
Das mit dem "Sicherheitspolster" steht im Schreiben so nicht drin. Da mir aber bislang regelmäßig 30 Platten und 60 Beutel für je 2 Monate verschrieben wurden, habe ich mir dazu einfach mal meine Gedanken gemacht...
Das hatte man mir geschrieben:
Nett ist auch die "beantragte Menge", da meinerseits kein Antrag gestellt wurde. Dieses Schreiben kam ja unaufgefordert.
Wir sollten hier mal sammeln gehen, wer wovon wieviel bekommt. Vielleicht solltest Du, Christian, die Meldungen der einzelnen Stomaträger irgendwie öffentlich unsichtbar archivieren. Ich denke, es könnte denen helfen, die später neu sind und vielleicht zu wenig bekommen.... getreu dem Motto "die haben noch keinen Plan, mit denen kann man es machen". Das, was man uns jetzt ohne Anfrage genehmigt, sind schließlich alles Präzedenzfälle, auf die man sich ggfs. berufen kann. Christian, wenn es helfen könnte, stelle ich Dir gerne mein komplettes Schreiben in Kopie zur Verfügung.
LG chaosbarthi
von hmengers » 10.08.2008, 11:47
Hallo,
jetzt einmal ein grosses Zitat von Erich:
Da ist alles (für mich) klar beschrieben. Vielleicht liegt die Aufregung daran, dass (Nur-) Stomaträger weniger mit Hilfsmitteln und dem Ärger mit den KK zu tun haben als Leute, die zusätzlich noch andere behinderungen haben. Bei meiner Arbeit ist das der Alltag "Du bekommst das, was 'normal' ist oder Du musst das (am besten vom Arzt) begründen." Das ist doch eigentlich nicht schlimm, sondern verständlich und einfach zu realisieren, oder? Nur einfach hinnehmen darf/soll man das nicht, wenn eine Bestätigung kommt, dass die "Norm" zugrunde gelegt wird.Es gibt keine generelle Begrenzung von Verbrauchsmengen. Es werden Durchschnittswerte von den Krankenkassen ermittelt, diese gelten als Basis bei der bereit zu stellenden Menge. Abweichungen nach unten oder oben sind möglich, denn nach dem Gesetz muss der individuell notwendige Bedarf abgedeckt werden. Natürlich ist der abweichende, medizinisch notwendige Mehrbedarf, durch den Arzt (bei dauerndem Mehrbedarf) oder durch den Stomatherapeuten (bei einmaligem Mehrbedarf)gegenüber der Krankenkasse zu begründen. Das kann bei zeitlich begrenztem Mehrbedarf durch den Stomatherapeuten erfolgen ohne das man selbst aktiv werden muss, bei ständigem Mehrbedarf muss man den Arzt hinzu ziehen.(Mitwirkungspflicht des Versicherten). Ich glaube das kann jeder akzeptieren.
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