von syfi » 14.08.2008, 14:20
hallo ulli,
sicher magst du da recht haben. erstmal dauerte die sache solange, das ich schon nicht mehr damit gerechnet hatte, das teil noch zu bekommen. ausschlagebend war, das ich schießsport im liegen betreibe, und da dieses mieder halt besser ist als eine bandage. noch steht ja noch nicht fest ob mit der rv alles glatt geht und wenn.....dann werde ich das mieder auf jeden fall noch einige monate nach der op tragen, zumindest beim sport....damit der bauch entlastet ist.
lg sylvie
von Selbsthilfe » 14.08.2008, 14:37
Hallo,
die Wortmeldungen zeigen von den vielen Fragen die anstehen und uns beschäftigen. Diese sind sicherlich recht unterschiedlich, auch wenn sie immer die Versorgung betreffen. Wichtig ist, das mein seine Rechte kennt und diese durchsetzt. Höflich, aber mit Nachdruck. Pauschalen schließen nicht die bedarfsgerechte Versorgung aus. Die bedarfsgerechte Versorgung steht im Vordergrund. Pauschale sind Mischkalkulationen die natürlich nun noch den Ertrag eines Leistungserbringers erhöhen können. Das bedeutet für uns - doppelte Wachsamkeit.
Ich werde mich in den nächsten Tagen noch einmal genau erkundigen wie es sich mit der Bereitstellung von Kompressen verhält, aber ich glaube auch da gibt es eindeutige Regelungen.
Wenn ihr Problme merkt, wenn ihr euch in eurem Recht eingeengt fühlt, schreibt es hier nieder, aber nennt auch Tag und Krankenkasse oder Leistungserbringer an und mit wem ihr das "Erlebnis" hattet. Wenn das Recht auf eurer Seite steht, dann werden wir gemeinsam sicher Wege finden es auch umzusetzen.
Ich lese Eure Beiträge, jedoch vergehen manchmal schon zwei Wochen bis ich wieder auf dieser Seite bin.
Alles Gute
Gruß
von Chief » 14.08.2008, 15:16
Hallo sylvie,
das war auch nicht böse gegen dich gerichtet. Wenn Du denkst oder weißt das dieses Mieder gut (besser) für dich ist geht das schon OK. Mich wundert nur immer wieder wie unterschiedlich da die Handhabungen der KK sind. Du bekommst ein Mieder für 800 Euro (zum Glück Euro ausgeschrieben, ist mir heute doch schon wieder ein Missgeschick passiert aber das ist ein anderes Thema ) zugesprochen und andere wissen nicht wie sie mit dem ihnen zugewiesenen monatlichen Kontingent an Beuteln zurecht kommen sollen.
Gruß
Uli (der auch für den Sport eine, nein sogar zwei Bandagen hat)
von syfi » 14.08.2008, 16:51
@ulli
ja, das ist schon so eine sache, das einige drum kämpfen müssen und andere nicht.
aber selbst wenn ich drauf verzichten würde, dann wäre das problem nicht aus der welt.
ich freue mich halt, das ich so eine gute kk habe
von Chief » 15.08.2008, 09:17
Hallo sylvie,
das kann ich gut verstehen. Ich kann mich zum Glück bisher über meine KK auch nicht beschweren und es gab auch noch nie Probleme.
Gruß
Uli
Im loser Zusammenkunft im Sannihaus wurde bekanntgegeben,dass zukünftig mit Zuzahlungen zu rechnen
ist.4 betroffene werden versorgt. Selbst bin ich bei einem
Homecarge Kunde. Letzter Besuch ddurch die Stomaschwester (monatlich)z.Z. gibt es keine Änderungen.
von hmengers » 16.08.2008, 11:17
Hallo,
... dass zukünftig mit Zuzahlungen zu rechnen
von Selbsthilfe » 16.08.2008, 15:27
Dieses Thema ist spannend, Grüße an alle.
Ich melde mich bereits heute wieder, weil das, was ich zu den Kompressen in den Raum gestellt habe, so doch nicht ganz richtig ist. Und gegen Halbwahrheiten habe ich etwas, auch gegen meine eigenen. Ich habe die notwendigen Informationen von kompetenten Mitstreitern eingeholt. Kompressen gehören nicht automatisch zur Stomaversorgung, sondern sind nur in besonderen Fällen zu verordnen. Im Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 29, Stomaartikel steht u.a.
Definition und Indikationsbereiche der Produktgruppe:
Zur Säuberung des Stomas ist die Benutzung haushaltsüblicher Mittel als ausreichend anzusehen. (So auch die Aussage der TKK Bonn, aber der Satz geht ja weiter) Insbesondere in der postoperativen Phase kann der temporäre Einsatz von Verbandsmaterial, wie z.B. Kompressen, zur Reinigung der Stomaumgebung, zum Auftragen von Hautschutzmitteln und zur Abdeckung des Stomas aus medizinischen Gründen erforderlich sein. Diese Produkte gehören zur Hilfsmittelversorgung, sie unterliegen dehalb nicht der Zuzahlungspflicht nach § 31 Abs. 2 SGB Teil V, und es erfolgt keine Listung.
Dementsprechend muss bei der Verordnung eine Angabe angefügt sein, aus welchen medizinischen Gründen die Kompressen gebraucht werden. Zum Beispiel bei Hautentzündungen, problematischen Vernarbungen im Stomabereich usw. Dann kann eine Bereitstellung der Kompressen durch die Krankenkassen nicht verweigert werden.
Es ist aber zu bedenken, dass haushaltsübliche Mittel wie Küchenrolle, Einwegwaschlappen oder ähnliches oft genügen um die Stomaumgebung zu reinigen. Aber in besonderen Fällen ist die Bereitstellung durch die Krankenkassen verpflichtend. In der postoperativen Phase sind die Kompressen immer eine Leistung der Krankenkassen. Jeder sollte gewissenhaft prüfen ob er einen Anspruch erheben will oder ob er sich nicht doch mit haushaltsüblichen Mitteln helfen kann. Wenn die Notwendigkeit besteht, beim Wechsel der Platten / Beutel, Kompressen zu verwenden, so sind diese im Zusammenhang mit der Rezeptierung der Stomaartikel vom Arzt zu bescheinigen.
Dass dieses Recht zur Versorgung in begründeten Fällen besteht, und das tut es, ist auch ein Erfolg der Deutschen ILCO. Denn es bestand das Interesse der Krankenkassen diese Versorgung ganz zu streichen. So findet man immer wieder die Beziehung zwischen den Betroffenen, dem Gesundheitswesen, den Leistungserbringern und der Deutschen ILCO. Diese vertritt die Interessen der Betroffenen, unsere Interessen.
Alles Gute an alle,
ich hoffe es hilft euch eure Rechte zu erkämpfen. Wenn spezielle Fragen auftreten richtet diese an alle. Gemeinsam können wir sicher helfen.
von PC Katrin » 18.08.2008, 19:22
Hallo, lieber Erich,
danke für diesen Beitrag, Du hast es viel besser ausdrücken können, als ich das je hinbekommen hätte.
In diesem Gesetz (SGB 5) steht (und das schon seit seit ein paar Jahren) daß Kompressen zum Reinigen 6 wochen nach OP übernommen werden, danach eben in "Anbetracht des Falles", sprich, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt ja, sonst eben nicht.
Diesen Gesetzestext haben aber viele KK bisher überlesen oder nicht beachtet, im Zuge des Kostendrucks haben es entsprechend viele gefunden und wenden es an.
Ich hoffe auf viele gute Tips, wie die Umgebung fusselfrei gereinigt werden kann, die ich dann an meine "Stomischäfchen" (dies bitte in Anlehnung an die "Stomatante" sehen. Diskussion über die Namensgebung hatten wir ja, und ich grinse immer noch, wenn ich daran denke weitergeben kann.
Liebe Grüße
Katrin
Liebe Grüße
KAtrin
von tierfreund » 18.08.2008, 19:58
Hallo PC Katrin,
dann hat ja selbst mein Stomatherapeut mir falsche Infos gegeben.... Da ich ne offene Bauchdecke mit ner Fistel habe,die absolut nicht mit ner Küchenrolle oder sonstiges gereinigt werden soll (laut Doc) .... aber kompressen so sagt er,zahlt die KK absolut nicht mehr...Aber nach den Infos heute,sollte ich ihn mir morgen nochmals vornehmen...Oder sehe ich das falsch?
LG Tanja
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