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Macht euch eure Krankenkasse Vorschriften? – Seite 9

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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130 Beiträge • Seite 9 von 131 ... 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13

Macht euch eure Krankenkasse Vorschriften?

Beitrag von hmengers » 18.09.2008, 11:07

Hallo,

das Muster für eine "Ärztliche Bescheinigung maile ich Dir gerne zu, wenn Du mir Deine E-Mail-Adresse schickst. Und waa den Service angeht, der ist bei allen Kassen mehr oder weniger gleich. Es wird eine "Norm" angesetzt und Wenn Du davon abweichst, musst Du es eben begründen.So sehr ich die Praxis der KK oft genug mies finde, aber unaufgefordert die Leute zu beraten, es könnte ja auch in diesem oder jenem Fall... gehört nicht zu deren Aufgaben.

Herbert

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hmengers

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Macht euch eure Krankenkasse Vorschriften?

Beitrag von Waltraud Mayer » 18.09.2008, 12:02

Wir haben das Thema "was kommt auf mich zu, nach dem 1.1.09"
in unserer Gruppe diskutiert, wir haben auch einen Mitarbeiter eines Sanihauses in der Gruppe, der hat uns gestern aufgeklärt:
1.Den Lieferanten schreibt jetzt die KK vor, das ist der mit dem Sie Verträge ausgehandelt hat, das können durchaus auch verschiedene sein
2. Der Lieferant muß garantieren, das er einen Außendienst hat , einen Stomatherapeuten und das er alle Patienten kostenfrei beliefert.
3. Der Lieferant erhält eine Kostenpauschale von der KK und muß damit klarkommen, der Patient erhält weiterhin was er bisher benötigt hat...
das ist der momentane Stand zumindest für AOK-Mitglieder bei uns in Bayern...
Ich denke halt das mancher Lieferant schauen wird das er Kostengünstig die Patienten versorgt, wobei ich auch sagen muß wenn ich höre das ein Ilesstoma 15 geschlossene Beutel am Tag braucht oder ein Kolostma jeden Tag die Platte wechselt und dazu noch mindestens 3 geschlossene Beutel verbraucht, frage ich mich auch, warum nimmt der eine keine Ausstreifbeutel und der andere keine Einteiler, weil man würde bestimmt anders handeln wenn man den ganzen übermäßigen Verbrauch selber bezahlen muß. Die Versorgung oder Hygiene ist ja deshalb nicht schlechter...
LG Waltraud

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Waltraud Mayer

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Macht euch eure Krankenkasse Vorschriften?

Beitrag von Jutta B » 18.09.2008, 17:05

Hallo Waltraud,

zu deinem letzten Satz: "weil eben jedes Stoma anders produziert oder funktioniert".
Darin liegt das Problem.

Keiner würde auf die Idee kommen zu einem gesunden Menschen zu sagen: "He du, verbrauche nur 2 Blatt Toilettenpapier pro Tag!!" Denn einer geht 3x, der Andere nur 1x, der 3. nur alle 3 Tage :D ...


LG
Jutta B

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Jutta B

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Beitrag von hmengers » 18.09.2008, 19:00

Hallo Waltraud,

es ist natürlich gut, dass die ILCO ihre Mitglieder informiert, aber es war eben ein"parteiischer" oder uninformierter Mitarbeiter eines Sanihauses, der Euch (teilweise falsch) informiert hat.

1. Vorab: Alle Ausschreibungen für Stomaartikel, die bisher erfolgt sind, waren "beschränkte Ausschreibungen" und sind nichtig (BGH-Urteil), wurden inzwischen so viel ich weiss auch aufgekündigt. Schon deshalb kann die KK auch keinen Lieferanten vorschreiben. Man spricht z. Zt. von einer Verschiebung auf 2010 oder gar 2011.

2. Da die Stomaversorgung mit einem "erhöhten Beratungsbedarf" einhergeht und dem individuellen Intimbereich zuzuordnen ist, kann man nicht vorschreiben, WELCHEN Liefranten/vor allem welchen Stomaberater man haben will (steht schon jetzt im Gesetz und die Freiheit bei der Wahl des Lieferanten ist Thema bei den anstehenden Gesprächen für eine Gesetzesnovellierung)

3. Der Lieferant erhält keine Kostenpauschale, sondern einen Festbetrag pro verordnetem Beutel/Platte egal welches Fabrikat. Es liegt also an ihm, wie gut oder schlecht er einkauft. Und wenn er eine Ausschreibung für bestimmte Hilfsmittel gewinnt, weil er besonders knapp (oder sich gar ver-)kalkuliert hat, dann mag das für die KK (und unsere Beiträge) zwar gut sein, aber nur, wenn wir als Anwender nicht dadurch benachteiligt werden.

Und zu Deinen Anmerkungen auch noch was (hoffentlich bist Du mir deshalb nicht böse): Am Anfang hatte ich - ohne die Handicaps zu haben wie viele andere hier - manchmal am Tag auch zwei Platten verbraucht wegen Durchfall, falscher Klebung usw. Dazu VIELE Beutel. Ich kann mir vorstellen, dass es Leute gibt, die eben wirklich viele Beutel/Platten brauchen, weil ihr "Spuckerle" wie es ja manchmal genannt wird, nicht so will wie sie es gerne möchten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand fetischistischen Spass daran haben könnte, 15 Beutel am Tag zu kleben (ist ja auch die Ausnahme) - und wenn man mehr als der Durchschnitt verbraucht, dann ist das normalerweise auch begründet und man bekommt die grösseren Mengen ja auch (mit Begründung). Aber deshalb einen Ausstreifbeutel zu benutzen, weil der Lieferant oder die Krankenkasse jammern mögen, das kann ich mir nicht vorstellen! Und vorschreiben lass ich mir da schon gar nix! :D

Herbert

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hmengers

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Macht euch eure Krankenkasse Vorschriften?

Beitrag von Jutta B » 19.09.2008, 06:40

Hallo,

da ich durch verschiedene Kliniken im Umkreis Kontakt zu Stomaträger bekomme, fiel mir eines in den Gesprächen zur Stuhlfrequenz mit ihnen auf. Was ich mir dann von ärztlicher und pflegerischer Seite bestätigen ließ. Vielleicht auch für den einen oder anderen Colostomaträger bei der "Verteidigung" der Anzahl der Versorgung wichtig.

Stuhlfrequenz:
Je nachdem auf welcher Seite das Stoma angelegt wurde, und in welchem OP-Verfahren, ist die tägliche Frequenz unterschiedlich stark. Ein linksseitig angelegtes Stoma fördert in der Regel öfters, meistens in mehr breiiger bis wässriger Konsistenz als ein rechtsseitig angelegtes.

LG
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Beitrag von lola » 19.09.2008, 16:22

3. Der Lieferant erhält keine Kostenpauschale, sondern einen Festbetrag pro verordnetem Beutel/Platte egal welches Fabrikat. Es liegt also an ihm, wie gut oder schlecht er einkauft. Und wenn er eine Ausschreibung für bestimmte Hilfsmittel gewinnt, weil er besonders knapp (oder sich gar ver-)kalkuliert hat, dann mag das für die KK (und unsere Beiträge) zwar gut sein, aber nur, wenn wir als Anwender nicht dadurch benachteiligt werden.


Hi,

ich möchte mich ungern einmischen, aber das ist so nicht richtig. Das Festbetragssystem existiert in der Stomaversorgung nicht mehr bei allen Kassen. Die Barmer, die Knappschaft, ein Teil der AOKen und BKKen haben Verträge zur Versorgung ihrer Stomapatienten geschlossen, die über Kostenpauschalen vergütet werden. Die Versicherten haben weiterhin die freie Wahl von wem sie versorgt werden, aber das kann mit Aufzahlungen verbunden sein, wenn der Versorger eben nicht Vertragspartner ist.

lg

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Macht euch eure Krankenkasse Vorschriften?

Beitrag von hmengers » 19.09.2008, 16:58

Hallo,

wir wollen hier jetzt nicht unter Insidern diskutieren, aber die bisherigen Verträge die nach dem GKV-WSG abgeschlossen wurden, sind nach dem Urteil des BSG hinfällig.
Die Wahl des Produkts - ohne ein Entscheidungsrecht der Krankenkassen - hat auch in Zukunft der Patient und zwar ohne Aufzahlungen.

Die freie Wahl des Lieferanten wird auch in Zukunft (bei Stomapatienten) möglich sein, entweder weil die Novellierung des Gesetzes, über die sich zur Zeit die Politiker die Köpfe heiss reden, das berücksichtigt (wahrscheinlich), weil sonst über individuelle Klagen vor den Sozialgerichten Urteilsrecht geschaffen werden wird ("Stomaversorgung" ist nicht mit Windeleinlagen bei Inkontinenz vergleichbar) und/oder weil andere (bisherige) Lieferanten, die die Stomapatienten sich aussuchen oder behalten wollen, aus Wettbewerbsgründen auf Konkurrenzpreise eingehen werden.

Hier jetzt auf so spezielle Dinge wie "Preisvergleich zum unteren Drittel" etc. einzugehen, ist Spzialistenwissen und würde die ohnehin schon verunsicherten Anwender noch mehr durcheinander bringen. Du hattest aber (das kam nicht so klar zum Tragen) nur gesagt, dass die Wahl des Lieferanten evtl. mit einem Aufpreis verbunden sein könnte, nicht die Wahl des Produkts.

Sorry an alle, dass das jetzt etwas trocken geworden ist...

Herbert

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Beitrag von Sabine049 » 19.09.2008, 17:24

habe bisher die Umfrage stillschweigend lesend verfolgt.

Aus meiner persönlichen Sicht:

Wir sind alle Individuen mit unterschiedlichen Bedürfnissen.

Wird tatsächlich ab dem 1.1. kommenden Jrs. der Hilfsmittelbedarf soweit "rationalisiert", verstösse die Verabschiedung m.E. gegen das Grundgesetz, denn wir sind doch schliesslich kein "wirtschaftliches" Massenprodukt :angry: .

Okay, als Irrigatorin benötige ich derzeitig tägl. _nur_ ein Minibeutelchen. Bestelle aber zuweilen im Bedarfsfall Austreifbeutel und/oder Kappen. Mit der zusätzlichen Bedarfshilfsmittelversorgung komme ich allerdings fast ein Jahr aus.

Ein weiteres Beispiel: hins. meiner Katheter benötige ich zw. 7 - 10 Stück/die, je nachdem wieviel Flüssigkeit ich zu mir genommen habe bzw. wieviel ich umgekehrt über die Nieren auscheide. Mein Bedarf ist überdurchschnittlich hoch, genetisch bedingt. Bzgl. des intermittierenden Selbstkatheterismus halte ich mich nicht an Statistiken und Vorgaben gewisser Herrschaften, die nicht einmal selbst betroffen sind, sondern rein allein vom Schreibtisch aus agieren! Hätte oder täte ich es zukünftig, wäre ich vermutlich schon längst - spätestens dann - dialysepflichtig. Jeder unter uns entwickelt mit der Zeit ein Gespür für die passende individuelle Hilfsmittelversorgung.

Wie Herbert und Jutta schon treffend anmerkten, wird a.) wohl niemand aus fetischistischen Vorlieben sich den Bauch mit Stomaversorgungsmaterialien zu "pflastern"; und b.) selbst unter den Colostomieträgern ist die Stuhlregulierung individuell unterschiedlich und selbst beim Einzelnen variiert der tägl. Bedarf an Versorgungsartikeln.

Liebe Grüße Sabine

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Sabine049

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Beitrag von hmengers » 20.09.2008, 10:47

Hallo,

gestern abend ist mir noch der Gedanke gekommen, etwas klarzustellen: Zum einen geht es um die Art der Versorgung (Produkt), deren Anzahl und eventuelle Zuzahlungen (über die bisherigen Regelungen hinaus - 10 €/Monat). Da sollte sich niemand einfach unterkriegen lassen, sondern sich wehren, egal was KK oder Sanihaus/Homecare/Stomaberater(in) meinen. Und nur wenn wir uns dagegen wehren, wird sich da in der Zukunft nichts zum negativen hin ändern. Aber wie immer, nur gemeinsam ist man stark! Resignation und sich damit abfinden schadet nur (allen).

Zum anderen geht es darum, wer diese Produkte liefert und um die Beratung. Wenn man keine Probleme hat und sowieso nur alle 1-3 Monate eine Lieferung bekommt, sollten wir nicht aus sentimentalen Gründen (oder weil wir unserem bisherigen Lieferanten etwas Gutes tun wollen) auf dem bisherigen Lieferanten bestehen, sondern nur dann, wenn man auf eine(n) Stomaberater(in) angewiesen ist, die stets kurzfristig zur Verfügung steht. Dann aber besteht darauf ein Rechtsanspruch und den kann man dann auch durchsetzen.

Herbert

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Beitrag von Waltraud Mayer » 20.09.2008, 16:09

Der Lieferant erhält keine Kostenpauschale, sondern einen Festbetrag pro verordnetem Beutel/Platte egal welches Fabrikat.


Herbert ab 1.1.09 erhalten die Lieferanten(Leistungserbringer) nur noch einen Pauschalbetrag pro Patient je nach Stomaart und müssen sehen wie Sie damit zurecht kommen, für die Leute mit "Normalverbrauch" kommen Sie damit auch zurecht nur bei so extrem viel Verbrauch zahlen Sie halt drauf... unser Mitglied das bei dem Sanihaus arbeitet sagt bei Ihnen geht es weil Sie nur 3 so "Extreme" haben, die sich auch keinesfalls zu einer anderen für Sie passsenderen Versorgung umstellen lassen... die haben alle schon Jahre lang Ihr Stoma und sind einfach nicht bereit auch nur ansatzweise mal was anderes auszu probieren und das ist nach meiner Meinungschlicht unmöglich.... das jemand mal kurzzeitig bei Durchfall einen Mehrverbrauch hat, das geht mir auch so, oder wenn jemand ein Problemstoma hat ist das ja alle auch OK.... nur wenn jemand bei ganz normalem Stoma nur augrund der von Ihm bevorzugten falschen Versorgung mehr als das 3fache verbraucht, fände ich eine Zuzahlung auch gerecht....
Mal sehen was wirklich am Ende rauskommt, bei dem ganzen Hin und Her...
LG Waltraud

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