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Mal eine Frage zum Thema Krankengeld... – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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8 Beiträge • Seite 1 von 1

Mal eine Frage zum Thema Krankengeld...

Beitrag von thomas1967 » 08.03.2010, 15:57

Hallo!

Seit geraumer Zeit bekomme ich ja nun Krankengeld, im letzten Monat ist das aber irgendwie komisch gelaufen. Der Februar hattte ja nur 28 Tage, wenn ich das richtig sehe, bekommt man Krankengeld - egal wie lang (oder kurz) der Monat ist für 30 Tage pro Monat. Nun hatte ich einen Auszahlungsschein bis zum 1. März eingereicht (letzter Arztbesuch) und erhalte nun eine Auszahlunsmitteilung vom 1. Februar bis 28. Februar = 29 Tage. Da stimmt doch was nicht - oder?

Zunächst hätte ich ja Geld bis zum 1. März erhalten müssen und dann eben bei Berechnung nur bis zum 28. Februar zumindest Geld für 30 Tage - wenn ich richtig liege.

Kann mir jemand sagen, ob ich das richtig sehe oder lasse ich da ggfs. irgendetwas außer acht? Bin für jede Info dankbar.

Davon ab warte ich immer noch auf die Zahlung des Krankengeldes, wobei Miete & Co. schon abgezogen sind und ich echt auf dem Zahnfleisch gehe im Moment.

MfG
Thomas

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thomas1967

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Mal eine Frage zum Thema Krankengeld...

Beitrag von Frank38 » 08.03.2010, 16:58

huhu,

Zahlungsweise Krankengeld

Besteht der Krankengeldanspruch für einen ganzen Kalendermonat, so erhält der Leistungsempfänger Krankengeld für 30 Tage. In Teilmonaten wird Krankengeld für die Zahl der tatsächlichen Kalendertage in diesem Monat gezahlt.

Durch die Anwendung dieser Dreißigstel-Regelung entsteht eine Verwerfung bei Beginn oder Ende von Krankengeldzahlungen im Februar: Der Arbeitgeber zahlt Gehalt für jene Tage, an denen der Arbeitnehmer innerhalb der 6 Wochen arbeitsunfähig ist, also z. B. vom 1. Februar bis zum 15. Februar für 15 Tage (15/30 des Gehaltes). Die Krankenkasse zahlt Krankengeld für die Zeit vom 16.2. bis 28.2., also für 13 Tage (13/30). 2 Tage (2/30) (in Schaltjahren 1 Tag, da der Februar dann 29 Kalendertage hat) bleiben hier also grundsätzlich unberücksichtigt, für die der Arbeitnehmer dann weder Gehalt noch Krankengeld bekommt.

Soll diese finanzielle Benachteiligung vom Arbeitgeber ausgeglichen werden, muss die Kürzung des Gehaltes nach Kalendertagen erfolgen. Im obigen Beispielfall würde der Arbeitnehmer dann vom Arbeitgeber 15/28 seines Gehaltes beziehen, so dass der rechnerische Gehaltsausfall abgemildert wird.

Bei Krankengeldbeginn oder -ende in Monaten mit 31 Kalendertagen wird dagegen bei Anwendung der Dreißigstel-Regelung grundsätzlich für 1 Tag mehr Gehalt an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Das Gehalt errechnet sich anhand der Kalendertage abzüglich der Fehltage, also werden bei 5 Tagen Fehlzeit 26 Tage vom Arbeitgeber bezahlt, 5 Tage zahlt die Krankenkasse.

lg Frank

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Frank38

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Beitrag von hmengers » 08.03.2010, 17:09

Hallo Thomas,

da hast Du etwas missverstanden. Für die Berechnung des Krankengeldes gibt es den "Normmonat" mit 30 Tagen. Die Zahlung des Krankengeldes erfolgt pro (Krankheits)Kalendertag, also für Februar 28 Tage

Gruß
Herbert

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hmengers

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Beitrag von thomas1967 » 08.03.2010, 17:21

hmengers hat geschrieben:Hallo Thomas,

da hast Du etwas missverstanden. Für die Berechnung des Krankengeldes gibt es den "Normmonat" mit 30 Tagen. Die Zahlung des Krankengeldes erfolgt pro (Krankheits)Kalendertag, also für Februar 28 Tage

Gruß
Herbert


Alles klar, vielen Dank für die Information(en)!

Gruß
Thomas

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thomas1967

Mitglied

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Beitrag von Annika82 » 08.03.2010, 23:05

hallo thomas..

also auch ich habe bei meiner krankenkasse nachgefragt und diese sagten mir, das krankengeld immer für 30 tage gezahlt wird..auch wenn der monat z.b. nur 28 tage hat bekommst du geld für 30 tage.. und so war es dann auch bei mir (ausnahme ist natürlich, wenn du z.b. nur 14 tage krank bist..)

lg

annika :winke:

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Annika82

Mitglied

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Beitrag von hmengers » 08.03.2010, 23:51

Hallo,

das hat mich doch gefuchst. Ich habe noch mal recherchiert. Beide Auszahlungsweisen sind nach SGB V und KK-Satzungen möglich und beide haben Vor- und Nachteile. Eine Kasse darf aber für ihre Mitglieder nur einen Weg gehen.

Nach dem Gesetz werden für ganze Monate (in Monaten, in denen die KG-Zahlung weder beginnt noch endet) 30 Tage angesetzt (§47 SGB V). Bei sehr langer Krankheit über ein Jahr gehen also 5 (Schaltjahr 6) Tage verloren (= knapp 2 %). Deshalb kann eine KK in ihrer Satzung die Berechnung der Zahlungen nach Krankheitstagen beschliessen (= Verbesserung gegenüber dem Gesetz). Dann gibt es in Monaten mit 31 Tagen 31/30tel des Krankengelds und im Februar eben nur 28/30tel.

So, das wär's.
Herbert

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hmengers

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Beitrag von thomas1967 » 09.03.2010, 01:12

Ich hab' jetzt noch mal nachgeschaut. Die Krankenkasse hat für den Monat Februar vom 2. - 28.2. 29 Tage abgerechnet, was für die Theorie von Annika82 spricht - also 30 Tage Regelung. Ich habe nochmal Kontakt mit der Krankenkasse aufgenommen, wo mir das bestätigt wurde. Interessant wie unterschiedlich kompetent die Sachbearbeiter sind, eine die ich am Telefon hatte war sowas von unfreundlich, dass ich am liebsten an die Decke gegangen wäre. Ich erhielt dann allerdings einen Rückruf von einem sehr freundlichen Sachbearbeiter, der mich dann wieder versöhnt hat.

Noch einmal vielen Dank für die Infos, bin jetzt definitiv schlauer als vorher.

MfG
Thomas

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thomas1967

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Beitrag von Linie 22 » 09.03.2010, 10:26

hmengers hat geschrieben:Beide Auszahlungsweisen sind nach SGB V und KK-Satzungen möglich


OHA!? :danke: Herbert, denn ich kannte bis dato auch nur die 30er Reg`lung. Dieser Erkenntnis nach quasi doch nur reine Buchhaltertheorie. Wieder was dazu gelernt. :)
Was es nicht alles gibt? :abgedreht:

thomas1967 hat geschrieben:Noch einmal vielen Dank für die Infos, bin jetzt definitiv schlauer als vorher.


Ich auch.


Tschüüüss. über Unterschiede der KK-en fast sprachlos-platt-erstaunt.wie `ne Flunter, grüßt Silke (Linie 22) :winke: :winke: :winke:


P.s . Ein :danke: auch an annika, :danke: ihr wurde Herbert fuchsig wuschig. :D ;)

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Linie 22

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