von temperence » 05.04.2012, 14:44
Oh Mist, Fehler in der headline, und die kann ich allein nicht ändern... Sie hat MS, Multiple Sclerose... Christian, wenn Du das liest, wärst Du so nett?
Hallo an die Experten!
Ich weiß gerade nicht so ganz, wo ich suchen müsste, weil ich kaum glauben kann, was ich gerade gehört hab, und hier sind so viele, die sich auskennen, daher frag ich hier mal:
Ne Bekannte von mir hat MS, Multiple Sclerose, noch kann sie laufen, aber nur so lala, bevorzugt mit Stock, wackelig im Karree, Koordinationsprobleme, auch sonst nicht gesund, irgendwie das gesamte Sortiment...
Sie bekommt Rente, schon seit Jahren, aber hier in der Klinik (Krankenhaus Ost, eine Spezialklinik gerade im Bereich Neuro) meinte man, sie würde noch nicht für PS1 krank genug sein... Mal ehrlich, meine Mutter mit ihren offenen Beinen hatte zumindest die 1 ohne Probleme bekommen, und die Lütte ist doch heftig krank, wo könnte man da vielleicht noch mal nachhaken, oder hat das was mit ihrer Rente zu tun, dass sie nichts bekommt?
Bin für jeden Tipp und jede Erklärung dankbar, wie gesagt, meine Mutter hatte so schnell den Antrag durch, aber vielleicht ist das auch schon zu lange her?
Gruß Lucia
von Hanna70 » 05.04.2012, 15:57
Hallo Lucia,
nach meiner Geschichte 2008 waren Sozialdienst und Ärzte übereinstimmend der Meinung: Pflegestufe 1 ist angesagt.
Ich musste mich während des Anziehens zwischendurch hinlegen, weil ich ansonsten umkippte, Waschen ging nur im Sitzen, Duschen allein gar nicht, etwas zum Essen machen wiederum nur mit zwischendurch hinlegen. Ich konnte nur 3 Minuten senkrecht bleiben...
Der MDK bestätigte mir 45 Minuten Hilfe im Haushalt und ansonsten noch 36 Minuten Pflege am Körper. Nix mit Pflegestufe 1. Es gab die Pflegestufe 0 mit 80 % der Pflegestufe 1.
So lange man sich allein waschen kann, den Podex selbst abwischen und selbständig essen kann, passiert mit Pflegestufe gar nichts. Lasst Euch aber in jedem Fall das Protokoll des MDK geben.
Wenn Die "Lütte" nur Rente bekommt und ansonsten keinen finanziellen Hintergrund hat, könnte sie mit dem Bescheid des MDK zum Sozialamt und dort Hilfe zur Pflege beantragen. Dort muss sie sich allerdings völlig "nackig" machen!
Liebe Grüße von
Rosi
von rammi » 05.04.2012, 17:07
Hallo Lucia,
erheblich Pflegebedürftig im Sinne von Pflegestufe 1 erfordert so einiges.
Das kannst Du gut googeln. Hier ein Beispiel welches ich mal kopiert habe:
Pflegestufe I - Erhebliche Pflegebedürftigkeit
Die "erhebliche Pflegebedürftigkeit" beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen.
Beispiel:
Eine Dame lebt im eigenen Haushalt. Sie benötigt Hilfe um morgens aus dem Bett zu kommen, beim Waschen von Intimbereich und Unterkörper. Außerdem kann sie Hosen und Strümpfe nicht allein anziehen. Das Ausziehen klappt abends mühsam aber ohne Hilfe. Zweimal wöchentlich wird Hilfe beim Baden und Haarewaschen benötigt. Drei Mal in der Woche kommt die Tochter, bringt vorgekochtes Essen, kauft ein und macht weitere Hausarbeiten.
Hier sind meist die Voraussetzungen für die Stufe I erfüllt.
Bei Pflegestufe I werden ab dem 1.1.2012
235 € Pflegegeld bzw. 450 € als Sachleistung ausgezahlt.
Objektiv gesehen, soweit möglich, müsste Deine Freundin 90 Minuten Hilfe annehmen. Zu empfehlen ist ein Tagebuch über ein- bis 2 Wochen. Schwierig sind meist die 45 Pflegeminuten bei der Grundpflege.
- Hilfe beim an- ausziehen
- Hilfe bei Toilettengängen
- Hilfe beim waschen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (Nicht zubereiten)
- etc.
Für die Gutachter des MDK ist manchmal schwer abzuschätzen wenn Deine Freundin vielleicht schon alleine essen könnte, dies aber auf Grund ihrer Erkrankung gar nicht macht. Nur wenn jemand dabei sitzt isst sie vielleicht ordentlich. Vielleicht wäscht sie sich auch alleine aber eben nicht "richtig". Es müsste "eigentlich" jemand unterstützen. Die Gutachter unterscheiden zwischen Selbstständikeit, teilweise Hilfeleistung und vollständiger Übernahme der Pflegeleistung. Auch muss bei Beantragung jemand genannt sein der die Zeit hat zu unterstützen. Diese Person darf maximal 30 Stunden Berufstätig sein da ansonsten davon ausgegangen werden muss, dass die Pflege nicht geleistet werden kann.
Wenn Deine Freundin also bei einer Überprüfung angibt, dass sie 2 mal täglich 15 Minuten Hilfe beim waschen und anziehen benötigt und 2 mal die Woche duscht(die zusätzlich aufgewendete Zeit wird durch 7 Tage geteilt) mit Hilfe und vielleicht auch sonst noch hier und da ein parr Minuten Hilfe benötigt, dann sollte sie einen Antrag stellen. Wenn sie aber der Typ ist der dann sagt "Ach meist geht es schon nur manchmal ist schlecht" oder "eigentlich brauche ich keine Hilfe" damnn kann sie sich den Stress der Beantragung sparen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deine Mutter die Pflegestufe 1 bekommen hat nur weil sie offene Beine hat. Da spielte zu der Zeit sicher auch die eine odere andere Begleiterkrankung auch eine Rolle.
Probiert es aus, lasse ihr bei Ablehnung das Gutachten schicken und schau mal ob sich ein Widerspruch lohnt falls nur ein paar Minuten fehlen.
Die meisten Gutachter sind auch nett und freundlich und beraten mittlerweile echt gut. Auch zur Wohnumfeldverbesserung, Beantragungshilfen von Hilfsmitteln etc.. Alleine ein solches Beratunngsgespräch wäre vielleicht schon gut.
FG
rammi
von hmengers » 05.04.2012, 18:37
Hallo,Auch muss bei Beantragung jemand genannt sein der die Zeit hat zu unterstützen. Diese Person darf maximal 30 Stunden Berufstätig sein da ansonsten davon ausgegangen werden muss, dass die Pflege nicht geleistet werden kann.
von temperence » 09.04.2012, 13:07
Vielen Dank für die Infos, Leute! Ehrlich, je mehr ich gelesen hab, desto weniger versteh ich, warum sie keine Unterstützung hat... Naja, sie ist verheiratet (mit dem faulsten Stück Hühnerdreck westlich des Urals, der sie seelisch misshandelt), gilt wohl dadurch als "versorgt", und ich schätze mal, sie wird wohl schauspielern in Gegenwart von Ärzten und Co, das ist die einzige Erklärung, die ich habe Bei den heutigen Regularien und dem ärztlichen Zeitdruck kann sowas wohl durchrutschen.
Vielleicht kriegen wir sie trotzdem irgendwie da raus, auch ohne diese finanzielle Hilfe.
Danke!
von rammi » 09.04.2012, 19:25
Hallo Lucia,
dann drücke ich Dir und Deiner Freundin die Daumen.
Vielleicht ist es dann besser, auch den Ehemann mit der Motivation Geld einer Pflegestufeneinschätzung zuzustimmen ins Boot zu holen dann aber doch Pflegekräfte/ Bekannte mit einzusetzen damit Deine Freundin auch tatsächlich Unterstützung erhält.
Und kläre im Gespräch mit Deiner Freundin möglichst vorher ab, ob sie Deine Einmischung überhaupt möchte. Damit ihr auch danach noch Freundinnen seid wenn es nicht klappt.
Danke für die Info Herbert. Wieder was gelernt.
HG
rammi
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