von Herzog » 24.03.2008, 17:14
Hallo! Ich weiß, das Thema ist schon oft angesprochen worden, aber ich finde nicht so die passende Antwort für mich!
Bin in 2003 drei mal am Dickdarm aufgrund einer Krebserkrankung operiert worden. Ich bekam nach der 2 OP ein endständiges Kolostoma angelegt. Seit der 3 OP habe ich das Problem, daß ich Nahrung nicht lange bei mir behalte und oft flüssigen Stuhl habe.
Jetzt meine Frage: Ich bekam in 03 einen GdB von 100% für 5 Jahre. Jetzt kam der neue Festlegungsbescheid und ich wurde auf 50% herunter gestuft. Sollte man grundsächlich Einspruch einlegen?
Ich muß dazu sagen, daß ich sehr gut mit dem Stoma zurecht komme. Bis auf kleinere Entzündungen habe ich keinerlei Probleme. Gruß Ralf
von Monsti » 24.03.2008, 19:16
Hallo Ralf,
Erstens: Sei herzlich willkommen und fühl' Dich wohl hier!
Zweitens: Für ein problemlos zu versorgendes Stoma gibt es i.d.R. einen GdB von 50 beim Colostoma, einen von 60 beim Ileostoma.
Flüssiger Stuhl allein wird vermutlich keine Rolle bei der Einstufung spielen, läuft ja ins Sackerl - eher könnte sowas wie Unter-/Mangelernährung, ständig schwankender Elektrolytstatus oder Verwachsungsbauchbeschwerden berücksichtigt werden.
Wahrscheinlich wird Dir auch unsere Biggi noch antworten, die Expertin in Sachen GdB ist. Meine Auskünfte sind erst mal mit Vorsicht zu genießen. Ich gebe nur wieder, was mir der Amtsarzt bei der Neueinstufung vor 1,5 Jahren erklärt hatte (Österreich!). Auf meine Frage, warum es denn für ein Colostoma weniger gibt als beim Ileostoma, sagte er, dass ein Colostoma 1. meist nicht permanent liefert und 2. viele Colostomaträger irrigieren können.
Liebe Grüße aus Tirol
Angie
von Frank38 » 24.03.2008, 19:52
Huhu Herzog,
Erstmal Herzlich willkommen, fühl dich wohl bei denn Beuteltieren!
Weiss ja nicht was du deinem Arzt so gasagt hast, falls du diesen Satz öfters deinem Arzt erwähnt hast.
"Ich muß dazu sagen, daß ich sehr gut mit dem Stoma zurecht komme. Bis auf kleinere Entzündungen habe ich keinerlei Probleme."
Dann ist es ganz logisch das dein Doc, dem netten Versorgungamt dein Krankheitsbild so geschildert hat, das es dir sehr gut geht mit dem Stoma und keine weiteren Einschränkungen vorhanden sind ausser mal eine kleine Hautrötung. Und bums ging es auf 50% weil der gute Mann vom Versorgungsamt davon ausgeht das es dir sehr gut geht und so eine kleine Hautrötung keine 10% ausmachen. Es kommt immer darauf an welche Beeinträchtigungen man hat später oder entstehen und nicht was man hat. Aber Monsti hat ja schon geschrieben Biggi, ist die Expertin für solche Themen sie wird bestimmt was schreiben dazu.
Gruss Frank
von Julchen » 24.03.2008, 21:43
Hallo Herzog,
du kannst auch hier mal nachlesen
http./www.schwerbehinderung-aktuell.de
LG Julchen
von Biggi0001 » 24.03.2008, 23:38
Ich bekam in 03 einen GdB von 100% für 5 Jahre. Jetzt kam der neue Festlegungsbescheid und ich wurde auf 50% herunter gestuft. Sollte man grundsächlich Einspruch einlegen?
von Odo » 25.03.2008, 02:00
Hallo Biggi, du scheinst dich mit dem GdB recht gut auszukennen. Sollte ich meinen GdB von 70% akzeptieren oder mal auf eine Erhöhung versuchen? In Sachen Darm / Blase siehe hier: http://www.stoma-forum.de/topic.php?id=4101&highlight=&
Weitere Mängel wären dann auch noch: Multiple Allergien, Asthma Bronchiale, Arterielle Hypertonie, Adipositas, Gehbehinderung durch teilsteifen Fuß nach Fersenbeintrümmerfraktur sowie psychische Probleme. Ist 70% für das alles angemessen, was meinst du / ihr ?
Hätte ich weitere Vorteile wenn es mehr wird (z.B 80) oder würde sich sonst nichts verändern ausser der Zahl
von Biggi0001 » 25.03.2008, 14:37
Hi Jörgi,
das mit dem "ausreichend" ist immer so ne Sache ... ich kann von hier aus ja nicht sagen, wie sehr dich die einzelnen Dinge jeweils an der Teilhabe am sozialen oder beruflichen Leben behindern und das ist eigentlich das einzige, was zählt - nicht so sehr die "eigentlichen" Erkrankungen, sondern deren Auswirkungen/Folgen auf dein tägliches Leben.
Wenn du dich nicht ausreichend "gewichtet" fühlst, steht es dir immer frei, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.
Der Unterschied ist ab GdB 50 (abgesehen vom Fall, daß zusätzlich noch Merkzeichen zuerkannt werden) fast nur in steuerlicher Hinsicht zu sehen - in beruflicher Hinsicht bist du ab GdB 50 mit erhöhtem (nicht unbegrenztem! für die Mitleser) Kündigungsschutz versehen, ebenso hast du Zugang zu den meisten bekannten Erleichterungen wie z.B. ADAC-Rabatt etc.
Für Dich als Stomaträger interessant könnte ggf. noch der sog. Eurokloschlüssel sein, falls du ihn noch nicht hast - suche mal hier im Forum danach, da gibts irgendwo auch Threads zu bzw. benutze direkt diesen Link: http://www.cbf-da.de/cgi-bin/shop.cgi?a ... egorie=CBF
von Odo » 25.03.2008, 15:26
Vielen Dank erstmal Biggi, den Schlüssel habe ich mir gleich 2005 geholt nachdem ich mein erstes Stoma bekam und davon gehört hatte. Das mit dem Kündigungsschutz würde dann zutreffen wenn meine Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit dieses Jahr nicht erneut verlängert wird und ich wieder am Arbeitsleben teilnehmen müßte. Vorrausgesetzt das ich überhaupt was finde bzw jemanden der einen mit den (Mängeln) einstellt.
von wukasisumo » 26.03.2008, 06:32
mal ne blöde frage zwischendurch,:confused:
der euroschlüssel, ist der fürs ausland in europa an öffentlichen raststätten?
lg sabine
von doro » 26.03.2008, 09:19
Euroschlüssel
hier gibt es noch weitere Links zum stöbern.
Auf Deutschen Raststätten passt der Schlüssel,wie es im Europäischen Ausland aussieht,kann ich Dir nicht verbindlich sagen,eigentlich sollte er dort passen.Allerdings würde ich das nicht unbedingt als "Verläßlich" ansehen :shock: Ich habe ihn bereits einige Male nutzen können.Es gibt auch ein "Locus"
Verzeichnis,dort sind alle zugänglichen stellen verzeichnet.
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