von WOODY » 04.02.2014, 19:51
Hallo Leute!
Ich möchte hier "meinen Fall" mit dem bürokratischem System schildern, der zwar schon länger her ist, aber aufzeigen soll, wie Machtlos wir alle doch letzendlich sind.
Zu Beginn meiner Morbus Crohn Erkrankung im Jahr 2009 arbeitete ich noch im Schichtbetrieb in einer Druckerei. Morgens gegen fünf Uhr fuhr ich durch das noch recht schlafende Land richtung meiner damaligen Firma, als "es" mich urplötzlich pressierte, will sagen, ich übelsten Durchfall bekam.
Nun befuhr ich eine Landstrasse und musste duch einen kleinen Ort, an dessen Hauptstrasse die ich befuhr ein festes RADARGERÄT steht. Auf die Gefahr hin, geblitzt zu werden, fuhr ich So schnell wie möglich, aber so langsam wie nötig mit 79km/h durch die Radarfalle, denn ich wollte nur ganz schnell zu meiner Firma und siehe da, an diesem Morgen löste das Radargerät aus. Ich kam zwar rechzeitig in die Firma auf´s WC, aber auch das Ticket, für meine "Raserei"!
Ich bezahlte die damaligen achzig Euro, lies mir aber von meinem Hausarzt den schwer entzündeten Darm schriftlich bestätigen und legte Wiederspruch ein, denn ich wahr ja "so langsam wie möglich und so schnell als nötig" gefahren, weil "Not am Mann" wahr. Der bearbeitende Beamte wollte meine Einwende nicht anerkennen und schrieb mir, das ich bei dieser Erkrankung immer eine Rolle Toilettenpapier im Wagen haben müsste, denn dann hätte ich auch in diesen frühen Morgenstunden, auch in der Ortschaft "mein Geschäft"irgendwo am Wegesrand unbeobachtet machen können, statt so schnell durch das Dorf zu fahren! Ich wahr schockiert und bin mit diesem Antwortschreiben zum ortsansässigen Ordnungsamt gefahren, deren Beamte über soviel Frechheit erbost wahren, denn die Aufforderung seine Notdurft öffentlich, wohlmöglich am Bürgersteig in einer Ortschaft zu erledigen, währe eine Ordnungswiedrigkeit und steht bekanntermaßen unter Strafe! Dies bekam ich mit Stempel und Unterschrift schriftlich und sendetet dies dem Beamten des Straßenverkehrsamtes, mit meiner Frage, ob er mich zu einer Ordnungswiedrigkeit aufforden wolle, wo er doch selbst Diener dieses Landes sei.
Seine Antwort hängt mir heute noch nach: SIE KÖNNEN MICH UND DAS STRASSENVERKEHRSAMT JA VERKLAGEN, WENN SIE DAS GELD UND DIE ZEIT UND DEN ANWALT DAFÜR HABEN!
von Erik » 04.02.2014, 20:04
auch wenn ich mich nun unbeliebt mache. Eine Erkrankung ist kein Freischein zum Schnell fahren.............wenn ich nicht in der Lage bin ein Fahrzeug "normal" zu führen darf ich es nicht.
Du kannst übrigens froh sein das du nicht mehr Ärger bekommen hast, das was du gemacht hast nennt man Vorsatz und wird in der Regel hart bestraft..........................
Viele Grüße
Erik
Hallo Woody,
ich muss Erik nur zustimmen. Es hätte Dir auch passieren können, dass Du den sogenannten Idiotentest hättest machen müssen. Nicht wegen Macke sondern wegen körperliche Unzuverlässigkeit. Und dan wäre u.U. Dein Führerschein weg.
LG
Hermon
von WOODY » 05.02.2014, 11:41
Hallo Erik und Hermon!
Ja, klar war mein Verhalten falsch. Und- ja, es ist nicht dran zu denken, sozusagen für die Erkrankung eine Art Freifahrtsschein zu bekommen. Wenn ich das damals so gewollt hätte, dann hätte ich ja nicht das Strafgeld bezahlt.
Was ich sagen wollte, ist doch nur folgendes:
Ein Beamter dieses Landes fordert jemanden auf, eine Ordnungswiedrigkeit zu begehen und stellt von vorn herein klar, das er die Macht hat, zu urteilen, nach gut dünken mit dem Verweis auf die möglichkeit einer Klage.
Hätte der Beamte mir erklärt, das diese ganze Situation zwar badauerlich, aber gesetzlich nicht tragbar ist und dies mit der dargestellten Begründung, das ich ja so gesehen unter Vorsatz gehandelt habe, währe es für mich okay gewesen.
so hat er aber in seinem Beruf jämmerlich versagt, mit seiner platten und provokanten Aussage. Dies und nur dies war und ist für mich das ärgerliche, was mein Bild von Beamten (BAUMANN und CLAUSEN) nur wieder einmal bestätigt hat, leider!
von Erik » 05.02.2014, 12:22
Woody, sei mir nicht böse................wo hat der Beamte dich aufgefordert eine Ordnungswiedrigkeit zu begehen ? Wenn er sagt das du irgendwo dein "Geschäft" erledigen sollst ist damit nicht gemeint das du auf den Gehweg machst...............das war dein Gedanke.
Versetz dich in die Lage des Mannes und überlege was der sich an schwachsinnigen Aussagen Tag für Tag anhören muß................dann versteht man vielleicht auch das er vielleicht nicht ganz verständnissvoll gehandelt hat.
Das Gesetz gibt ihm da auch wenig Spielraum.
Es sieht übrigens ganz anders bei Halteverboten oder Parken auf Anwohnerparkplätzen aus. Ich habe das schon ein paar Mal gehabt das ich unerlaubterweise Parken mußte und mit einem Ärztlichen Atest mußte ich keinen Strafzettel bezahlen.
Viele Grüße
Erik
von Waltraud Mayer » 05.02.2014, 12:56
Eric du hast vollkommen recht, Krankheit ist kein Freibrief für Raserei...und wenn ich die Verkehrsregeln nicht beachte, dann muß ich halt zahlen...
Ich hab aber schon mal mein Knöllchen nicht bezahlen müssen. Ich hab als Begründung auf die Frage warum ich morgens um 5 auf der Menschenleeren Autobahn zu schnell gefahren bin, ordnungsgemöß reingeschrieben wie es war und hab nie wieder was gehört... vielleicht deshalb weil ich auf dem Weg in den Urlaub war und das eine andere Situation war als wenn ich auf meinem täglichen Weg zur Arbeit unterwegs bin...vielleicht tat ich auch dem Beamten nur leid...mir gings da auch garnicht ums Geld, ich hatte Angst vor Punkten in Flensburg...
LG Waltraud
Hy Woody,
Du musst den Beamten gar nicht verklagen. Es reicht schon, wenn Du an das Straßenverkehrs Amt eine formlose Dienstaufsichtsbeschwerde machst. Die wird zwar auch ohne eine für Dich befriedigende Antwort erfolgen, aber der betreffende Beamte bekommt ein Vermerk in seiner Personalakte und darüber kann er sich dann ärgern! Und alles ist kostenlos und ohne Anwalt.
LG
Hermon
von Melli » 05.02.2014, 16:08
Puh, jetzt habe ich schon gedacht, die Beamten heißen so, sorry
Ansonsten sehe ich es aber wie Erik.
Und am Rand anzuhalten ist vermutlich sein Rat, weil überhöhte Geschwindigkeit andere (und dich sowieso) gefährdet, das Häufchen am Rande aber nicht
von Erik » 05.02.2014, 16:13
also irgendwie fällt mir nix mehr ein.......................jemanden zu raten einem Beamten der nicht wirlich einen Fehler gemacht hat über eine Beschwerte eine reinzuwürgen...................der Fehler lag nicht bei ihm und nur weil er nicht wie erhofft reagiert hat dem Mann einen Eintrag in seine Personalakte zu verpaßen finde ich schon sehr seltsam.
Hauptsache man selbst macht keine Fehler und muß nie durch unfaire Behandlung mit Konsequenzen rechnen.................
Viele Grüße
Erik
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