von sista » 03.07.2008, 07:22
Habt ihr sowas schonmal erlebt? Bin gerade von Sachsen-Anhalt nach Sachsen gezogen da ich noch ein bisschen Unterstützung in der Nähe meiner Eltern haben möchte...Umzug wurde auch von der einen ARGE zur anderen genehmigt.
Nun wurde mir von der neuen ARGE 3 Monate Hartz IV bewilligt unter der Auflage mich von denen medizinisch begutachten zu lassen. Ansonsten kein Geld. Habe nun natürlich die ganzen Einwilligungen unterschrieben, dass sie von sämtlichen ärztlichen Untersuchungen die Unterlagen anfordern dürfen, da ich nunmal auf die Kohle angewiesen bin. Bin grad 7 Monate krankgeschrieben und sie wollen wissen ob ich überhaupt wieder arbeiten kann. Wahrscheinlich wollen sie am liebsten dass ich zum Sozialamt muss. Nur ne Vermutung.
Habt ihr ähnliches schon gehört bzw ist euch sowas schon passiert? Ich habe ein komisches Gefühl. Die sind hier auf dem Amt so schon überfofdert, hoffentlich geht das alles seinen Gang.
Könnt ja mal eure Gedanken dazu aufschreiben.
sista
von BlackDog » 03.07.2008, 08:44
Hallo Sista,
soweit ich weiss ist das ein normaler Prozess. Wenn Du faktisch nicht arbeitsfähig sein würdest, dann würdest Du - soweit ich weiss - aufgefordert werden eine Erwerbsminderungsrente bei Deinem Rententräger zu beantragen (müssen musst Du garnix). Soweit ich weiss würdest Du aber bei nicht Arbeitsfähigkeit auch kein Geld mehr von der ARGE erhalten.
Wenn Du seit 7 Monaten krank geschrieben bist müsstest Du allerdings auch Krankengeld von Deiner Krankenkasse beziehen.
BlackDog
von hexe69 » 03.07.2008, 10:07
hallo zusammen,das krankengeld holt sich die arge direkt von der kk zurück. das geht bei denen hand in hand,wenn da auch sonst nichts richtig läuft,aber das kriegen die hin. ist bei mir auch so. lg anja
von Hugo » 03.07.2008, 11:16
Die versuchen nur dich an die Rentenkasse zu schieben damit bei ihnen nicht mehr auftauchst.
von hmengers » 03.07.2008, 11:48
Hallo,
die ARGE ist ja nix anderes als gemeinsame Stellen von Agentur für Arbeit und regionalem Sozialamt. Bist Du auf Dauer nicht arbeitsfähig, kommst Du aus dem Zuständigkeitsbereich der ARGE in die Zuständigkeit des Sozialamts, beantragst eine Erwerbsminderungsrente (für die viele der Auflagen von Hartz IV entfallen) und falls diese zu niedrig ist, beantragst Du zusätzlich Grundsicherungsrente. details dazu am besten mal unter Biggi0001ens Forum www.schwerbehinderung-aktuell.denachlesen.
herbert
von Frank38 » 03.07.2008, 12:41
huhu,
Da muss ich dir zustimmen Hugo. So weit ich weiss ist man länger als 6 Wochen Krank zahlt danach die Krankenkasse man beantragt Krankengeld bei der KK oder die ARGE machts automatisch bei ALGI, so hab ich es mal gelesen. Außerdem kann man das Erscheinen beim Amtsarzt anordnen von der ARGE aus. Da musst du dann hin ansonsten Sperre das stimmt wohl. Das ist ein ganz normaler ablauf, die ARGE möchte sehen wie es ausschaut mit deinem Gesundheitszustand ob du noch Arbeitsfähig bist und wieder irgendwann dem Arbeitsmarkt wieder zur verfügung stehen kannst deshalb haste die Einwilligung unterschrieben. Ergänzend kann man immer Hartz IV/ALGII beantragen da entfällt das Krankengeld aber, dass kann zwar immer abgelehnt werden, dafür kann man aber nie ganz ohne Geld dastehen, falls wirklich mal alle Leistungen gekappt werden. sonst steht man dann da, bei dir ist es ja schon mal bewilligt worden für 3 Monate.
Hab da was gefunden als Info:
Nach der Aussteuerung bleibt ja nur noch Rentenbezug oder Alg1. Alg2 geht wegen der möglicherweise weiterbeste- henden AUF nicht. Für diejenigen, die nach der Aussteuerung weiterhin arbeitsunfähig (für alle Tätigkeiten) sind, bleibt nach 6 Wochen Alg1-Leis- tungsfortzahlung nur noch der Gang zum Sozialamt. Die JobCenter sind nicht zuständig, weil sie nur a`fähige Arbeitnehmer betreuen. Für den Bezug von Alg1 muss ich mindestens 15 Stunden wöchentlich der Arbeits- vermittlung zur Verfügung stellen können (da beginnt die Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung). Die sogen. Nahtlosigkeitsregelung i.S.d. § 125 SGBIII (nur noch unter 3stündige Verfügbarkeit für alle Tätigkeiten ** und das muss aller Voraussicht nach länger als sechs Monate Gültigkeit haben) greift nur dann, wenn die Rentenversicherung noch keine Entscheidung hinsichtlich der (angeblich) verbliebenen Leistungsfähigkeit getroffen hat. Ist dies der Fall und der Ärztliche Dienst der Agentur hat ein Gutachten erstellt, m u s s (!) ich mich im Rahmen dieses Gutachtens der Arbeitsver- mittlung zur Verfügung stellen, wenn ich nicht Gefahr laufen möchte, gar keine Leistungen zu erhalten. Für den Fall der weiteren AUF darf die Agentur für Arbeit nur noch sechs Wochen Leistungsfortzahlung gewähren. Nach 6 Wochen Leistungsfortzahlung muss die Agentur den Leistungsbezug einstellen, weil ja der behandelnde Arzt die AUF auch für die sogen. Verweisungstätigkeiten erklärt. Also, bleibt nur: keine AUF-Erklärungen durch den behandelnden Arzt!! Die sind sowieso nur in der Mehrzahl auf die bisherig ausgeübten Tätigkeiten ausgestellt. Beim Alg1 kommt es nur auf auf die verbliebene Leistungsfähigkeit an. Alg1 wird nicht gewährt, weil ich mich bereit erkläre meine bisherigen Tätigkeiten auszuüben, sondern weil ich bereit und in der Lage bin irgendwelche zumutbaren Tätigkeiten im Rahmen meines Restleistungsvermögens/ des Gutachtens des arbeitsmedi- zinischen Dienstes auszuüben. Zu den Renten sei gesagt: es gibt keine teilweise BU-Rente. Es wohl die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei vorliegender Berufsunfähigkeit für diejenigen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind (halb so hoch wie die volle EM-Rente). Diese Rente unterliegt dem Hinzuverdienst. Also, wenn mir Alg1 bewilligt wird, wird nicht das Alg1 sondern das Gehalt/der Lohn nach dem Alg1 berechnet wird als Hinzuver- dienst angerechnet und dabei wird häufig die sogen. Hinzuverdienstgrenze überschritten (die Rente w. teilw. EM bei vorl. BU wird für die Laufzeit des Alg1 ruhendgestellt und lebt auf Antrag danach wieder auf). In die Rente wegen voller Erwerbsminderung kommt man auf zweierlei Wegen. Einmal allein aus gesundheitlichen Gründen (dauerhaft nur unter 3 Stdn tgl. Belastbarkeit für alle Tätigkeiten des allg. Arbeitsmarktes) o d e r wenn man in allen Tätigkeiten nur noch 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten kann. Ist letzteres der Fall und man ist zugleich arbeitslos, muss die DRV die Arbeitsmarktsituation berücksichtigen. Ist man aller Voraussicht nach in den dann folgenden 11 Monaten nicht vermittelbar, gilt der allg. Arbeitsmarkt als verschlossen und man erhält die sogen. arbeitsmarktbezogene volle EM- Rente. Diese arbeitsmarktbezogene Rente wegen voller EM tragen DRV und BA jeweils zur Hälfte (die BA überweist der DRV ihren Anteil an der Rente, weil die DRV das gesundheitliche Risiko und die BA das arbmarktbezogene Risiko abdeckt). Diese vollen EM-Renten sind, wenn sie im laufenden Agl1-Bezug gewährt werden, beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung. Man baut also einen neuen Alg1-Anspruch auf. Wichtig für alle, deren Ehegatten/Lebenspartner ein Einkommen erzielen, denn nach Alg1 kommt ggfs. nur noch Alg2 und hier wird die Bedürftigkeit geprüft. Die Rent wegen teilw. EM bei vorliegender BU wird vielfach nur gewährt, weil sich die DRV während der Alg1-Laufzeit teilweise oder ganz leistungsfrei stellen kann. Wenn also das Alg1 aus irgendwelchen Gründen (z.B. weiterbestehende AUF) eingestellt wird, Antrag auf BU-Rentengewährung stellen. Dann hat man zumindest die BU-Rente und zugleich KV und Pflegeversicherung gesichert.
Schau einfach mal SGB III §125 und 126 kann ma ergoogeln oder einfach hier: http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_iii.htm
Zur Information Krankenhausaufenthalt, Krankengeld und Hartz IV :
http://freenet-homepage.de/sombetzki/Krankengeld.htm
Für solche sachen sind aber die besten ansprechpartner im
Forum, Biggi und hmengers.
Herbert war schneller
lg Frank
von michelinchen » 03.07.2008, 13:28
Hi sista
das ist so weit ich weiß der übliche gang der arge,wenn man längere zeit krank ist . deshalb wundere ich mich ja heute noch,das meine arge sich überhaupt garnicht gezuckt hat. ich war ja immerhin fast 1,5 jahre krankgeschrieben. da kam aber auch nix, weder vorstellung beim gutachter noch nahelegen von rente beantragen oder ähnliches . aber ich hab in der ganzen zeit mein normales hartz IV weiterbezogen,weil hartz IV -empfänger kein krankengeld beziehen . das kriegt man nur,wenn noch alg I bezieht wurde mir gesagt.
Die arge bei dir scheint ja echt auf zack zu sein,das die es gleich mit gutachter und so machen.
lg michaela
von sista » 13.07.2008, 08:02
hi
und danke für eure lieben antworten...
naja also dieser lange text von dir frank 38 bezieht sich aber nicht auf krankschreibung also sprich vorübergehende krankschreibung, sondern eher darauf, dass man wahrscheinlich für immer eingeschränkt ist?!
aberi ch hoffe doch, dassi ch wieder vermittelbar bin später. vielleicht bietet sich ja aus reha gründen ne massnahme an, ich glaube das amt würde da mitspielen, zumindest wurde sowas mal geäussert.
michelinchen: also ich bekomme krankengeld und beziehe hartz IV, deshalb verblüfftm ich dein beitrag direkt etwas.
wisst ihr vielleicht auch ob die hartz IV stelle die krankenhausrechnung von 280 euro im nov 07 übernimmt? weiss nicht wie ich mich da verhalten soll.
naja also diese unterlagen an den "amts-gutachter" sind weggeschickt, mal sehen was kommt. auf meinen schwerbehindertenausweis warte ich auch schon seit monaten.
ach alles nicht einfach *seufz*
von michelinchen » 13.07.2008, 11:33
Hi Sista
da staun ich echt bauklötzer,wie man so sagt,das Du trotz Hartz IV noch Krankengeld bekommst Naja, weiß der Geier,wie das immer alles geregelt wird
Also ich mußte meine KH-Rechnung von 280 Euro erstmal selbst bezahlen,da hat das Amt nix zugegeben. Aber ich hab die Quittung darüber bei meiner KK eingereicht und da wir als Hartz IV-Empfäger "bloß" 83 Euro /Jahr zuzahlen müßen wurde mir alles was über die 83 Euro war rückerstattet. Darin inbegriffen waren die 280 Euro KH und nochmal gut 150 Euro für Medikamente und mein Stomazeugs. Also reiche alle Quittungen und belege von 2007 ein ,denn dann dürfte es eigentlich bei Dir auch eine Rückzahlung geben
LG Michaela
von hexe69 » 13.07.2008, 12:21
hallo michaela,ich brauchte anfang letzten und diesen jahres nur je 43,- euro sammeln. danach gab es von der kk eine befreiung für das ganze jahr und für alles! also so zahle ich nirgendwo mehr was zu. lg anja
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