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meine "Ergänzung" zum Thema Parkerleichterung – Seite 2

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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50 Beiträge • Seite 2 von 51, 2, 3, 4, 5

meine "Ergänzung" zum Thema Parkerleichterung

Beitrag von doro » 02.08.2010, 15:19

Meine Frau hat ein Urostoma und 80 % .
Da brauchst Du Dich nicht weiter zu bemühen."NUR" mit Urostoma bekommt sie die P-Erleichterung auch nicht.Und NUR Stomaträger bekommen sie Aufgrund ihres Stomas auch nicht.
Schone Deine Nerven.

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doro

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meine "Ergänzung" zum Thema Parkerleichterung

Beitrag von Skyfire » 02.08.2010, 18:04

Hi Doro,

genauso schauts aus.

Nur wer mit MC und CU belastet ist bekommt so eine gelbe Parkerleichterung (gibt bestimmt noch andere Krankheiten die diese Parkerleichterung berechtigen, aber ich kenne momentan keine anderen Krankheiten fuer diese Parkerleichterung, weil ich mich auch nicht grossartig weiter damit beschaeftigt habe ausser mit MC und CU) .. ich hab sie und trotzdem benutze ich Trottel dat Teil kaum und fahr in die Parkhaeuser und bezahl dafuer jedesmal ordentlich Kohle :heul: (selbst Schuld bin), aber ich weiss mit Sicherheit das man auch in Bayern das Scheinchen als CU und MC betroffene erhaelt.

Uebrigens war mein Scheinchen innerhalb von 5 Minuten geregelt.
Lichtbild mitnehmen zum Ordnungsamt, Personalausweiss, Behindertenschein, eventuelles Attest vom Arzt das man MC oder CU hat und den Menschen vom Ordnungsamt freundlich anlaecheln und schon arbeiten auch die Beamtenuhren wieder vernuenftig :D .

Wuensch allen die so ein Scheinchen noch beantragen moechten recht viel Durchhaltevermoegen oder so viel Glueck wie ich es hatte ...

Liebe Gruesse

Claudia

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Skyfire

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meine "Ergänzung" zum Thema Parkerleichterung

Beitrag von wolli111 » 02.08.2010, 19:54

Ich habe ein Urostoma-Ileum Conduit. Besitze diese Parkerleichterung ---- gelbe--- seit 3 Jahren. Meine gilt noch bis April 2011 . Ab dann bekomme ich sie laut Straßenverkehrsamt und Versorgungsamt nicht mehr. Da sie nun nur noch für doppelt Stomaträger ist laut Versorgunsamt Unna . Auch aus unserer Selbsthilfegruppe sind einige davon betroffen. Mit denen ich letztes Jahr noch diese gelbe Parkerleichterung bekommen habe.

Wir waren ebenfalls wie Heinz mit einigen aus der SHG beim Amt und sie hat uns das Schreiben auch gezeigt.Sie sagt sorry da einige sich sehr darüber aufgeregt haben.
Wollte das nur einbringen da ich ja auch nur in Klammern :absauf: ein Urostoma habe. Werde die Parkerleichterung mal einscannen und Christian kann sie dann mal hier einstellen. :winke: Und glaubt mir ich habe sie mit einem Attest und Vorlage des Schwerbehindertenausweises ich habe 90% sofort bekommen , damals stand sie allen Stomaträgern zu in NRW. Es war damals von Bundesland zu Bundesland verschieden. Es ist hier irgendwo im Forum noch ein Thread darüber. Werde eh demnächst einen neuen Antrag ausfüllen, da ja jetzt noch einiges an Verschlimmerungen dazu kommen. Werde dann bis auf weiteres auch nicht mehr laufen können. Und die nächste Hernie wird auch wieder operiert .Mal schauen was daraus wird. Baustellen habe ich ja genug, in zwei Wochen geht der Operations Marathon los. :mad:
Lg Petra

werde hier auch nichts mehr schreiben, da in diesem Thread auch schon vieles darüber diskutiert wurde.
Und Christian in geschlossen hat. Sonst ist alles doppelt gemoppelt.
http://www.stoma-forum.de/topic.php?id= ... 45c9513d6b
:winke: :winke: :absauf:

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wolli111

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meine "Ergänzung" zum Thema Parkerleichterung

Beitrag von Monsti » 02.08.2010, 21:26

Hallo zusammen,

natürlich habe ich trotz GdB von 90 gar nix von all den verschiedenen Scheinen und komme trotzdem gut klar (notfalls mit gutem Zureden, z.B. Flughafen Salzburg, wo es mal richtig dringend war). Normalerweise komme ich auch problemlos klar, wobei ich aber in keinem Ballungsgebiet wohne und somit eher geringe Parkplatzprobleme habe. Natürlich muss ich auch öfters mal 200-300 m vom Parkplatz aus gehen. Aber das dürfte doch für einen nicht gehbehinderten Stomaträger kein Problem sein, oder?

Grüßle von
Angie

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Monsti

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meine "Ergänzung" zum Thema Parkerleichterung

Beitrag von Ramona 36 » 03.08.2010, 07:53

Hallo ihr Lieben,

ich hatte gestern per Mail an unsere ZbFS geschrieben,und diese bestädigten das es keine änderungen gibt.
Dasheist das wir mit MC und CU 60% weiterhin eine Parkerleichterung bekommen.

Und diese Stelle muss es ja wissen.
LG Ramona

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Ramona 36

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meine "Ergänzung" zum Thema Parkerleichterung

Beitrag von doro » 03.08.2010, 08:36

Weil es beim Thema " Parkerleichterung" nun wirklich kaum Unklarheiten geben kann,ist dieses Thema eigentlich überflüssig wie ein Kropf.Hier noch einmal zum Lesen:http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=sx12544 Quelle VDK.

Natürlich muss ich auch öfters mal 200-300 m vom Parkplatz aus gehen. Aber das dürfte doch für einen nicht gehbehinderten Stomaträger kein Problem sein, oder?
Richtig, denn Stoma heißt nicht "Gehunfähig"
Dafür gibt es bei ausreichenden Begründungen dass G oder/AG.
Für mich persönlich hat die Parkerleichterung den Vorteil, daß ich die Parkautomaten nicht füttern muss.

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doro

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meine "Ergänzung" zum Thema Parkerleichterung

Beitrag von Linie 22 » 03.08.2010, 09:13

Ramona 36 hat geschrieben:Hallo ihr Lieben,

ich hatte gestern per Mail an unsere ZbFS geschrieben,und diese bestädigten das es keine änderungen gibt.
Dasheist das wir mit MC und CU 60% weiterhin eine Parkerleichterung bekommen.

Und diese Stelle muss es ja wissen.
LG Ramona


@ All,

da bei Ramona der PC wiedermal streikt, hat sie mich gebeten diese im obigen Zitat besagte email hier einzustellen:

----- Weitergeleitete Mail ----
Von: "Exxxxxxr, Ute (ZBFS)"
An: ramthosau@yahoo.de
Gesendet: Montag, den 2. August 2010, 15:54:49 Uhr
Betreff: AW: Parkerleichterung

Sehr geehrte Frau Sauerhammer,

eine erneute Änderung der Straßenverkehrsordnung ist uns nicht bekannt. Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem Einzel-GdB von 60 dürfen zwar nicht auf Behindertenparkplätzen parken, können jedoch "sonstige Parkerleichterungen" in ganz Deutschland in Anspruch nehmen (vgl. hierzu Anlage).

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Exxxxxr

Hxxxxstraße 2
95447 Bayreuth
Tel. 09 21 / 6 05 - 3x xx
Fax 09 21 / 6 05 - 3x xx
E-Mail: Ute.Exxxxxxr@zbfs.bayern.de





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Webgruppe [mailto:www@bayern.de]
Gesendet: Montag, 2. August 2010 09:45
An: Poststelle (ZBFS)
Betreff: Parkerleichterung

Vorname: Ramona
Nachname: Sauerhammer
Straße, Hausnr.: Sxxxxxxx.17
PLZ, Wohnort: 87668 rieden
Tel. tagsüber: Telefon
E-Mail Adresse: rxxxxxxx@yahoo.de

Betreff: Parkerleichterung

Text der Mitteilung:

Hallo,
ich hätte eine Frage.
ich habe aufgrund meines Morbus Crohn GdB 60,eine parkerleichterung bekommen,und nun geht das Gerücht herum das es diese nicht mehr geben soll oder verlängert wird.
Ist dies so richtig?
MfG Sauerhammer

IP-Adresse: 10.170.71.137
Form-Seite: http://www.zbfs.bayern.de/index.html


Aus Datenschutzrechtlichen Gründen habe ich einige Stellen durch xxxxx ersetzt.


Tschüüüss. :danke: Ramona :kiss: für die mail-Bestätigung, grüßt Silke (Linie 22) :winke: :winke: :winke:

Für mich persönlich hat die Parkerleichterung den Vorteil, daß ich die Parkautomaten nicht füttern muss.

Diesem Argument kann ich mich anschließen. :winke: :winke: :winke:

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Linie 22

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meine "Ergänzung" zum Thema Parkerleichterung

Beitrag von Ramona 36 » 03.08.2010, 11:25

Danke Silke für deine Hilfe,
:D es ist nicht nur der PC,wie du so freundlich beschrieben, streikt :D meine PC-kenntnise auch.

Nach einem telefonat,wurde mir gesagt:

Das Menschen mit MC und CU mit 60% auch ohne Stoma eine Parkerleichterung bekommen.
das Stoma wäre nicht ausschlagebend für die Erteilung.

Jetzt hoffe ich das Ihr euch nochmals richtig mit den Ämtern auseinandersetzt und den Schein bekommt.

LG Ramona

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Ramona 36

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meine "Ergänzung" zum Thema Parkerleichterung

Beitrag von angeli » 06.08.2010, 20:25

@ all - ich wohne in Bayern, mein zuständiges Versorgungsamt ist in LA und laut denen habe ich

"geschwüriger Dickdarmentzündung mit Kunstafter"
- und lt. Amtsarzt keinen Anspruch auf den Parkausweis....weil da ja nichts von CU steht :D sondern geschwürige Dickdarmentzündung - ich weiß nicht, ob dort die gängigen Begriffe CU und MC noch nicht angekommen sind :confused: :zzz: (sorry für meine Bissigkeit ;) und da ich meine Nerven :schwitzen: schonen möchte, hake ich nach unendlichen Versuchen/Erklärungen bei diesem Amt nicht mehr weiter nach, denn die reden und verstehen dort wahrscheinlich nur Hochbayerisch :abgedreht: )

:winke:

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angeli

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meine "Ergänzung" zum Thema Parkerleichterung

Beitrag von doro » 06.08.2010, 20:54

Hallo angeli,

das "geschwürige" muss doch,wenn schon keinen allgemeindeutschen ( nein, kein Hochdeutsch) Namen hat,wie nennt es sich denn auf mediziner Latein ?? Außerdem stellt das Versorgungsamt keine Diagnose, in Ndl wenigstens nicht,sondern Dein Arzt der irgendwann ja wohl einmal CU festgestellt hat. Schmeiß das Schießgewehr nicht ins Korn,sondern fechte es durch.Das spart Klimpergeld :D

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doro

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