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meine "Ergänzung" zum Thema Parkerleichterung – Seite 5

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50 Beiträge • Seite 5 von 51, 2, 3, 4, 5

meine "Ergänzung" zum Thema Parkerleichterung

Beitrag von doro » 09.08.2010, 14:46

:D na, dann verträgt es sich ja wo uns mit dem Kurzen eh,Sonderparkgebühren zustehen würden. :winke:

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doro

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meine "Ergänzung" zum Thema Parkerleichterung

Beitrag von Mohnblume » 09.08.2010, 14:47

Hab noch was gefunden....
( 136 - 138....)

http://www.dccv.de/fileadmin/dccv-files ... sblatt.pdf

Viele Grüße
Mohnblume

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Mohnblume

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meine "Ergänzung" zum Thema Parkerleichterung

Beitrag von HeikeF. » 09.08.2010, 19:04

Hallo Mohnblume;

sind ja noch mal zwei neue und interessante Links von dir.
Danke :rose:
auch für deine PN :rose:

Dann gebe ich die Hoffnung mal nicht auf, das auch ich bald so einiges hinter meiner Scheibe stecken kann.
Zwar kein Smart, aber in einem Audi A3 macht sich das bestimm auch gut ***grins***

:winke: :winke: :winke:

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HeikeF.

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meine "Ergänzung" zum Thema Parkerleichterung

Beitrag von kängeruh » 09.11.2010, 19:22

Kennt sich denn jemand mit dem Parkausweis für Behindertenplätze in Berlin aus?
Habe GdB von 90% und ein Merkzeichen "G" bis 2025.
Habe diese wegen Stoma, Verwachsungsbeschwerden, COPD, Sehminderung, Funktionsminderung der Wirbelsäule und Hypotonie bekommen.
Nun war ich beim Ordnungsamt und wollte den Parkausweis haben und dort wurde mir gesagt das ich einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt stellen soll. die werden dann darüber entscheiden. Wenn aber der Antrag abgelehnt wird soll ich dafür noch 30,-€ zahlen.
Spielen die anderen Krankheiten dabei auch eine Rolle?

LG
Vera

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kängeruh

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meine "Ergänzung" zum Thema Parkerleichterung

Beitrag von Frank38 » 09.11.2010, 19:45

Huhu Känguruh,

denn Orangenen Parkausweiss solltest du ohne bedenken bekommen Antragstellen bei der Kommunalverwaltung oder beim Versorgungsamt, schon alleine wegen dem Merkzeichen "g", das reicht aber nicht für denn Blauen Parkausweiss aus, dazu muss es das Merkzeichen "ag" sein damit du auf Behinderten Parkplätze Parken darfst.

geb dir mal einen link kannste es nachlesen hab dazu was geschrieben und das ist Aktuell:

http://www.stoma-forum.de/topic.php?id=7028&highlight=&page=2&s=5571501fc448984ce6191feb2c1d3699


lg Frank

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Frank38

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meine "Ergänzung" zum Thema Parkerleichterung

Beitrag von Melli » 10.11.2010, 00:36

Hmm, das glaube ich irgendwie nicht, denn ich wohne in Berlin, habe einen SB-Ausweis mit Merkzeichen "G" und den in Berlin typischen blauen Ausweis, mit dem ich parken kann.

In NRW und Ba-Wü hatte ich eine gelbe Parkkarte

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Melli

Moderatorin

meine "Ergänzung" zum Thema Parkerleichterung

Beitrag von Frank38 » 10.11.2010, 16:29

Huhu Meli,

So sieht es zur Zeit aus und es gilt überall, hast bestimmt noch denn alten Blauen worunter merkzechen "g" noch gefallen ist, ab 01.01.2011 gilt auch im Inland nur noch der Europäische Parkausweis.

Voraussetzung:

Außergewöhnlich gehbehinderte Menschen (Ausweismerkzeichen aG) und blinde Menschen (Ausweismerkzeichen Bl) können vom Straßenverkehrsamt seit dem 01.01.2001 einen europäischen Parkausweis für behinderte Menschen erhalten. Er wird in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anerkannt und ist mit einem Lichtbild zu versehen.

Wichtiger Hinweis: Der bisherige „blaue” Parkausweis gilt bis zum Ablauf seiner Gültigkeit, längstens jedoch bis 31.12.2010. Inhaber der alten Parkausweise sollten baldmöglichst einen neuen Ausweis beantragen, damit es zum Jahresende nicht zu Engpässen kommt.

Mit Merkzeichen "g" bekommt man nur noch denn Orangenen oder denn Gelben.


Voraussetzungen

Parkkarte "Blauer EU Ausweiss"

* schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
* blinde Menschen (Merkzeichen Bl)

Parkkarte "Blauer EU Ausweiss" + weißer Zusatzausweis (Parkscheibe)

*Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie (Verlust beider Arme), beidseitiger Phokomelie
(Hände bzw. Füße setzen unmittelbar an Schultern bzw. Hüften an) oder vergleichbarer Funktionseinschränkungen
(Verlust oder vollständige Gebrauchsunfähigkeit beider
Gliedmaßen)


Voraussetzungen

Parkkarten "Orange" und "Gelb"

* schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)

* schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie gleichzeitig einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane

*schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60 vorliegt

* schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 vorliegt




"Blaue Parkkarte" (EU-weit)

Der "Besondere Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhn­licher Gehbehinderung und Blinde" auf blauem Grund wird als europä­ischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitglied­staaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrer­symbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel

* bis zu drei Stunden Parken bei eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286, 290),
* Parken auf verkehrsberuhigten Flächen
* Parken auf Anwohnerparkplätzen



"Orange Parkkarte" (Bundesweit)

Im Juli 2009 wurde bundesweit ein "Besonderer Parkausweis für Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" eingeführt. Für diesen orangefarbenen Ausweis gelten Parkerleichterungen wie zum Beispiel

* bis zu drei Stunden Parken bei eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286, 290)
* Parken auf verkehrsberuhigten Flächen
* Parken auf Anwohnerparkplätzen

ACHTUNG! Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol).



"Gelbe Parkkarte" Schleswig-Holstein,Rheinland-Pfalz und Sachsen

Im Freistaat Sachsen wird bislang zudem ein "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" ausgestellt.

Diese in Gelb gehaltene Parkkarte beinhaltet im Wesentlichen die Parkerleichterung der "Orangenen Parkkarte", hat aber nur sachsenweite Gültigkeit. Grund: Bei Einführung im Jahr 2006 gab es die neue bundeseinheitliche Regelung zur Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen noch nicht.


So sieht es zur Zeit aus mit der regelung für Parkerleichterungen, hoffe es hilft den einen oder anderen der eine Parkerleichterung beantragen möchte.

Hier auch mal ein link dazu wie die scheine Aussehen:

http://www.amt-grosser-ploener-see.de/download_agrops/park_info.pdf

lg Frank

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Frank38

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meine "Ergänzung" zum Thema Parkerleichterung

Beitrag von kängeruh » 10.11.2010, 22:48

Hallo Frank

Vielen Dank für so super ausführliche Antwort.
Werde dann mal beim Versorgungsamt einen Antrag stellen.
Lg
Vera

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kängeruh

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meine "Ergänzung" zum Thema Parkerleichterung

Beitrag von angeli » 26.01.2011, 18:03

nur kurz zur Aktualisierung:

soeben läutete an meiner Haustür die "Gemeindedienerin" ( :D )
und überreichte mir einen Umschlag....mit einer orangen Parkerleichterung

auch wenn die o.a. Berufsbezeichnung doch etwas antik klingt, so wußte man nach meiner Reklamation auf dem Amt, das "entzündliche Dickdarmentzündung = Colitis ulc." bedeutet zumindest etwas anzufangen

tja, auch in Süddeutschl. holen die Uhren auf :winke:

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angeli

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meine "Ergänzung" zum Thema Parkerleichterung

Beitrag von Mohnblume » 24.03.2011, 16:29

Hallo...

heute hab ich - trotz orangem Ausweis und Parkscheibe - beim Parken im eingeschränkten Halteverbot mein erstes Ticket gekriegt... :teufel: :zunge:
Ich bin grad stinkig. Muß dann Widerspruch einlegen etc...
Hat der " nette Polizist " keine Brille...Ummmpppfff....

Grüße
Mohnblume

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Mohnblume

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