von angeli » 14.03.2010, 08:34
(da das Theme geschlossen wurde hier meine abschließenden Erfahrungen dazu )
Stellt Euch vor, mein zuständiges Versorgungsamt hat es tatsächlich geschaft meinen Antrag auf Parkerleichterung abzuschließen ! Antrag im letzten August auf der Gemeinde abgegeben und nun heißt es waaaarrrtteeeen... , zwischenzeitlich kamen diverse Anfragen, die ich geduldig baentwortet habe Am Freitag nun kam ENDLICH eine Antwort - ich habe zwar jetzt einen GdB von 90 wegen "geschwüriger Dickdarmentzündung mit Kunstafter" (so ein bl... Begriff ) aaaaber.... die Parkerleichterung wurde abgelehnt :feiern: (gut, ich kann auch ohne leben )....aber damit bestätigt sich wieder: in Bavaria ticken die Uhren anders
von Josef 46 » 02.08.2010, 00:31
Hallo Angeli,
so wie ich das sehe steht dir aber ein gelber Parkschein(in NRW) zu.
Aus welchen Bundesland kommst du?
Lg. Josef
von Ramona 36 » 02.08.2010, 07:22
Hi Angeli,
das versteh ich nicht ich hab ihn doch auch mit 60 % bekommen.
Ich würde da nochmals nachfragen,denn in gewissen Siturationen ist er schon sehr hilfreich.
LG Ramona
von heinz25 » 02.08.2010, 07:29
Wir waren letzte Woche wegen der Parkerleichterung im Amt.
Die Parkerleichterung wird nur noch denen ausgestellt die zwei Stomas haben. Wie Uro und Ileostoma und...
Dann habe ich beim Versorgungsamt nachgefragt. Die bestätigten mir das. Das Land NRW war sehr großzügig den Stomaträgern gegenüber. Aber nun gilt Bundesweit nur noch für 2 Stomaanlagen. Wir haben alles versucht überall nachgefragt, die Ilco weiß darüber nun auch Bescheid.
gruß heinz
von Ramona 36 » 02.08.2010, 07:56
Hallo Heinz
da muss ich jetzt dagegenhalten,
In den regelungen der ZBFS ( Zentrum Bayern für Familien und Soziales ) steht unter Parkerleichternung 3. Absatzt:
Personen mit MC und CU mit Einzel-GdB 60%
Steht eine Parkerleichterung zu.
Mit dem Doppel-Stoma seht zwar auch dabei.
LG Ramona
von heinz25 » 02.08.2010, 08:11
Hallo Ramona, ich würde auch dagegenhalten. Ich habe auch gedacht mit streift ein Bus. Leider ist es so. NRW wäre uns Stomaträgern immer noch entgegen gekommen. Nun nicht mehr, laufen die gelben Parkausweise ab, bekommen wir nichts mehr. Auch das Versorgungsamt hat mir das bestätigt. Wir sollen Widerspruch einlegen, was wir schon gemacht haben. Dann wird neu untersucht ob wir den blauen Ausweis bekommen. Den werden wir nicht bekommen, da wir den Kopf noch oben tragen. Wir sind auch sehr sauer darüber.
gruß heinz
von doro » 02.08.2010, 10:35
Ich kann Ramona nur zustimmen.MC oder CU berechtigen zum Parkerleichterun.Schau einmal hier http://www.stoma-forum.de/topic.php?id=5557&s=e7713fe97b55b6a1350d4e45c9513d6b
von Linie 22 » 02.08.2010, 10:58
heinz25 hat geschrieben:Aber nun gilt Bundesweit nur noch für 2 Stomaanlagen.
heinz25 hat geschrieben: Ich habe auch gedacht mit streift ein Bus. Leider ist es so. NRW wäre uns Stomaträgern immer noch entgegen gekommen. Nun nicht mehr, laufen die gelben Parkausweise ab, bekommen wir nichts mehr.
von 44gosch » 02.08.2010, 14:42
Hallo Ihr Suchenden!
In der vorletzten "ILCO-Praxis" steht mein Bericht. Ich wiederhole: Am Ball bleiben.
Viel ErFolg und Gruß
44gosch
von heinz25 » 02.08.2010, 15:16
Laut unserem Versorgungsamt und Straßenverkehrsamt, bekommen wir diese Parkerleichterung( DIE GELBE ERLEICHTERUNG) hier nicht nicht die Rede von der blauen, nicht mehr.
Meine Frau hat ein Urostoma und 80 % .
Ihr könnt es erfragen beim Amt. Habe alles in Bewegung gesetzt, habe morgen einen Termin beim Anwalt des SOVD wo wir Mitglieder sind. MC und CU weiß ich nicht. Ich habe nur nachgefragt über ein Urostoma.
So wir warten erst mal ab.
Gruß heinz
Wartet mal ab oder ruft eure Ämter am Ort mal an, würde mich interessieren und könnte es den Anwalt weitergeben.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe