von hoffnung » 07.09.2012, 08:46
ich bin wütend und traurig zugleich. wir kamen gestern aus dem urlaub zurück und bei der post befand sich ein brief vom amt ür soziale angelegenheiten.
mein antrag auf RF wurde auch abgelehnt.
mit der begründung ich könne hin und wieder öffentliche veransaltungen besuchen.
ich frage mich nur wie das gehen soll. kann menschenmengen nicht vertragen, zittere dann mehr als normal, muss oft bis zu 30 mal den beutel leeren, manchmal im 1/4 std. takt und das im konzert.
am montag gehe ich zum VDK um einpruch zu erheben.
liebe grüsse
ute
von doro » 07.09.2012, 09:21
Hallo Ute,
um RF zu bekommen, brauchst Du schlagende Beweise
bevor dieses Merkzeichen vergeben wird, braucht es etwas mehr, wie die Gründe, die Du angegeben hast.Ich wünsche Dir viel Erfolg vielleicht schafft es der VDK ja..
von hmengers » 07.09.2012, 10:10
Hallo Ute,
spar Dir das Gespräch beim VDK. Das Merkzeichen RF wird seit Jahren sehr restriktiv nur noch in ganz seltenen Fällen vergeben, wenn jemand wirklich ÜBERHAUPT NICHT am öffentlichen Leben teilnehmen kann, auch nicht mit einer Begleitperson. Die Tatsache dass Du im Urlaub gewesen bist ist schon ein Ausschlusstatbestand...
Herbert
von doro » 07.09.2012, 10:23
@Herbert, wie schön, dass wir nun wieder eine Meinung teilen
von Sonnenaufgang » 07.09.2012, 10:31
Ich sehe das auch so wie Herbert.Ich betreue geistig behinderte Menschen,die früher ohne Probleme das Merkzeichen RF erhalten habe,bei den neuen Bescheiden wird das nicht mehr gewährt und wenn man sich die Gesetzeslage anschaut,ist das wohl auch ok.
[[size=100]SIZE="60]Das Merkzeichen RF weist die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach.
Dieses Merkzeichen erhalten Menschen, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen grundsätzlich nicht teilnehmen können. Außerdem muß der GdB mindestens 80 betragen. Voraussetzung ist zusätzlich, daß auch mit Hilfe von Begleitpersonen und technischen Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl, Inkontinenzartikeln) eine Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen nicht möglich ist. Es genügt nicht, daß sich nur die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen - bestimmter Art - verbietet, sondern es muss allgemein unmöglich sein, öffentliche Veranstaltungen zu besuchen.
Außerdem erhalten das Merkzeichen RF Blinde und Sehbehinderte mit einem GdB von mindestens 60 wegen der Sehbehinderung sowie Hörgeschädigte mit einem GdB von mindestens 50 wegen der Hörbehinderung.[/size]
[/size]
von hoffnung » 07.09.2012, 12:18
für eure offenen antworten.
da werd ich mir noch überlegen zum vdk zu gehen.
liebe grüsse
ute
von Biggi0001 » 07.09.2012, 16:27
Es nutzt in so fern eh nichts mehr, die sog. "Sozialtarife" der Telekom, die es früher gab, sind weg und ab 2013 wird die GEZ ja bekanntlich pro HAUSHALT berechnet.
Somit kann man sich die Energie vermutlich tatsächlich sparen und sinnvoller einsetzen.
Gruß, Biggi
von hmengers » 07.09.2012, 16:33
Irrtum, Biggi
es gibt zwar mit RF keine vollständige Befreiung mehr aber eine reduzierung auf 1/3 = 5,99 Euro/Monat. Würde sich also doch lohnen.
Herbert
von Biggi0001 » 07.09.2012, 19:27
Oh, echt? Wow, das ist dann ja gut *freu*
Eine Nachfrage vor ein paar Monaten irgendwo ergab, dass die Vergünstigungen bei der GEZ wegfallen würden.
LG Biggi
von Häslein » 07.09.2012, 19:36
Hallo zusammen,
in dem netten Infoschreiben, dass ich von der GEZ erhalten habe, steht im Kleingedruckten, dass RF 5, 99 Mäuse kostet, so wie Herbert das sagt.
Zusätzlich wird aufgeführt, dass auch diese 5, 99 Eu unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden können. Diese Voraussetzungen gingen jedoch aus dem Schreiben nicht hervor.
Ich liebe Zwangsabgaben ja sehr... genauso wie die Hundesteuer. Nutzt aber nix, zahlen muss ich doch.
LG, Häslein
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