von troll » 23.07.2010, 18:13
Hallo,
habe heute ein Schreiben von LS-Niedersachsen bekommen.
Habe seit 2,5 Jahren einen endständigen Darmausgang.
Nun steht hier : Zitat ...ist die vorgesehene Zeit der Heilungsbewährung abgelaufen. Insoweit ist eine wesentliche Änderung in den gesundheitlichen Verhältnisen eingetreten.Zitat ende.
Das verstehe ich nicht, denn der künstliche Ausgang und die damit verbundenen Einschränkungen sind doch geblieben. ??
Was muß ich nun machen ?
Vielen Dank im vorraus. LG Holger / Troll
von hmengers » 23.07.2010, 18:51
Hallo Holger,
die 80 % GdB hattest Du nicht wegen des Stoma bekommen, sondern wegen der Grunderkrankung, die zu dem Stoma geführt hatte. Und wenn die jetzt gebessert bzw. vielleicht sogar nicht mehr ist, dann geht es (nur) noch um das Stoma und ein Stoma alleine führt eben zu (meist) 50 % GdB. Ist also - aus der ferne gesehen - alles i.O.
Gruß
Herbert
von pia » 23.07.2010, 19:24
Hallo Troll,
Herbert, hat es schon auf den Punkt gebracht.
Bei mir war es genauso wie beschrieben.
Wegen meines Morbus Crohns , und der damit verbundenen Einschränkungen.
Hatte ich 100%, nach der Stomaanlage wurde ich auf 60% zurückgestuft.
Nach einem Gutachten vom Arzt,
mit der Begründung,das ich ja jetzt viel besser am täglichen Leben teilnehmen kann.(was ja auch stimmt).
Du kannst natürlich , sollte,sich Deine Grunderkrankung,wieder verschlimmern,einen Änderungsantrag stellen.
viele Grüße
Pia
ileostoma nach morbus crohn
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