von Shaman » 20.01.2014, 14:39
Hallo!
Da dies mein erster Beitrag hier im Forum ist, möchte ich alle hier im Forum herzlich begrüßen.
Um mein Anliegen bzw. meine Frage besser beantworten zu können beschreibe ich kurz meinen Krankheitsverlauf und meinen momentanen Zustand.
Ich (M/42) bin seit 2001 an Morbus Crohn erkrankt.
Wegen einer hochgradigen stenosierung im Ileocoecum war ich ende 2011 zu einer Ileocaecal Resektion gezwungen. Am 3. postoperativen Tag trat eine Nahtinsuffizienz auf die bei einer Notfall-Relaparotomie durch Übernähung des Lecks der Anastomose und der Anlage eines Loop-Ileostomas erfolgreich geschlossen werden konnte. Nach 4. wöchigem Intensivstations-Aufentalt und anschließenden 3 Wöchigem verweilen auf der Normal-Station wurde ich mit dem Ziel der Rückverlegung nach etwa einem Monat nach Hause entlassen.
Leider hatte ich dann mit massiven Wundheilungsstörungen zu kämpfen. Die Bauchwunde die sich vom Schahmbein bis zum Anfang des Rippenbogens zieht, wollte sich auch nach einem Jahr nicht richtig schließen. Erst nach ca. 1 Jahr mit mehreren Therapieansätzen (Antibiotika / Spühlungen / Tamponagen etc..) schloss sich endlich die Wunde. Leider eiterte die Drainage-Öffnung, die für die Abheilung der Nahtinsuffizienz benötigt wurde auch bis vor einem halben Jahr weiter. Auch bildete sich neben dem Stoma eine weitere Öffnung aus der auch Eiter und Wundsekret austritt. Vor einem halben Jahr schaftten es die Ärzte mit der nun anscheinend richtig wirkendem Antibiotika Wirkstoffes die Drainage Wunde zu schließen. Leider ist aber die letzte Öffnung neben dem Stoma immer noch nicht abgeheilt. Das es keine Fistel ist wurde durch zwei im Abstand von 4 Monaten angefertigten MRT Sellink ausgeschlossen. An eine Rückverlegung war in der ganzen Zeit nicht zu denken, weil die Chirurgen keine OP mit den besthenenden Infektionen riskieren wollten.
Deshalb habe ich nun das Stoma immer noch. An eine Rückverlegung ist auch zeitnah nicht zu denken was mich nun abschließend zu meiner Frage bringt:
Habe ich mit dem Loop-Ileostoma einen Behinderungsstatus? Ich bin krankheitsbedingt nicht Berufstätig und bekomme Hartz IV. Mitte Februar wird nach erfolgter Koloskopie mein Zustand vom Amtsarzt des Jobcenters neu bewertet (Rente ?)
Wenn ein Behinderungsstatus vorliegt, was muß ich wo und wie beantragen bzw. welches Amt ist für die Beurteilung zuständig.
Weil ich immer an eine schnelle Rückverlegung geglaubt habe, habe ich mich um diese Dinnge nicht gekümmert. Da ich trotz der ganzen Komplikationen aber auch positive Erfahrungen mit dem Stoma gemacht habe, Ich hatte immer mit starken Nebenwirkungen von den Crohn Medis zu kämpfen und war wegen eines ausgeprägten Cortison bedingten Cushing-Syndroms über 120 Kg schwehr, jetzt ohne Cortison 68 Kg bei 1.75 m Körpergröße, spiele ich mit dem Gedanken das Stoma gar nicht mehr rückverlegen zu lassen.
Ich bin über jede Hilfe und jeden Tip sehr dankbar.
Liebe Grüße, Shaman
von Hanna70 » 20.01.2014, 17:15
Hallo Shaman,
Herzlich Willkommen bei uns!
Zuständig für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist das Sozialamt, Abt. Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft. Dahin würde ich einen formlosen Antrag stellen. Sie werden Dir dann schreiben, was Du tun musst und welche Unterlagen Du dafür brauchst.
Bei mir hatte diesen Antrag gleich die Sozialarbeiterin des KHes gestellt.
Liebe Grüße
Rosi
von doro » 20.01.2014, 18:02
Hallo Shamann,
Fu kannst Deinen Grad der Behinderung auch beim zuständigen Versorgungsamt beantragen.In einigen Städten gibt es hierzu auch Zweigstellen.Lüneburg als Kleinstadt hat sie zum Beispiel.
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/articles.php&contentid=145 hier der Link zu Biggis Seite zum Thema: Wie und wo beantrage ich einen Schwerbehinderten Ausweis.Bitte die aktuellen Arztberichte dabei legen.
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