Hallo ihr Lieben,
ich bin gerade total verwirrt und nun muss ich mal bei euch nachfragen. Ich habe jetzt meinen Schwerbehindertenausweis erhalten und habe mit Gültigkeit ab 12.02.12 einen GdB von 80 erhalten. Bei all dem, was man als Krebspatient so durchmacht, freut man sich zu lesen, dass man bei einer 5-Tage-Arbeitswoche 5 Tage Zusatzurlaub erhält.
Gestern telefoniere ich mit einer Freundin, die jetzt auch ihren Ausweis erhalten hat und sie erzählt mir, dass sie irgendwo gelesen hat, dass der Arbeitgeber die Tage nicht geben muss, wenn man a)in einem kleinen Unternehmen beschäftigt ist und b) als "nicht behindert" eingestellt wurde. Beides trifft auf uns zu. Also es gibt weder Betriebsrat, Schwerbehindertenbeauftragten, Personalrat und wir sind nicht im öffentlichen Dienst.
Ich habe heute meine RS-Versicherung kontaktiert und folgende Auskunft erhalten:
Laut §125 stehen mir bei einer 5-Tage-Arbeitswoche gesetzlich 20 Urlaubstage zu. Dazu kommen die 5 Tage Zusatzurlaub wegen des GdB.
Ich erhalte laut Arbeitsvertrag bereits 26 Tage Urlaub.
Daraufhin erhielt ich die Antwort, dass mir der AG ja schon mehr Urlaub gewähren würde als gesetzlich festgelegt und ich dann den Zusatzurlaub nicht bekommen würde. Dann hätte ich ja 31 Tage und das wäre ungerecht den anderen Angestellten gegenüber.
Da ich in der nächsten Woche bei meinem AG bin und ihm auch meine Schwerbehinderung mitteilen will (ich wollte damit warten bis ich den Ausweis in der Hand habe, was ja jetzt der Fall ist), hätte ich gerne von euch mal einen Tipp.
Ich gehe davon aus, dass er noch viel weniger informiert ist als ich, denn den Fall gab es bisher noch nicht. Ich möchte mir mit der Aussage "und dann steht mir Zusatzurlaub zu" natürlich auch nicht den Unmut des Chefs und der Kollegen auferlegen.
Kann mir jemand mit Ahnung von der Materie zur Seite stehen?
Lieben Dank im Voraus.... billy64
von charla » 30.07.2012, 10:38
Hallo, Billy64!
Ich bin jetzt nicht unbedingt die Fachfrau,
aber der Zusatzurlaub soll "zusätzlich" gewährt werden.
Deshalb gilt nach meinen Recherchen der Urlaub im Arbeitsvertrag und dann zusätzlich.
Unfair gegenüber Kolleginnen/Kollegen ist das nicht, denn Du hast ja nicht ohne Grund einen GdB von 80.
Und vielleicht braucht Dein Arbeitgeber dann keine Abgaben wegen nichtbesetzter Schwerbehinderten-Arbeitsplätze zahlen, wenn Du registriert bist. Kommt auf die Anzahl der Mitarbeiter an.
Aber andere bzw. Fach-Leute werden Dir bestimmt noch genauer Auskunft geben können, evtl. mit §§ usw.
Viele Grüße
Charla
von Frank38 » 30.07.2012, 11:16
Hallo Billy64,
Da kann dein Chef sich noch so gegen stämmen, die Tage muss er dir gewähren:
§ 125 SGB IX verschafft schwerbehinderten Beschäftigten einen zusätzlichen Urlaubsanspruch – ausgehend von der 5-Tage-Woche – von fünf Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Dieser tritt zu dem vorhandenen Urlaubsanspruch hinzu. Hat der schwerbehinderte Beschäftigte nur den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen gemäß § 3 BUrlG, wird der Zusatzurlaubsanspruch diesem Mindesturlaubsanspruch hinzugerechnet. Hat der schwerbehinderte Beschäftigte hingegen aufgrund tarifvertraglicher, betrieblicher oder arbeitsvertraglicher Regelung ohnehin einen höheren Urlaubsanspruch, so wird der Zusatzurlaub dem erhöhten Urlaubsanspruch hinzugerechnet; eine Verrechnung des Zusatzurlaubs mit dem über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden Mindesturlaubsanspruch findet nicht statt
Du musst ja schliesslich, deine Arbeitskraft erhalten.
Der Vorschrift liegt die Annahme zugrunde, dass der schwerbehinderte Mensch aufgrund seiner Schwerbehinderung ein erhöhtes Erholungsbedürfnis hat. Um die Arbeitskraft zu erhalten und dem erhöhten Regenerationsbedürfnis Rechnung zu tragen, gewährt § 125 SGB IX einen jährlichen Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche.
Ich Persönlich habe die Tage immer genutzt, für Krebsnachsorge oder Arzttermine, was ich eigentlich auch nicht hätte machen müssen, bin dem Arbeitgeber ein bissel entegegen gekommen. Mein Mindest Urlaub laut Tarif waren 30 Tage und ich glaube in dieser Zeit konnte man sich gut erholen.
Weiss ja nicht ob bei euch in der Firma schon ein Schwerbehinderter Arbeitet, wenn nicht muss sich dein AG erstmal einlesen und sich mit der Materie vertraut machen.
lg Frank
von Biggi0001 » 30.07.2012, 11:24
Korrekt, der Zusatzurlaub wird zusätzlich gewährt, da gibts nix dran zu rütteln.
Allerdings stehen Dir dieses Jahr nur anteilig die Tage zu, d.h. für dieses Jahr kannst du nicht auf den ganzen 5 Tagen bestehen.
Gruß, Biggi
Hallo Biggi, hallo Frank,
genauso habe ich das ja auch gelesen und mich deshalb auch gefreut. Die Aussage des Anwalts hat mich nur eben verwirrt. Aber das sind ja auch nur Menschen.
Mir ist wichtig, keinen Ärger anzuzetteln und ich gehe auch vorsichtig in das Gespräch. Da es noch keine Mitarbeiter mit einem Gdb gibt und wir überhaupt nur 4 Angestellte sind, wird er sich eh informieren müssen. Nur wenn er dann auch an so einen gerät....??? Hab ich dann wohl Pech gehabt.
Ich fände es, wenn ich ehrlich bin ungerecht, denn meine direkte Kollegin hat eh (warum auch immer) schon 4 Tage mehr als ich. Und ich, die sich den ganzen Mist ja nicht ausgesucht hat, würde in die Röhre gucken.
Naja, ich werd mal gucken, was passiert. Benutze die Devise "So wie es in den Wald hinein ruft...", immer schön freundlich.
Gruß billy64
Edit: war ausversehen auf abschicken gekommen
von hmengers » 30.07.2012, 12:01
Hallo,Ich habe heute meine RS-Versicherung kontaktiert und folgende Auskunft erhalten:
Laut §125 stehen mir bei einer 5-Tage-Arbeitswoche gesetzlich 20 Urlaubstage zu. Dazu kommen die 5 Tage Zusatzurlaub wegen des GdB.
Danke Herbert!
Darauf hab ich gewartet, dass du die Posts unterstreichst.
Billy64
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