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Muss die Krankenkasse rückerstatten???????????? – Seite 1

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7 Beiträge • Seite 1 von 1

Muss die Krankenkasse rückerstatten????????????

Beitrag von Linie 22 » 14.06.2007, 19:44

Hallo liebe Kängurus,

folgender Sachverhalt trug sich zu:
Für die heutige ambulante Darmspiegelung im Krankenhaus wurden mir, trotz von mir angekündigte Unverträglichkeit, drei Packungen Klean-prep vom Krankenhaus zur Darmspülung mitgegeben, da das KH nur dieses Präparat zur Verfügung hat. Wenn ich auf Grund der Unverträglichkeit ein anderes Präparat haben möchte, solle ich mich zwecks Rezept an meinen HA wenden. Was ich dann auch getan habe. Mein HA hat mir ein neues Präparat "MOVIprep" rezeptiert, allerdings auf ein Privatrezept. Ich habe mir MOVIprep in der Apotheke besorgt und natürlich auch die Kosten des Privatrezeptes getragen. Habe es gestern mit Erfolg und guter Verträglichkeit zur Darmspülung verwendet.
Die drei Päckchen Klean-prep habe ich heute dem KH zurück gegeben.
:confused::confused::confused:
Kann ich die Kosten für das Privatrezept bei der KK erfolgreich einfordern? Was müsste ich unternehmen, um meine Ausgaben erstattet zu bekommen? :confused::confused:
Das Präparat Klean-prep vom KH hätte ich ja auch nicht bezahlen müssen, habe ich ja schließlich vom KH aufgezwungen bekommen und letztlich wieder zurück gegeben.

Es grüßt ziemlich verwirrt Linie 22

:winke: :winke: :winke: :winke: :winke: :winke: :winke: :winke:

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Linie 22

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Muss die Krankenkasse rückerstatten????????????

Beitrag von Monsti » 14.06.2007, 21:33

Hi Linie,

beste Erfahrungen habe ich bisher immer gemacht, wenn ich direkt zu meiner KK-Sachbearbeiterin gegangen bin und ihr meine Probleme persönlich geschildert habe. Auf diese Weise wurde mir sogar ein großer Teil meiner Amalgam-Sanierung von der KK finanziert.

Liebe Grüße und viel Erfolg
Angie

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Monsti

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Muss die Krankenkasse rückerstatten????????????

Beitrag von Linie 22 » 14.06.2007, 21:55

:rose: :rose: Hi Monsti, :musik: :musik:
Amalgam erstattet die KK völlig problemlos, aber davon bin ich geheilt. :schwester:

Um das erneute Krebsrisiko zu verringern verzichte ganz gern auf Amalgam und lasse mir Kunststofffüllungen einsetzen. Zwar ist das erhöhte Krebsrisiko bei Amalgamfüllungen nicht 100pro bewiesen, aber etwas wahres wird schon d`ran sein. So ganz unbegründet werden derartige "Spekulationen" nicht in die Welt gesetzt.

Die paar Euro sind mir meine Gesundheit schon wert, vorallem wirkt es auch natürlicher, als Amalgam.

Aber wie es denn nun mit dem Trinkkur-Präparat MOVIprep?

Ich werde auf jeden Fall nächste Woche mein Glück bei der KK versuchen. Schildere der Dame den Sachverhalt. Mehr als wie eine "Klatsche" kann ich nicht bekommen.

tschüüüüüüüß und gute Nacht, :zzz: :zzz::zzz: schlaf`schön Monsti! :winke: :winke: Linie 22 :winke: :winke:

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Linie 22

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Muss die Krankenkasse rückerstatten????????????

Beitrag von Sabine049 » 16.06.2007, 10:04

Guten Morgen, liebe Linie,

allerdings auf ein Privatrezept. Ich habe mir MOVIprep in der Apotheke besorgt und natürlich auch die Kosten des Privatrezeptes getragen. Habe es gestern mit Erfolg und guter Verträglichkeit zur Darmspülung verwendet.
Die drei Päckchen Klean-prep habe ich heute dem KH zurück gegeben.


... ziemlich verzwickt ;); also dein HA konnte dir das MOVIprep _nur_ privat rezeptieren. Der Causus knacktus ist, dass du dem Krhs. das Klean-Prep zurückgegeben hast. An deiner Stelle hätte ich deinerseits mit der Apotheke o.ä. gedielt, ergo MOVI- gegen Klean-Prep. So groß wird doch wohl der Preisunterschied nicht sein !? Notfalls Differenzbetrag aus eigener Tasche entrichten.

:troest: Linie, Probieren geht über Studieren. Sprich deine Sachbearbeiter/IN an, ansonsten kannst du es in der EK unter aussergewöhnlichen Belastungen geltend machen.

Ähnliche Situation hatte ich im vergangenen Jahr. Ich hatte eine subileusartige Beschwerdesymptomatik, rief bei dem bis dahin zuständigen ambulanten Gastro. an, telefonisch verordnete er mir zunächst ordentlich durchzuspülen mittels 4 Liter Clean-Prep nebst Irrigation über das Stoma :haarezuberge::haarezuberge:. Falls sich kein Erfolg einstellte, sollte ich die nächste Klinik aufsuchen oder ggf. vorab - war mal wieder kurz vor dem WE - montags zur Colo. vorbeischauen.

Da in mir die Panik aufstieg, getan, gemacht, GöGa holte das Rezept ab, a b e r das Clean-Prep war auf einem blauen Rezept, ergo -Privat-, verordnet worden.

Weil ich anschließend dort nicht mehr erschienen bin, blieb es bei der privaten Rezeptierung.

Vor der Colo. im Febr. 05 im 50 km entfernten Krhs. bot mir mein Doc an, bereits am Vortag einzurücken. Hatte allerdings keine Lust und versicherte ihm, dass ich daheim abführen könnte. Anfänglich wollte jedoch mein H.Ä. aus kassenärztl. Abrechnungsgründen mir das Clean nur privat verordnen, obgleich die Kasse einen Verweiltag im Krhs. einsparte. Die Kliniken haben das Zeugs vorrätig und beziehen Medis u. Co. über die eigene Hausapotheke.

Kurze Rede ... langer Sinn ... ausnahmsweise verschrieb meine H.Ä. mir es daraufhin normal auf einem Kassenrezept.

Linie, dumm gelaufen ... nichtsdestotrotz rück der/dem Sachbearbeiter/IN auf die Pelle ;).

Liebe Grüße Sabine

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Sabine049

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Muss die Krankenkasse rückerstatten????????????

Beitrag von Biggi0001 » 16.06.2007, 13:00

Ich denke, der Punkt hier ist, daß HA's sogenannte "Abführmittel" nur als Privatrezepte verordnen können - die KK's übernehmen diese nur noch in bestimmten Fällen.

Krankenhäuser können an Medi's abgeben, was sie haben - für Sonderwünsche sind sie jedoch nicht zuständig. Das führt öfter mal dazu, daß man ein Medikament bekommt, das im Prinzip die gleichen (wirksamen) Inhaltsstoffe hat, sich jedoch möglicherweise in den "Zusatzstoffen" unterscheidet - oder einfach nur ein Generika darstellt, dann halt mit anderem Namen.

Die Rezeptierung von Abführmitteln (wozu auch immer) ist halt seit geraumer Zeit nicht mehr drinne bzw. nur noch in absolut begründeten Ausnahmefällen - und so lange die "angekündigte Unverträglichkeit" nicht "offiziell" durch deinen HA o.ä. bestätigt ist, könntest du bei deinem Sachbearbeiter auf Granit beißen -- bei Unverträglichkeiten hat man normalerweise einen "Ausweis", der dieses bescheinigt. Eine persönliche Vorliebe für dieses oder jenes Präparat reicht i.A. nicht aus.

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Biggi0001

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Muss die Krankenkasse rückerstatten????????????

Beitrag von wolli111 » 16.06.2007, 14:11

ein so eine Ausnahme bin ich, bekomme das Abführmittel auf Rezept, wegen den Opiaten die ich nehme.

Mein Internist schreibt mir regelmäßig Liquidepur auf, auf Kassenrezept mit Diagnose.

Wollte ich nur so nebenbei einbringen,

LG Petra

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wolli111

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Muss die Krankenkasse rückerstatten????????????

Beitrag von Sabine049 » 17.06.2007, 21:38

Liebe Wolli-Petra,

t´schuldige bitte, wenn ich dich jetzt direkt auf das Liquidepur anspreche.

Das Zeugs ist antiquiert, "schadet" den Darm auf Dauer und ist aus meiner Sicht ein aggressives Laxanz :abgedreht:, nahm es über fünf Jahre und länger :haarezuberge:. Die Dosis betrug letztlich ungelogen fast ne halbe Flasche bis zu dem Tag, als ich u.a. mit einem Akut-Ileus - auf der Kippe stehend - auf der ITS eines hiesigen Hauses landete bzw. der OP sofort für meine NOT-OP leergefegt worden war.

Stattdessen sollte dir der Internist lieber Movicol, Laxoberal oder Laktose wie Bifeteral etc. rezeptieren.

Liebe Grüße Sabine

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Sabine049

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