von doro » 12.08.2011, 09:19
Bei aller Solidarität dem Arbeitgeber gegenüber ,aber mit welcher Krankheit muss man mit seiner Beichte beginnen? Es ist letztlich mein Problem wie ich mit meinem Stoma fertig werde.Solange ich keine Einschränkung in der Ausführung meiner Arbeit habe,geht es niemanden etwas an. Die Zuschüsse die der AG bekommt,hört sich alles fein an, überzeugen aber die Wenigsten einen Schwebi ein zu stellen.Daher sollte es sich jeder sehr gut überlegen,wie er mit der Veröffentlichung seiner
" Behinderung" umgeht. Aber dieses ist nur meine Meinung zu dem Thema.
von Linie 22 » 12.08.2011, 10:13
Hallo Klaudia,
geschrieben wurde schon Alles was Du beachten solltest, deshalb texte ich Dich nur so kurz wie nötig zu .
Kurzum Viel Erfolg bei der Jobsuche , wünscht Silke (Linie 22)
von Björn Lehmann » 12.08.2011, 10:19
Moin moin,
ich lese hier immer wieder etwas von % bei der Schwerbehinderung. Da muss ich leider mal folgendes zu sagen;
"Klugscheissermodus ON"
Es gibt keine % (in Worten Prozente) bei der Behinderung. Es gibt nur einen Grad der Behinderung. Bitte verinnerlicht Euch das.
"Klugscheissermodus OFF"
Freundlichst Bo
von Häslein » 12.08.2011, 10:50
Hallo Klaudia,
statt einem langen Text könnte ich bei Doro abschreiben, ich sehe das genauso, sie hat es genau getroffen. *Blaupauspapiersucht*
LG von Häslein
von hmengers » 12.08.2011, 10:50
Hallo,Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen
Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten, wenn deren Vermittlung wegen in ihrer Person
liegender Umstände erschwert ist.
von Melli » 12.08.2011, 11:47
Danke für die Antwort, Blümchen
Ich bin nicht so firm bei so etwas, aber dass der AG Zuschüsse erhält, nur weil jemand SB ist, ist mir neu. Ich kenne lediglich die Regelung, falls sie noch so ist, dass ein Unternehmen 5% SB einstellen muss, sonst eine Abgabe zu leisten hat. Und ich weißt ebenso, dass die meisten lieber die Abgabe leisten, als sich Leute ins Haus zu holen, die Kündigungsschutz genießen und mehr Urlaub bekommen. Gerade übrigens kleine Firmen, weil da beide Faktoren mehr ins Gewicht fallen. Mag sein, dass du das anders siehst, weil du selber betroffen bist. Ansonsten zieht sich eine kleine Firma höööööchst ungerne jemand "solches" an Bord.
Dass ich den AG um seine ach-so-tollen Zuschüsse bringe (sorry, aber muss ich so ironisch umschreiben), ist mir neu - und ich halte es ehrlich gesagt für einen Witz. Ich erfülle meine Arbeit zu 100%, gut ist es. Ein normaler Arbeitnehmer eben, Vergünstigungen etc brauche ich nicht, eben weil ich normal arbeiten kann. Abgesehen davon, dass NIEMAND weiß, dass ich ein Stoma habe (nur Eltern, Schwestern und 1 Freundin, zudem ein Cousin, der mich, weil selber Beuteltier geworden, hier im Forum erkannt hat *grins*), glaube ich nicht, dass es relevant für mein Leben ist - außer, wenn ich auf die Toilette gehe
Was den zweiten Teil deiner Antwort im Grunde aus meiner Seite auch beinhaltet: dann begehe ich deiner Meinung nach Vertrauensbruch nicht nur an meinem AG, sondern all meinen Kollegen und natürlich all meinen Freunden. Sehe ich nicht so, denn mein Stoma ist wie gesagt nicht relevant, ich gehe anders auf die Toilette, wie die anderen auf die Toilette gehen, ist mir ebenso wurscht, das muss ich nicht wissen
Abgesehen davon, dass ich es niemandem sage, geht es mir wie Klaudia: nicht zuletzt durch den Mehrurlaub wäre direkt im ganzen Haus bekannt, dass ich einen SB Ausweis habe...niemals würde ich das machen, wie ätzend, man würde ja dauernd nur Blicke bekommen oder Mitleid(shilfe), vom Getuschel ganz zu schweigen. Das hatte ich als Kind/Jugendliche zur Genüge, nie wieder.
Verständlich ist der Teil deiner Antwort für mich aber trotzdem - von dem Standpunkt aus von jemandem, der es überall erzählt. Der andere Punkt, von dir ja in Minischrift angefügt, dass ich quasi dem AG seine Zuschüsse (welche immer das sein würden? Ich lese weiter oben bei Herbert, dass es diese nur in Härtefällen gibt) vorenthalte, lassen mich aber eher den Kopf schütteln, muss ich zugeben.
von Frank38 » 12.08.2011, 12:35
Meli hat geschrieben:
Ich lese weiter oben bei Herbert, dass es diese nur in Härtefällen gibt) vorenthalte, lassen mich aber eher den Kopf schütteln, muss ich zugeben.
von hmengers » 12.08.2011, 12:43
Hallo,
zur Erinnerung: natürlich gibt es von den verschiedenen Stellen möglicherweise Zuschüsse/Unterstützungen je nach dem an AG oder an AN. Das hat aber nichts mit einem SBA zu tun. Aber hier geht es um die Frage ob man sich als Inhaber eines SBA "outen" soll oder nicht.
Herbert
von Melli » 12.08.2011, 12:45
Wenn man eine Reha benötigt, egal ob SB-Ausweis Inhaber oder nicht, ist man ja eigentlich auch nicht 100% arbeitsfähig
von kleine leuchtende Blume » 12.08.2011, 13:13
Hallo Sahnetörtchen,
Ahaaaaaaaa, unter diesen Gesichtspunkten sieht die Sache ganz anders aus. Aber ich denke, dass wir deine Frage ausreichend beantwortet haben, so dass du die für dich persönlich richtige Entscheidung treffen kannst.
Hallo Herbert,
genau so ist es. Ab einem GdB über 50 gilt man bereits als Schwerbehindert.
Hallo Meli,
das ist aus meiner Sicht alles eine Frage der Firmenführung und -philosophie. Ich persönlich finde, dass ein AG auf Wunsch des AN Stillschweigen bewahren sollte. Aber da bin ich vielleicht ne Ausnahme.
Meli hat geschrieben: Und ich weißt ebenso, dass die meisten lieber die Abgabe leisten, als sich Leute ins Haus zu holen, die Kündigungsschutz genießen und mehr Urlaub bekommen. Gerade übrigens kleine Firmen, weil da beide Faktoren mehr ins Gewicht fallen. Mag sein, dass du das anders siehst, weil du selber betroffen bist. Ansonsten zieht sich eine kleine Firma höööööchst ungerne jemand "solches" an Bord.
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