von sahnetörtchen » 11.08.2011, 17:21
Hallo zusammen,
komme gerade aus der Uniklinik, wo ich ein Gespräch wg. meiner Rückverlegung mit meinem Chirugen hatte.
Da meine RV ja aufgrund meines aktiven Crohns nicht stattfinden kann/konnte, haben wir beschlossen, dass es erstmal bleibt und ich medikamentös ( Remicade & Salofalk ) therapiert werde. Man sagte mir ( meine Gastro ), dass ich mit ca. 9-12 Monaten rechnen muss, bis die Entzündung
weg ist. Mein Operateur schätzt den gleichen Zeitrahmen.
Nun will ich mich wieder bewerben ( bekomme seit letztem Jahr Juni Krankengeld ). Mein letzter Arbeitgeber hat meinen Arbeitsvertrag nach 3-monatiger Krankheit im August nicht verlängert. Muss ich bei einem neuen Arbeitgeber angeben, dass ich einen Schwerbehindertenausweis von 50% habe? (den habe ich seit Dez. 2010 )Ich brauche keinen besonderen Kündigungsschutz und auch keine Zusatzurlaubstage. Darf nach crohnischen Krankheiten gefragt werden und muss ich die wahrheitsgemäß beantworten?
Ich sehe mich in der Lage wieder Vollzeit zu arbeiten und freue mich da auch schon sehr drauf.
Weiß jemand von euch dazu Bescheid? Würde mich über Antworten freuen.
LG
Klaudia
von hmengers » 11.08.2011, 17:59
Hallo Klaudia,
nach geltendem Recht musst Du eine gesundheitliche Einschränkung (also auch eine Behinderung) nur angeben, wenn diese Deine Fähigkeiten, die Tätigkeit auszuüben erheblich und nachhaltig negativ beeinflussen würde. Bei 50 % GdB und dem von Dir im Profil genannten beruf dürfte davon ja keine rede sein. Schließlich willst Du ja keine Küchen SCHLEPPEN sondern planen...
Du darfst unter diesem Gesichtspunkt auch den potentiellen Arbeitgeber anlügen ohne dass Du deswegen belangt werden könntest.
Herbert
von sahnetörtchen » 11.08.2011, 18:02
Hallo Herbert,
dass hört sich doch erstmal gut an. Vielen Dank Dir. Nee, Küchen will ich nicht aufbauen, nur planen. Aufbauen sollen ja andere für mich
LG
Klaudia
von kleine leuchtende Blume » 11.08.2011, 18:06
Hallo Sahnetörtchen,
da ich selbst Arbeitgeber bin, denke ich, dass du verpflichtet bist, anzugeben, dass du behindert bist (das klingt ja unglaublich doof)
Der Arbeitgeber kann bei Einstellung eines Behinderten verschiedene Fördermittel bekommen, wie z.B. die Kostenerstattung für die Anpassung des Arbeitsplatzes bzw. der Sanitäranlagen an den behinderten Mitarbeiter oder auch einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 70% über 2 Jahre.
Er ist aber auch verpflichtet Mehrurlaub und Kündigungsschutz einzuhalten.
Wenn du deine Behinderung verschweigst, kann das bös ins Auge gehen. Du nimmst dem Arbeitgeber damit die Möglichkeit, Fördermittel, die ihm zustehen würden, in Anspruch zu nehmen.
LG
Kleine leuchtende Blume
von hmengers » 11.08.2011, 18:20
Hallo Kleine Leuchtende Blume,
sei mir nicht böse, aber das ist Quatsch und ich weiß das nicht nur aus meiner Arbeit als rechtsbeistand, sondern auch aus jahrzehntelanger Erfahrung als mittelständischer Unternehmer.
So wie Du das schreibst klingt das so also ob ein Arbeitgeber eine Belohnung dafür bekommen soll, dass er behinderte Menschen beschäftigt Sinn des Gesetzes incl. Anpassungen des Arbeitsplatzes usw. ist es aber , für den behinderten Menschen Probleme zu beseitigen. Auch Lohnkostenzuschüsse gibt es nur bei schwer vermittelbaren Arbeitslosen u.a. wegen Behinderung. Das ist wohl bei der vom Sahnetörtchen angestrebten Arbeit nicht der Fall.
Es ist schon so wie ich oben geschrieben habe und - ehrlich gesagt - wäre ein Lohnkostenzuschuss nur weil man jemanden mit Behinderung einstellt ohne dass er/sie auch weniger leistet aus dem großen Topf der Sozialgemeinschaft, also von uns allen, auch Abzocke.
Nix für ungut, aber bei diesem Thema reagiere ich stets ziemlich angefressen.
Herbert
von Melli » 11.08.2011, 18:59
Hallo Törtchen,
wie Herbert schon richtig sagt, musst du es nicht angeben. Nach chronischen Krankheiten darf meines Wissens nicht gefragt werden, nach der Schwerbehinderung wird in der Regel gefragt, das darfst du verneinen. Du verzichtest jedoch auf alle Rechte, die damit zusammenhängen könnten.
Ich habe es noch nie angegeben. Der Witz ist, dass bei mir zur Zeit der Fall eingetreten ist, dass eine Schwerbehinderte Randale macht, weil ich den Job bekommen habe und nicht sie...welch Ironie.
von Hanna70 » 11.08.2011, 19:06
Hi Meli,
wenn die Dame die "Randale" ausreizt und evtl. klagt, was machst Du dann? Ich hab mal in einem Personalamt gearbeitet, darum interessiert mich das wirklich. Der Beruf lässt einen eben doch nie wirklich los.
LG von der neugierigen Rosi
von Melli » 11.08.2011, 19:10
Dann habe ich den Kürzeren, Rosi
Die Dame war beim Integrationsausschuss und beim Betriebsrat.
Uns ist es ein Rätsel, denn es ist ein recht großer Konzern, die Dame arbeitet bereits dort, wollte nur versetzt werden (in eine befristete Stelle!), in eine der Abteilungen, in der am meisten körperliche Arbeit vonnöten ist.
Zudem heißt es in Ausschreibungen "bei gleicher Eignung" werden SB bevorzugt, die Dame hat den Job noch nie ausgeübt, ich seit 5 Jahren aushilfsweise. In meinem Falle muss sich nun die Personlaleitung rechtfertigen, warum man die Dame nicht genommen hat. Passieren kann (mir) glaube ich nichts, die Personalleitung tat mir nur etwas leid...
Ich finde das, da selber seit 26 Jahren SB eingestuft, äußerst peinlich, sich auf diese Weise in einen Job reinbringen zu wollen....
von Melli » 11.08.2011, 19:12
Hat aber ja mit dem Thema an sich nichts zu tun. Ich stehe immernoch dazu, dass ich es verschweige, rechtlich vollkommen in Ordnung. Ich war und bin nur ordentlich bedient, dass gerade mir so etwas passiert
von Hanna70 » 11.08.2011, 19:28
Hi Meli,
dass Du "bedient" bist kann ich gut nachvollziehen. Es gibt schon manchmal kuriose Situationen. Aber Du hast den Job und das ist die Hauptsache. Und so ne Personalabteilung hat es auch nicht immer leicht...
LG Rosi
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