von ednilreg65 » 06.05.2011, 20:07
Hallo liebe Mitglieder,
nach 3 op's, dachten wir, jetzt geht mein Mann wieder arbeiten. (rektum-karzium mit entzündung - erneute op - nach 3 Monaten Rückverlegung).
Es war schon die Einarbeitung beschlossen.Jetzt Rezitiv, wieder Stoma - Rückverlegung möglich,wissen wir noch nicht !?
Was jetzt tun? Rente beantragen? Mein Mann möchte schon wieder arbeiten gehen! Mit einem Schwerbehindertenausweis kann man ja auch nicht so schnell gekündigt werden. Aber wartet ein Arbeitetgeber z.B. 2 Jahre Rentenzeit ab. Vielleicht geht es ihm dann ja wieder so gut, dass er wieder arbeiten kann! Oder hat man so viel Pech - bekommt keine Rente mehr und ist dann arbeitssuchend?
Wie ging es Euch? Würde mich über viele Antworten freuen!
danke ednilreg65
von Linie 22 » 06.05.2011, 20:59
Hallo Gerlinde,
da man ja nie genau weiß wie sich der Krankheits- bzw. Genesungsverlauf entwickeln wird, sollte man nichts unversucht lassen. Quasi für den Fall aller Fälle die Rente beantragen. Bekommt man die Rente bewilligt, kann man sie immer noch ausschlagen, wenn sich der Gesundheitsstand erwartgunsgemäß stabilisiert hat.
Die Frage Krankengeld bekommst Du präzise im Zitat
Leistungsdauer [Bearbeiten]
Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb einer Frist von drei Jahren gezahlt (Blockfrist). Diese Drei-Jahres-Frist ist eine starre Frist und beginnt grundsätzlich mit dem ersten Auftreten einer Erkrankung. Die Zeit einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber wird als Bezugszeit von Krankengeld mitgerechnet, so dass in diesem Fall de facto nur 72 Wochen Krankengeld beim Vorliegen derselben Krankheit durch die Krankenkasse gezahlt werden muss. Nach Beginn eines neuen Drei-Jahres-Zeitraumes besteht wegen derselben Krankheit ein erneuter Anspruch auf Krankengeld nur dann, wenn der mit Krankengeldanspruch Versicherte in der Zwischenzeit mindestens 6 Monate wegen dieser Krankheit nicht arbeitsunfähig und erwerbstätig war bzw. der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand.(http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_k060.htm). Eine andere Erkrankung erzeugt eine neue unabhängige Drei-Jahres-Frist.
„Dieselbe“ Krankheit in dem vorgenannten Sinne liegt vor, wenn mehrere Zeiten der Arbeitsunfähigkeit auf ein und dieselbe Grunderkrankung (Schulbeispiel: mehrere Fieberschübe in längeren Abständen bei Malaria-Erkrankung) oder auf eine nicht ausgeheilte Erkrankung zurückzuführen sind. Erkrankungen, die sich nur gleichen, begründen jeweils neue 78-Wochen-Zeiträume (z.B. mehrere, voneinander unabhängige Erkältungserkrankungen). Zwei (oder mehrere) Erkrankungen, die in einer Zeit der Arbeitsunfähigkeit zusammenfallen, werden als einheitliche Krankheit angesehen. Für sie läuft eine einheitliche 78-Wochen-Frist.
von hmengers » 06.05.2011, 22:08
Hallo,Aber wartet ein Arbeitetgeber z.B. 2 Jahre Rentenzeit ab.
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