von pia » 09.09.2008, 14:56
hallo zusammen,
ab januar 2009 soll sich ja nun einiges ändern bezüglich der versorgung .und deren leistungserbringer.
ich bin bei der barmer ersatzkasse und habe bisher keinerlei schreiben oder information darüber erhalten, was sich bei mir persönlich ändern würde. nun bin ein mensch der nach dem motto lebt: "bloß nicht drin rühren"
mein mann sagt ich soll nicht bei der kasse nachfragen.was soll ich tun? mal anrufen und fragen? möglicherweise haben die mich vergessen und krieg dann im januar auf einmal schwierigkeiten.oder tatsächlich abwarten,ob sich denn mit der zusammenarbeit von meinem sanitätshaus etwas ändert?
was würdet ihr machen?
liebe grüße
pia
ileostoma nach crohn
von Kai 40 H » 09.09.2008, 15:57
Hallo Pia,
ich würde an deiner Stelle nicht bei der KK nachfragen.
Wenn sich was für dich verändert bezüglich deiner Versorgung, dann erfährst du es über das Sanitätshaus.
Ich bin bei der AOK und bei mir wurde die Versorgung schon zum 01.01.08 gekürzt. Ich wurde aber auch nicht darüber von der KK informiert, sondern meine Stomatherapeutin hat mir gesagt, was ich noch bezahlt bekomme und wieviel ich pro Monat bestellen darf.
Gruss Kai
von Webkänguru » 09.09.2008, 16:50
Hallo pia,
die Krankenkasse muss dich informieren, sobald sich was nach der neuen Regelung ändert. Von daher musst du dir noch keinen Kopf machen.
Im Moment läuft eine befristete Übergangszeit bis Ende diesen Jahres, in dem quasi alte und neue Regelen nebeneinander existieren. Da viele Krankenkasse bisher noch nicht in der Lage waren die neuen Regelungen umzusetzen, kursieren zur Zeit Gerüchte das diese Frist bis zum 31.12.2009 verlängert wird. Damit würde sich bei den meisten von uns wahrscheinlich auch im kommenden Jahr noch nichts ändern.
Viele Grüße,
euer Webkänguru
von hmengers » 09.09.2008, 17:20
Und jetzt hat auch noch der BGH entschieden, dass mit den Rabattverträgen (und darum geht es im Grunde genommen) die BISHER ABGESCHLOSSENEN VERTRÄGE höchstwahrscheinlich alle nichtig sind und möglicherweise ausserdem gegen Europarecht verstossen. (Es geht da um den § 127 SGB V, für die, die das nachlesen wollen.) Inzwischen ist die Rede davon, dass das ganze vorerst einmal auf den 1.1.2010 (oder gar 2011) verschoben wird. Warten wir's mal ab. Sieht gar nicht so schlecht aus.
(Die Details wie "vergabefreier Raum", "begrenzte Ausschreibung" "ausschreibungsfreier Bereich für dienstleistungsintensive Versorgungen" etc. sind nur was für Fachleute. Bei konkretem und begründetem Interesse kann man sich ja bei mir melden.)
Herbert
von Jutta B » 10.09.2008, 05:47
Hallo Pia,
die BEK ist mit einer jenen Kassen, welche noch viel ohne mit der Wimper zu zucken, bzw. bei Bedarf auf Arztgeheis, bezahlen ... also garnichts tun .
LG
Jutta B
von Jutta B » 10.09.2008, 05:50
Hallo Herbert,
ich möchte mich einmal bei dir für die vielen relevanten Informationen und deine Mühe bez. der Versorgung und das Recht darauf, ganz herzlich bedanken .
LG
Jutta B
von Selbsthilfe » 10.09.2008, 11:07
Hallo,
wir haben an dieser Stelle schon mehrmals über die anstehenden veränderungen gesprochen. Es gibt sie ja bereits, so bei der AOK und auch bei der TK. Zum Teil werden Verschreibungskriterien exakter eingehalten, zum teil gibt es Fehlinformationen bis hin zu falschen Zuzahlungen. Ich habe hier meinen Text noch einmal zusmmengefasst:
Kopie aus anderen beiträgen von mir:
Diese Fragen stellen sich in den letzten Wochen immer wieder. Sicherlich unterschiedlich, aber meist mit den gleichen Inhalten. Nach meinem Wissenstand haben erste Krankenkassen neue Versorgungsverträge für den Zeitraum 2009 abgeschlossen. Bei einem Bauchstoma handelt es sich um eine Versorgung mit einem hohen Dienstleistungsanteil und das wiederum gibt den Betroffenen besondere Rechte. Für diese Formulierungen kann ich nichts - Verwaltungsdeutsch.
Wichtig ist:
Es gibt keine generelle Begrenzung von Verbrauchsmengen. Es werden Durchschnittswerte von den Krankenkassen ermittelt, diese gelten als Basis bei der bereit zu stellenden Menge. Abweichungen nach unten oder oben sind möglich, denn nach dem Gesetz muss der individuell notwendige Bedarf abgedeckt werden. Natürlich ist der abweichende, medizinisch notwendige Mehrbedarf, durch den Arzt (bei dauerndem Mehrbedarf) oder durch den Stomatherapeuten (bei einmaligem Mehrbedarf)gegenüber der Krankenkasse zu begründen. Das kann bei zeitlich begrenztem Mehrbedarf durch den Stomatherapeuten erfolgen ohne das man selbst aktiv werden muss, bei ständigem Mehrbedarf muss man den Arzt hinzu ziehen.(Mitwirkungspflicht des Versicherten). Ich glaube das kann jeder akzeptieren.
Was auch neu ist, die Krankenkassen dürfen den Leistungserbringer für den Betroffenen vorschreiben. Das geschieht mit den Vertragsabchlüssen. Die Verträge werden für einen bestimmten Zeitraum, für ein bestimmtes Territorium, durch die KK mit Leistungserbringern abgeschlossen. Leistungserbringer müssen eine vorgegebene Qualitätsnorm sichern, sie müssen Fachpersonal beschäftigen. Das ist ein Vorteil für die Betroffenen und kann zu einer verbesserten Versorgung führen. Die Zuzahlung durch den Betroffenen ist mit 10 %, aber höchstens 10,00 € pro Monat geregelt. Ob man die Versorgungsartikel monatlich oder für andere Zeiträume erhält ändert daran nichts.
Als Betroffener kann man alle Leistungserbringer in Anspruch nehmen die einen gültigen Vertrag mit der Krankenkasse haben in der man Mitglied ist.
Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Auswahl der Produkthersteller und zu Produkten die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Einzelfallentscheidungen (Ausnahmen) im Sinne des Betroffenen kann es, bei Nachweis der Notwendigkeit, geben.
Davon abweichende Erlebnisse Betroffener sind von Interesse. Nur wenn man diese kennt kann man dagegen angehen. Ich würde gern für den Einzelfall meine Hilfe anbieten.
Eine Nachfrage bei der ILCO behebt sicherlich den Informationsrückstand den hat. Eine gerichtliche Entscheidung (Europäischer Gerichtshof) ist mir bisher nicht bekannt.
Eine besondere Form der Versorgung besteht bei Kompressen.
Ich habe die notwendigen Informationen von kompetenten Mitstreitern eingeholt. Kompressen gehören nicht automatisch zur Stomaversorgung, sondern sind nur in besonderen Fällen zu verordnen. Im Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 29, Stomaartikel steht u.a.
Definition und Indikationsbereiche der Produktgruppe:
Zur Säuberung des Stomas ist die Benutzung haushaltsüblicher Mittel als ausreichend anzusehen. (So auch die Aussage der TKK Bonn, aber der Satz geht ja weiter) Insbesondere in der postoperativen Phase kann der temporäre Einsatz von Verbandsmaterial, wie z.B. Kompressen, zur Reinigung der Stomaumgebung, zum Auftragen von Hautschutzmitteln und zur Abdeckung des Stomas aus medizinischen Gründen erforderlich sein. Diese Produkte gehören zur Hilfsmittelversorgung, sie unterliegen dehalb nicht der Zuzahlungspflicht nach § 31 Abs. 2 SGB Teil V, und es erfolgt keine Listung.
Dementsprechend muss bei der Verordnung eine Angabe angefügt sein, aus welchen medizinischen Gründen die Kompressen gebraucht werden. Zum Beispiel bei Hautentzündungen, problematischen Vernarbungen im Stomabereich usw. Dann kann eine Bereitstellung der Kompressen durch die Krankenkassen nicht verweigert werden.
Es ist aber zu bedenken, dass haushaltsübliche Mittel wie Küchenrolle, Einwegwaschlappen oder ähnliches oft genügen um die Stomaumgebung zu reinigen. Aber in besonderen Fällen ist die Bereitstellung durch die Krankenkassen verpflichtend. In der postoperativen Phase sind die Kompressen immer eine Leistung der Krankenkassen. Jeder sollte gewissenhaft prüfen ob er einen Anspruch erheben will oder ob er sich nicht doch mit haushaltsüblichen Mitteln helfen kann. Wenn die Notwendigkeit besteht, beim Wechsel der Platten / Beutel, Kompressen zu verwenden, so sind diese im Zusammenhang mit der Rezeptierung der Stomaartikel vom Arzt zu bescheinigen.
Dass dieses Recht zur Versorgung in begründeten Fällen besteht, und das tut es, ist auch ein Erfolg der Deutschen ILCO. Denn es bestand das Interesse der Krankenkassen diese Versorgung ganz zu streichen. So findet man immer wieder die Beziehung zwischen den Betroffenen, dem Gesundheitswesen, den Leistungserbringern und der Deutschen ILCO. Diese vertritt die Interessen der Betroffenen, unsere Interessen.
Alles Gute an alle,
ich hoffe es hilft euch eure Rechte zu erkämpfen. Wenn spezielle Fragen auftreten richtet diese an alle. Gemeinsam können wir sicher helfen.
Ich habe diese Beiträge einmal zusammengefasst. Euer Recht auf bedarfsgerechte Versorgung bleibt unangetastet. Ich interessiere mich für aufkommende Probleme mit Versorgern und Krankenkassen. Wenn ihr mich über solche informiert versuche ich Lösungswege zu finden, beschreiten muss jeder diese Wege selbst. Ein guter Wegbegleiter ist, wie gesagt, hierbei die ILCO.
Gruß erich
von pia » 11.09.2008, 11:15
hi,
danke für die ausführlichen antworten.
ich denke auch ,die werden sich schon bei mir melden.womöglich,macht man sich auch viel zuviele gadanken um die anstehenden neuerungen.nachher klappt alles besser,als man sich vorher verrückt macht.
nur ich persönlich würde so ungerne zu einem anderen leistungsträger wechseln.ist ja auch irgend wie ein vertrauensverhältnis und alles klappt das so gut.
wünsche euch noch einen schönen tag,
liebe grüße
pia
von Dia » 12.09.2008, 16:06
Hallo @ Alle!
Ich habe mich gestern bei meiner KK erkundigt, was diese Änderungen betrifft. Wie hmgers schon geschrieben hatte, sind alle Verträge gekündigt worden.
Aber bisher steht nach wie vor noch nicht fest, wie es weiter geht. Es ist aber nicht gesagt, dass man dann seinen Homecare-Unternehmen ade sagen muss. Dies ist dann nur der Fall, wenn es den Rabattverträgen nicht zustimmen würde! Nur dann muss die KK dafür sorgen, dass mein seine bisherigen Stomaartikel von einem anderen "günstigeren" Anbieter erhält.
Meine KK hat mich mit verschiedenen Personen verbunden unter anderem mit der Ärzteschaft Bayerns und da wurde mir dies mitgeteilt. Im Moment brauchen wir uns noch nicht zu sorgen, da wur unsere Versorgung weiterhin wie gewohnt beziehen können.
Bis eine endgültige Entscheidung gefallen ist, wird wohl noch einige Zeit in´s Land gehen. So die Aussage einer Mitarbeiterin von der Ärzteschaft.
Wie Christian schon geschrieben hatte, muss uns die jeweiligen KK und auch die diversen Homecare-Unternehmen sowie Sanitätshäuser (wer seine Versorgungsmaterialien darüber bezieht) informieren!
Soweit bin ich jetzt über die in Zukunft anstehenden Änderungen informiert worden. Selbst wenn diese Änderungen kommen, so ist es auch nicht gesagt, dass wir unsere Homecare-Unternehmen nicht mehr beauftragen können/dürfen.
LG Dia
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