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Nachzahlung (MB) bei Merkz. „G“ für die Verfahrensdauer mit – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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Nachzahlung (MB) bei Merkz. „G“ für die Verfahrensdauer mit

Beitrag von Hannes » 12.03.2007, 15:19

Rückwirkend geht nicht. Es gilt das Prinzip "Keine Hilfe für die Vergangenheit. Gelebt ist gelebt." Obendrein kommt, dass § 30, SGB XII auf den Besitz des Schwerbehindertenausweises abstellt. Frühestens also kann ab Besitz desselben ein Mehrbedarf anerkannt werden, ab dem Monat, in dem der Leistungsempfänger diesen vorlegt - also der LE den Schwerbehindertenausweis in den eigenen Händen hält.

LG

Hannes

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Hannes

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