von Hannes » 12.03.2007, 15:19
Rückwirkend geht nicht. Es gilt das Prinzip "Keine Hilfe für die Vergangenheit. Gelebt ist gelebt." Obendrein kommt, dass § 30, SGB XII auf den Besitz des Schwerbehindertenausweises abstellt. Frühestens also kann ab Besitz desselben ein Mehrbedarf anerkannt werden, ab dem Monat, in dem der Leistungsempfänger diesen vorlegt - also der LE den Schwerbehindertenausweis in den eigenen Händen hält.
LG
Hannes
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