Neu hier? | schnell registrieren!

neue Regelungen bei der Deutschen Bahn – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

Hinweis: Dieses Forum ist ein Laienforum. Sofern rechtliche Themen angesprochen werden ersetzt es keine Rechtsberatung und dient nur dem Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen Laien.
Antwort erstellen
10 Beiträge • Seite 1 von 1

neue Regelungen bei der Deutschen Bahn

Beitrag von Tini65 » 26.08.2011, 10:28

Hallo zusammen,

habe gerade diesen Link bekommen:

http://www.deutschebahn.com/site/bahn/d ... 10621.html

Danach kann man ab 01.09.2011 alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn bundesweit ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-orangen Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzen.

Gute Fahrt

Tini

kein Profilfoto
Tini65

Mitglied

neue Regelungen bei der Deutschen Bahn

Beitrag von swipool50 » 26.08.2011, 11:29

Hallo,

"Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (DB) können dann bundesweit ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-orangen Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden."

Was ist Beiblatt mit gültiger Wertmarke???
Ich habe "nur" einen SBA mitt 100% Reicht das???

Jürgen

kein Profilfoto
swipool50

Mitglied

neue Regelungen bei der Deutschen Bahn

Beitrag von Tini65 » 26.08.2011, 11:52

Hallo Jürgen,

nein, die 100 % allein reichen dafür nicht aus.

Den grün-organen Schwerbehindertenausweis bekommen Leute die das Merkzeichen G bzw. aG haben. Hast Du das?

Falls ja, solltest Du von Deiner zuständigen Behörde darüber informiert worden sein, dass Du Dich zwischen den Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr und einer Kfz-Steuerermäßigung entscheiden kannst.

Entscheidest Du Dich für die Freifahrten, wird eine Eigenbeteiligung von 60 Euro pro Jahr fällig, es sei denn man ist Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Jugendhilfe oder Kriegsopferfürsorge (letztes ist ein Zitat aus meinem Berliner Bescheid, ist in anderen Ländern evtl. anders!?)

Viele Grüße

Tini

kein Profilfoto
Tini65

Mitglied

neue Regelungen bei der Deutschen Bahn

Beitrag von swipool50 » 26.08.2011, 12:02

Hallo Tini
Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe B und G im Ausweis, habe mich aber für die Steuerbefreiung beim KFZ entschieden.
Ich dachte es gäbe was Neues.
Danke und schönes WE :danke:
Jürgen :winke:

kein Profilfoto
swipool50

Mitglied

neue Regelungen bei der Deutschen Bahn

Beitrag von Tini65 » 26.08.2011, 23:08

Klar gibt es was Neues und es ist viel wertvoller als die 1,80 Euro, die ich bis zur Ostsee spare, weil mir nämlich eine ganze Menge Recherchearbeit vor jeder Bahnfahrt erspart bleibt. Und die Zeit nutze ich lieber sinnvoller Bild

Schönes Wochenende

Tini

kein Profilfoto
Tini65

Mitglied

neue Regelungen bei der Deutschen Bahn

Beitrag von Gast » 27.08.2011, 09:45

Hi Tini 65,

ist verstehe das so, das ab dem 01.09.2011 nicht nur die Regionalzüge sonder alle Nahpersonenzüge genutzt werden können. Ich dachte, dass diese Möglichkeit auch heute schon eingeräumt ist.
Was wird unter “Beiblatt” verstanden? Ist damit die Reichweite in der man kostenlos fahren kann gemeint?

Liebe Grüße, Horst


neue Regelungen bei der Deutschen Bahn

Beitrag von Tini65 » 27.08.2011, 11:04

Hallo Hotte,

ich glaube, Nahverkehrszüge und Regionalzüge sind das gleiche oder? Klingt mir nach Mehdornschem-Neusprech?

Bislang konnten berechtigte Behinderten (orange-grüner Schwerbehindertenausweis + Wertmarke) in einem Umkreis von 50 km um den Wohnort kostenlos in den Nahverkehrszügen der 2. Klasse fahren und zusätzlich bundesweit innerhalb von Verkehrsverbünden, mit denen die Deutsche Bahn eine Vereinbarung zur Nutzung der Verbundfahrkarten betroffen hatte. Diese konnte man in der Broschüre "Mobil mit Handicap" oder in der "Übersichtskarte für den Personenverkehr" der Deutschen Bahn nachschauen.

Für den 50-km-Umkreis wurde einem früher sogar ein Streckenverzeichnis zum Schwerbehindertenausweis gleich mitgeschickt. Zumindest in Berlin wird das inzwischen nicht mehr gemacht.

Beiblatt ist einfach das Blatt, auf dem die Wertmarke aufgedruckt ist. Ich denke es heißt Beiblatt, weil damit deutlich werden soll, dass es nicht alleine, sondern immer nur in Verbindung mit dem Schwerbehindertenausweis gültig ist.

Ich hoffe, jetzt habe ich die Verwirrung nicht noch größer gemacht Bild

Schönes Wochenende

Tini

kein Profilfoto
Tini65

Mitglied

neue Regelungen bei der Deutschen Bahn

Beitrag von hmengers » 27.08.2011, 11:23

Hallo,

zu den Details eines Schwerbehindertenausweises mal hier anklicken. da ist das gut erklärt, auch dass Begleitpersonen auch dann freie Fahrt haben wenn jemand, der selbst behindert ist, die KFZ-Steuer-Ermäßigung in Anspruch genommen hat.

Dann gibt es noch die Menschen, bei denen im SBA eines der Merkzeichen H oder Bl steht. Die können die KFZ-Steuerbefreiung in Anspruch nehmen und bekommen die Wertmarke für die unentgeltliche beförderung trotzdem (ohne Zuzahlung). Die ist nach wie vor erforderlich. Es entfällt also nur das "Streckenverzeichnis", das bis 31.08.2011 den räumlichen Geltungsbereich begrenzt.

Herbert

kein Profilfoto
hmengers

ehemaliges Mitglied

neue Regelungen bei der Deutschen Bahn

Beitrag von Linie 22 » 27.08.2011, 11:23

Hi :winke: Tini,

Tini65 hat geschrieben:
Ich hoffe, jetzt habe ich die Verwirrung nicht noch größer gemacht Bild

Schönes Wochenende

Tini


Im Gegenteil noch perfekter kann man gar nicht posten, Du hast damit sogar noch einige Postings
aus diesen Fred bestätigt.

Vielen lieben Dank für Deine Mühe, sagt Silke (Linie 22) :winke: :winke: :winke:

kein Profilfoto
Linie 22

gesperrtes Mitglied

neue Regelungen bei der Deutschen Bahn

Beitrag von Gast » 27.08.2011, 11:35

Hi Tini und hmengers,
klare Ansagen, man dankt.

MfG Horst


Antwort erstellen
10 Beiträge • Seite 1 von 1


Beiträge der letzten Zeit anzeigen:
Sortiere nach: