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Neuer Stomaträger sucht Rat – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

Hinweis: Dieses Forum ist ein Laienforum. Sofern rechtliche Themen angesprochen werden ersetzt es keine Rechtsberatung und dient nur dem Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen Laien.
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Neuer Stomaträger sucht Rat

Beitrag von Ducspecht » 05.12.2011, 17:10

Hallo Stomagemeinde,
Ich habe seit 3.11.11 ein vorübergehendes Kolostoma, was in ca. 6 Monaten wieder zurückverlegt werden soll. Naja mal sehen.
Da ich bereits 20% Behinderung habe, ist nun meine Frage, ob jemand weiß auf wieviel sich sowas dann erhöhen kann. Die Sozialberaterin meinte, dass es für die Zeit des Stomas wahrscheinlich nix gibt, aber für den fehlenden Darm. Stimmt das? sie meinte so 30-40% und ob das mit dem Gleichstellungsdingens hinhaut ist auch fraglich.
Kann mir ebenfalls jemand sagen, wieviel % Krankengeld und Überbrückungsgeld einen mit 2 Kindern zusteht? Ist ja nicht ganz unerheblich, wenn man Wiedereingliederung machen möchte.

Gruß Thomas

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Ducspecht

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Neuer Stomaträger sucht Rat

Beitrag von hmengers » 05.12.2011, 17:36

Hallo Thomas,

zuerst einmal herzlich willkommen in diesem Kreis. :)

Zu deinen Fragen:
a) Der Grad der Behinderung ist lt. Definition ein "regelwidriger nicht nur vorübergehender (z. B. körperlicher) Zustand". Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten. Für eine Anhebung des GDB bist Du also noch zu früh dran.

b) Das Krankengeld beträgt regelmäßig 70 Prozent des Brutto-Arbeitsentgelts, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Netto-Arbeitsentgelts.

Alles Gute
Herbert

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hmengers

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Neuer Stomaträger sucht Rat

Beitrag von Ducspecht » 05.12.2011, 18:01

Hallo Herbert,
danke erstmal für Deine Antwort. Bekomm ich denn nirgends raus, wieviel Prozent es bei Antwort B tatsächlich sind?

Gruß Thomas

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Ducspecht

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Beitrag von hmengers » 05.12.2011, 18:10

???
Hallo Thomas,

Muss ich das verstehen? bei 2000 Euro brutto sind das 1400 Euro netto, wenn auf der letzten Abrechnung mindestens 1555 netto gestanden haben. War das weniger sind es eben nur 90 % vom nettoverdienst, also bei 1500 Euro netto 1350 Euro Krankengeld. Berechnungsgrundlage ist immer das letzte sozialversicherungspflichtige Einkommen (ohne Einmalzahlungen) lt. Abrechnung, mindestens für 4 Wochen.

Allent kloar?

Herbert

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hmengers

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Beitrag von Ducspecht » 05.12.2011, 19:15

Puhh.
Ganz verstanden habe ich das jetzt nicht. Ich dachte immer man nimmt von seinem Brutto 70% und versteuert das dann ganz normal. Aber da liege ich dann wohl falsch.
Also nur nochmal für die doofen.
Ich nehme mein Bruttogehalt und 70% davon ist mein Krankengeld. Da das aber wiederum mehr ist als ich jetzt normalarbeitend bekommen würde, bekomme ich daher 90% von meinem Nettogehalt.
Richtig?
Ist das dann egal ob ich Kinder habe oder keine. Die Sozialtante hier auf der Reha meinte, bei Kindern bekommt man mehr Prozent.

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Ducspecht

Mitglied

Neuer Stomaträger sucht Rat

Beitrag von hmengers » 05.12.2011, 21:41

Hallo Thomas,

Du bekommst mit 2 Kindern deshalb mehr Krankengeld weil Du ja auch wegen der Steuerklasse 3/2 weniger Steuern bezahlst, also netto mehr rausbekommst.

Krankengeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei. (Wird aber als Einkommen bei der Steuererklärung nach einer bestimmten Formel mit berücksichtigt, führt aber hier zu weit.)

Herbert

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hmengers

ehemaliges Mitglied

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