von tierfreund » 16.11.2009, 09:21
Hey Skyfire,
mal nen Tipp.... Man kann die tastatur möglicherweise auch umstellen...
wenn du auf "Start" klickst dann unter "Eistellungen" dann "Systemsteuerung" anschließend "Regions und Sprachoptionen"
Dann Registerkarte "Sprachen" anschließend auf "Details" und dann in der Liste "unter Tastatur deutsch auswählen"
Übernehmen anklicken nicht vergessen...
Nun solltest du die Deutsche Tastatur haben..
LG Tanja
von Skyfire » 16.11.2009, 23:40
Hi Tierfreund,
lach ich kauf dem Holländer ne neue und jut isset .. sonst kapiert der Kerl womöglich noch nicht mal warum aufeinmal die Tasten anders schreiben was er tippt .
Mich hier einen weggrins (Micha absoluter NEWBY ist in Sachen Rechner Internet etc.) ich würde ihn total damit verwirren würde ich das nun umstellen, obwohl .. ähmm .. (flüster flüster .. ich hätte ja nun zu gern sein gesicht gesehen wenn er drauf los tippt und die tasten würden nimmer das tun was er schreiben würde .. schon alleine deshalb weil die holländer ja sowas von scheiße Fußball spielen *gröhl*
Ok .. bleiben wir mal beim Thema .. wie war das Wetter bei euch?
Nee blos nun nicht darauf Antworten .. bleibt mal schön bei der Parkerleichterung .. sonst gibts nachher noch rüffel vom Oberboss .. muss ja nicht sein
Ganz liebe Grüße
Claudia (die endlich wieder ihre eigene Tastatur benutzen kann .. weillllllllllll .. Zuhause bin .. jucheee)
von angeli » 17.11.2009, 07:15
Ok .. bleiben wir mal beim Thema .. wie war das Wetter bei euch?
von Chief » 17.11.2009, 17:40
hmengers hat geschrieben:Hallo,Liegt wohl oft am Bearbeiter!
stimmt wohl, aber deshalb hat er noch lange nicht Recht! Das ist pure Willkür (oder Faulheit) Ich würde SCHRIFTLICH einen neuen Antrag stellen und bei einer Ablehnung einen SCHRIFTLICHEN Bescheid verlngen.
lg.
Herbert
von Frank38 » 17.11.2009, 18:12
Huhu Uli,
Das steht nirgends wo , ich kann dir aus erfahrung sagen das du keine Parkerleichterung bekommst.
Durch Änderung der Verwaltungsvorschriften zum Paragraph 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) wurden die verschiedenen länderbezogenen Ausnahmegenehmigungen durch eine bundeseinheitliche Durchführungsbestimmung ersetzt. Dazu wird eine Ausnahmegenehmigung in den Verkehrsbehörden mit einem bundesweit einheitlichen Formblatt erstellt. Anspruch auf diese Bescheinigung haben Personen mit folgender Behinderung:
1. schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule mit Auswirkungen auf das Gehvermögen)
2. schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G und B und einem GdB von mindestens 70 nur auf die Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule mit Auswirkungen auf das Gehvermögen) und gleichzeitig einem GdB von mindestens 50 für Funktionsstörungen des Herzens und der Atemorgane
3. schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von mindestens 60 vorliegt
4. schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn dafür ein GdB von mindestens 70 vorliegt
Nur die Sachsen haben noch eine Sonderparkgenehmigung da werden folgende Personen erfasst:
Vorübergehend Berechtigte, die aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalles oder nach einer schweren Operation vorübergehend, aber dennoch für einen längeren Zeitraum an so starken Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule leiden, dass ihnen vermeidbare Wege erspart werden müssen.
Diese dürfen wie die unter Punkt 3 genannten Personengruppen parken.
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=sx12544
lg Frank
von Linie 22 » 17.11.2009, 18:21
Frank38 hat geschrieben:
Nur die Sachsen haben noch eine Sonderparkgenehmigung
von hmengers » 17.11.2009, 18:21
Hallo Uli,
Danke, dass Du mich mal wieder auf den Boden zurückgeholt hast. Wenn man selbst ein halbes Dutzend Gründe für einen Parkausweis hat und dann noch einen Tag, an dem man sich wieder mal beruflich über die Behörden besonders viel ärgern durfte, passiert so was.
Konkret: entweder ZWEI Stoma oder CU bzw. MC mit entsprechenden Prozenten. Dann gibt es einen Rechtsanspruch auf den gelben Ausweis. Bei vergleichbaren anderen Erkrankungen ist das ganze Ermessenssache.
Allerdings würde ich im Falle von Veronikas Mann trotzdem einen neuen Antrag stellen und einen schriftlichen Bescheid erbitten. Denn oft ist das geschriebene dann anders als die mündliche Auskunft.
Herbert
Nactrag: Und der Frank hat das ja jetzt auch exakt zitiert, danke dafür
von Chief » 18.11.2009, 09:36
Hallo Frank und hallo Herbert,
danke für die aufklärenden Worte.
Dann hatte ich es doch richtig interpretiert und habe selbst keinen Rechtsanspruch (es geht aber auch ohne, davon geht die Welt nicht unter).
Gruß
Uli
von Skyfire » 18.11.2009, 10:25
Chief hat geschrieben:(es geht aber auch ohne, davon geht die Welt nicht unter).
von Fuffi » 18.11.2009, 18:11
Hmmm,
zu Punkt 3: Ich "hatte" ja CU und habe jetzt ein Stoma, also keinen Dickdarm mehr. Habe ich dann überhaupt noch CU?
Wäre einen Versuch wert, was meint ihr?
LG,
Axel
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