von hmengers » 03.09.2010, 16:43
Der gemeinsame Bundesausschuss hat eine Änderung der OTC-Richtlinie beschlossen, die inzwischen nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam wurde. Danach sind Mittel gegen Durchfall zukünftig auch dann in einem erweiterten Rahmen verordnungsfähig, wenn sie nicht verschreibungspflichtig sind. Wörtlich heisst es:
Motilitätshämmer a) nach kollektoralen Selektionen in der post-operativen Adaptionsphase
b) bei schweren und länger andauernden Diarrhöen auch wenn diese therapieinduziert sind, sofern eine kausale oder spezifische Therapie nicht ausreichend ist.
Eine längerfristige Anwendung (über 4 Wochen) bedarf der besonderen Dokumentation und Verlaufsbeobachtung.
Im Klartext heisst das dass in vielen Fällen Mittel gegen Durchfall ebenso wie Abführmittel für Stoma-Träger zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden können.
Näheres („Tragende Gründe") auf der Website des B-GA.
Herbert
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