von doro » 28.09.2011, 11:50
Am 12.04.2011 / Eingang dort der 18.04.2011, habe ich auf anraten des soz. Dienstes in meiner Kureinrichtung Aufgrund meines Blasenkarzinoms ( im Beamtendeutsch: Gewebsneubildung der Harnblase ) einen Veränderungsantrag an mein zuständiges LS gestellt. Den Antrag habe ich in der Aussenstelle Lüneburg höchstpersönlich abgegeben, da muss ich mich über 6 Tage der Weitergabe schon richtig wundern, denn es lag noch nicht einmal unmittelbar ein WE dazwischen..Merkwürdig finde ich außerdem, dass der Beginn vom GdB ( von 90 ) auf wieder 100 ab 01.06.2011 bewilligt ist. Das Schreiben der Neufeststellung erhielt ich heute am 28.09., nach einer freundlichen Faxanfrage von mir, wann ich wohl mit einem Ergebnis rechnen kann.
Ist nicht der Tag der Antragsstellung das Entscheidungsdatum ?
von Häslein » 28.09.2011, 11:59
Hallo Doro,
ich bin auch der Meinung, dass das Datum der Antragstellung zählt; in meinem Fall war das auch so.
Wenn meine Meinung auch ein juristisch sicheres Faktum ist, dann ist der "Starttermin" 01. 06. natürlich falsch.
Da Du selbständig bist, ist es natürlich nicht unerheblich, wann der Bescheid rechtskräfig ist und somit auch Auswirkungen auf die Einkommensteuer hat.
Ich weiß aber nicht, ob man dem widersprechen kann, ich denke aber doch schon.
Mehr Infos sicher von Herbert oder Biggi?!
LG, Häslein
von doro » 28.09.2011, 12:05
Hallo Häslein,
ich kann Wiederspruch einlegen, so steht es in der Bewilligung.
Mal schauen was unsere 2 Fachi´s sagen.
von Hanna70 » 28.09.2011, 12:55
Hallo doro,
ich bin zwar kein "Fachi", aber leider durch Erfahrungen inzwischen etwas versiert auf diesem Gebiet.
In Deinem Bescheid müsste sich das Amt auf Dein Schreiben vom 12.04.11 bezogen haben und dazu müsste das Eingangsdatum stehen ("Ihr Schreiben vom ... mit Eingang am ..."). Und dieses Eingangsdatum ist für jeden Antrag ausschlaggebend!
Schlimm genug, dass die Flure in dem Amt so lang sind und es 6 Tage von einem Zimmer ins andere braucht.
Du solltest auf jeden Fall in Widerspruch gehen und auf dem Datum vom 18.04.2011 bestehen. Jeder spätere Austellungstermin ist vollkommen undiskutabel.
Viel Erfolg. Eigentlich gehts gar nicht anders!
Liebe Grüße
Rosi
von Webkänguru » 28.09.2011, 17:47
Hallo doro,
wenn es nur um die Steuer geht ist es unerheblich, ab wann der neue Grad der Behinderung bescheinigt wurde:
Der Behinderten-Pauschbetrag wird immer als Jahresbetrag in voller Höhe gewährt, auch wenn die Voraussetzungen nicht während des ganzen Jahres vorgelegen haben. Wird der GdB im Laufe des Jahres herauf- oder herabgesetzt, steht Ihnen für dieses Jahr der höhere Pauschbetrag zu. (R 33b Abs. 7 EStR 2008)
von Hanna70 » 28.09.2011, 18:16
Hi doro,
dann gehts ja noch und Du kannst Dir die Schreiberei sparen.
Bei mir ging es nicht um die Steuer, es hingen ein paar andere Dinge dran, wo es dann doch auf das Datum ankam.
LG Rosi
von sahnetörtchen » 28.09.2011, 22:02
Hi Doro,
ich hab meinen Antrag auch letztes Jahr im Dez. abgegeben. Wichtig war, dass noch 2010 auf der Feststellung stand. Konnte es somit für das ganze Jahr 2010 rückwirkend bei meiner Steuererklärung angeben.
LG
Klaudia
von haida » 29.09.2011, 11:31
hallo, ich kann nur bestätigen, das datum der antragstellung bei anerkennung ist maßgebend. widerspruch - klar.
haida
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