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Neufeststellung des GdB – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

Hinweis: Dieses Forum ist ein Laienforum. Sofern rechtliche Themen angesprochen werden ersetzt es keine Rechtsberatung und dient nur dem Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen Laien.
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Neufeststellung des GdB

Beitrag von ChrisW » 13.09.2011, 15:09

Hallo ihr Lieben,

ich habe aufgrund Rücken-und Knieprobleme einen GdB von 40.
Im März 2011 dann der Knall: Septischer Schock, Not-Op.
Diagnose: Nektrotisierendes Sigma/Rektumsegment mit Douglasabzess und Peritonitis, postoperativer Wundinfekt, Platzbauch. Stumpfinsuffienz sowie inderekter Nachweis einer rekto-vag. Fistel.
Ich lag drei Monate im KH und habe nun ein Colostoma, ohne Aussicht auf RV. Noch im KH beauftragte ich eine Anwältin, mir bei der Neufeststellung des GdB zu helfen. Heute kam der Ablehnungsbescheid. Ist das denn möglich ???


Liebe Grüße

ChrisW

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ChrisW

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Neufeststellung des GdB

Beitrag von White_Buffalo » 13.09.2011, 15:54

Hallo Chris,

kennt sich Deine Anwältin in Sachen SGB aus ?
Dann kann es normalerweise nicht sein, dass der
Antrag auf Neufeststellung abgelehnt wird !

Schau Dir mal die Begründung an; die muss dabei sein,
und lege auf jeden Fall Widerspruch ein, erstmal ohne jede Begründung!.
Weise bitte darauf hin, dass Du zur Begründung Akteneinsicht in alle der
Entscheidung zugrundeliegenden Akten und Schriftstücke benötigst.

Nur dann erhälst Du auch Einblick in die Stellungnahme des MD-Gutachters,
die ansonsten nicht für Deine Augen "gedacht" ist.

Wenn Du weitere Fragen hast und Hilfe brauchst... gerne per PN!

Grüße aus dem Moor
Micha

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White_Buffalo

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Neufeststellung des GdB

Beitrag von Rehlein51 » 13.09.2011, 16:27

Hallo Chris,

das kann nicht sein. Ich hatte vor meiner Anlage des Colostomas einen GdB von 50 augrund einer Hüft- und Knieprothese. Bin dann nach Anlage des Stomas auf 70 hochgestuft worden. Lege bitte sofort Widerspruch ein.

Gruß
Silvia

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Rehlein51

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Neufeststellung des GdB

Beitrag von Biggi0001 » 13.09.2011, 17:52

BITTE hört mit diesem "Kann doch nicht sein" auf !

Natürlich kann es sein und es ist offensichtlich auch so - woher wollen wir wissen, ob die "Rückenschmerzen und Knieprobleme" überhaupt noch berückksichtigungsfähig sind?!

BTT: Natürlich KANNST du Widerspruch einlegen - zuerst formlos und mit Verweis auf eine spätere Begründung nach Akteneinsicht.

Nachdem du die Unterlagen, die für die Entscheidung massgeblich waren, erhalten hast, kannst du prüfen, ob alle Aspekte berücksichtigt wurden und ggf. dagegen argumentieren.

Aber da wir deinen DERZEITIGEN Gesundheitszustand nicht kennen ( ich jedenfalls nicht ), kann keine Aussage über die Erfolgsaussichten gegeben werden ( auch so kann man nur vermuten, das mal nebenbei ).

Nichts desto trotz - Du musst jetzt innerhalb der Widerspruchsfrist reagieren, den Weg oben habe ich dir aufgezeigt.

Tatsächlich ist es aber so, dass JEDER Antrag auf Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft bzw. ein Antrag auf Erhöhung des GdB individuell zu betrachten ist, d.h. wenn 1000 Leute wegen Kopfschmerzen einen GdB von 30 bekommen, dann heißt das in keinem Falle, dass auch Antrag Nr. 1001 den GdB 30 bekommt.

Gruß , Biggi

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Biggi0001

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Neufeststellung des GdB

Beitrag von White_Buffalo » 13.09.2011, 18:27

@Biggi,

na ja, sooo einfach ist das auch wieder nicht....
Bei der vorliegenden Krankengeschichte und dem Vorhandensein des
nicht rückzuverlegenden Colos ist, vor allem im Hinblick auf die alten
Vorerkrankungen,sicherlich (zwingend) ein GBS zuzuerkennen.
In aller Regel erfolgt dies auch so. Allerdings kommt es natürlich
immer auf die geltend gemachten Beeinträchtigungen in den
verschiedenen Lebensbereichen an. Und genau hierzu liegen ja keine
genauen Informationen vor. Wir wissen halt nicht, ob die Anwältin mit
der erforderlichen Sachkenntnis handelte und argumentierte und/oder
was die beteiligten Ärzte dem Versorgungsamt mitgeteilt haben.
Wie schon gesagt ist auch die Stellungnahme des MD relevant, der
ja rein nach "Papierlage" entscheidet. Deshalb der Rat, auf jeden
Fall Widerspruch
innerhalb der vorgesehenen Frist einzulegen und
die Akteneinsicht (inkl. MD-Gutachten) zur Begründung des
Widerspruchs
zu verlangen.

Auch die Beauftragung einer Anwältin ist in diesen Fällen nicht
immer zielführend. Wie Du sicher aus eigener Erfahrung weísst,
hilft meist eine Beratung und Hilfestellung durch SBV-Vertrauensleute
und/oder Behindertenbeauftragten weiter.

Also, drücken wir Chris die Daumen und hoffen mit ihr...

Gruß aus der Moorkate
Micha

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White_Buffalo

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