von Connykati » 24.05.2012, 13:51
[/QUOTE]Hallo,
Diese Überzahlung müsst Ihr bei der Krankenkasse zurückfordern. Bei der EST wäre sie nur eine "Außergewöhnliche Belastung", die sich evtl. gar nicht auswirkt weil sie unter die Grenze für die zumutbare Eigenbelastung fällt.
Herbert[/quote]
Oh, danke sehr Herbert, das wusste ich gar nicht
Na dann werde ich das mal mit meiner Krankenkasse klären - die werden sich "freuen" mal wieder von mir zu hören (bin denen in letzter Zeit häufig auf die Nerven gegangen)
Viele liebe Grüße,
Connykati
von Biggi0001 » 24.05.2012, 17:54
Wie lang sind eigentlich die Ausschlussfristen, kann man jetzt noch zuviel gezahltes von 2011 zurückfordern?
Gruß, Biggi
von hmengers » 24.05.2012, 17:58
Hallo Biggi,
im Sozialrecht verjähren (normale) Ansprüche nach vier Jahren vom Ende des jahres an gerechnet in dem der Anspruch entstanden ist, 2012 also alle Ansprüche vom01.01.2008 an.
Es gibt auch (besondere) Ansprüche, die erst nach 10 bzw. 30 Jahren verjähren.
Herbert
von Biggi0001 » 24.05.2012, 21:17
Supie, danke
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