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Nochmal eine Frage bzgl. Steuerfreibetrag und ESt-Erklärung – Seite 1

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14 Beiträge • Seite 1 von 21, 2

Nochmal eine Frage bzgl. Steuerfreibetrag und ESt-Erklärung

Beitrag von Connykati » 06.03.2012, 10:37

Hallo ihr Lieben!

Bei uns hat sich nun doch noch eine Frage aufgetan, worauf wir keine Antwort finden :ratlos:
Unsere Einkommenstuererklärung haben wir bereits Anfang Februar abgegeben, da wir bereits alle Unterlagen zusammen hatten. Mein Mann und ich haben zusammen 2.950 Euro Steuern in 2011 bezahlt, aber ich nur ganz wenig, weil ich leider nur 6 Wochen arbeiten konnte, bevor ich seitdem krank geschrieben bin. Allerdings werden wir ja zusammen veranlagt.

Wie ist das jetzt mit dem Steuerfreibetrag? Ich habe 100 GdB (Schwerbehinderung, unbefristet) aufgrund der Entnahme vom kompletten Dickdarm inkl. endständiger Ileostoma-Anlage.
Dadurch habe ich ja einen Steuerfreibetrag von 1.420 Euro.
Wir haben für 2011 echt viel, was wir als Werbungskosten (einige Tausend Euro) und Kinderbetreuungskosten (von Januar bis einschl. April zwischen 500 und 600 Euro pro MONAT, da Betreuung durch Tagesmutter und nichts vom Jugendamt bezuschusst wurde) absetzen können, allein die Fahrtkosten zu meiner Arbeitsstelle (65 km einfache Entfernung) rechnen sich für die paar Wochen auf eine stattliche Summe, da ich ja 60 Cent pro Kilometer absetzen kann. Insgesamt haben wir jedenfalls weit mehr als die 2.950 Euro abzusetzen und wir wissen ja, dass man höchstens seine insgesamt gezahlten Steuern erstattet bekommt.

Aber wird der Steuerfreibetrag dort nun noch obendrauf gerechnet??? Müsste ja eigentlich,oder?

Folglich bekomme ich den Steueranteil bei Steuerklasse 4 von diesen 1.420 Euro Freitbetrag noch zusätzlich erstattet?

Sorry für die wirren Ausführungen, wir sind echt grad am rätseln und stehen völlig auf dem Schlauch :rotWerden:

Viele liebe Grüße,
Connykati

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Connykati

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Nochmal eine Frage bzgl. Steuerfreibetrag und ESt-Erklärung

Beitrag von Webkänguru » 06.03.2012, 19:59

Connykati hat geschrieben:... wissen ja, dass man höchstens seine insgesamt gezahlten Steuern erstattet bekommt.

Hallo Connykati,

du schreibst es schon, es gibt keinen Cent mehr zurück als die Steuer, die ihr im Laufe des Jahres gezahlt habt.

Ein Steuerfreibetrag mindert die Bemessungsgrundlage, auf die die Steuer gezahlt werden muss. Die Bemessungsgrundlage ist euer gesamtes Einkommen (Lohn, Zinsen aus Ersparnissen, Mieteinnahmen usw.).

Ihr nehmt also euer Einkommen und zieht von dem Betrag jeden Freibetrag, Werbungskosten usw. ab. Was dann übrig bleibt, davon müsst ihr Steuern zahlen. Wenn ihr damit unter dem Grundfreibetrag liegt, fallen keine Steuern an. D.h. ihr bekommt alle im Laufe des Jahres gezahlten Steuer zurück. Aber eben nicht mehr als das ;)

Viele Grüße,
euer Christian

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Webkänguru

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Nochmal eine Frage bzgl. Steuerfreibetrag und ESt-Erklärung

Beitrag von Biggi0001 » 06.03.2012, 20:43

Eine gute Sache diesbezüglich sind auch sog. Steuersparprogramme, die ich seit Jahren nutze ( zwecks Kontrolle immer gleich 2 oder mehr ), dort kann man alles eintragen, was man für relevant hält und bekommt ein ( in meinen Fällen ) fast punktgenaues Ergebnis.

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Biggi0001

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Nochmal eine Frage bzgl. Steuerfreibetrag und ESt-Erklärung

Beitrag von Connykati » 21.04.2012, 15:13

Hallo ihr Lieben,

auch wenn es sehr spät kommt, aber: erstmal noch herzlichen Dank für eure Antworten :rotWerden:

Tja, jetzt sind wir einigermaßen geschockt - statt einer dicken Steuererstattung müssen wir für 2011 sogar über 500 Euro NACHZAHLEN !!! Der Bescheid ist nun gekommen.
Hilfe!!!
Das kann doch fast nicht stimmen!!! :je: :haarezuberge:

OK, ich habe über 7.000 Euro Krankengeld bezogen (vom 1.5. bis 31.12.2011) aber wir haben wie gesagt extrem viel abzusetzen und für mich muss ja rückwirkend der Steuerfreibetrag gelten.

Wir haben damals alles eingereicht inkl. der Kopien meiner ganzen Krankengeldbescheinigungen, woraus ja der Gesamtbetrag des Krankengeldes ersichtlich wurde.

Telefonisch sicherte man uns mehrmals einen ordentlichen Rückzahlungsbetrag von ca. 1.850 Euro zu, wobei wir das schon wenig fanden, angesichts unserer extrem hohen Werbungskosten.

Jetzt plötzlich kam wohl noch ein Bescheid von der Krankenkasse mit der Gesamtübersicht des Krankengeldes, welches kurz vor Beendigung der Berechnung direkt von der Krankenkasse an das Finanzamt geschickt wurde (wir wussten bis vor 3 Tagen nichts davon).

Daraufhin rief uns unsere Sachbearbeiterin an, mit der wir schon einige Male telefonisch Kontakt hatten, dass sie eine schlechte Nachricht für uns hat. Wir müssen nun also über 500 Euro nachzahlen :wuetend:

Wovon denn bitte???

Da rechnet man mit einer Rückzahlung, und nun plötzlich das.

Vor allem lag dem Finanzamt ja von Beginn an die gesamte Höhe meines Krankengeldbezugs vor, erst jetzt mit dem Schreiben der Krankenkasse änderte sich das Ganze so plötzlich.

Müssen wir nicht verstehen, oder???

Wir wissen zwar, dass das Krankengeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt, aber warum hat man uns dann erst vorher so eine Hoffnung auf die 1.850 Euro Steuererstattung gemacht???

Seit dem 1.4. bin ich nun arbeitslos gemeldet (für ALG 1), da ich bis zum 31.3. krank geschrieben war. Der Antrag für ALG läuft natürlich noch und somit habe ich derzeit ohnehin schon kein Geld. Wovon sollen wir denn jetzt die Rückzahlung leisten???
Mein Mann geht Vollzeit in Schichten arbeiten, aber sein Verdienst reichte gerade mal aus, um zusammen mit meinem Krankengeld unsere laufenden Kosten decken zu können. Zum sparen blieb da nichts.

Die Steuererstattung hätte uns nun ein nettes kleines Polster auf dem Konto beschert, aber jetzt stehen wir einigermaßen ratlos da :ratlos:

Kann man wenigstens die Rückzahlung aufschieben bis zu einem Zeitpunkt, wo ich endlich wieder Geld verdiene? Ich bewerbe mich ja fleißig, aber mich will niemand haben :(
Dabei lasse ich schon immer meinen SBA weg.

Sorry für meinen Roman :verlegen1:

Viele liebe Grüße von der ratlosen und verzweifelten Connykati

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Connykati

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Beitrag von hmengers » 21.04.2012, 15:39

Hallo Connykati,

natürlich kann man aus der Ferne nichts zu einem Einkommensteuerbescheid sagen. Aber man kann bei einer Nachzahlung und Ratenzahlung beantragen. Aber Achtung: das kostet 1 % Zinsen je angef. Monat.

Herbert

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hmengers

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Beitrag von Connykati » 21.04.2012, 16:18

Danke Herbert :danke:

Naja, das ist wenigstens etwas. Wir würden es ja in einem Betrag bezahlen, aber gerade jetzt im Moment ist uns das leider nicht möglich.

Warum muss immer alles so kompliziert sein :(

Viele liebe Grüße,
Connykati

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Connykati

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Beitrag von Häslein » 21.04.2012, 16:47

Hallo Connykati,

wenn Ihr Zweifel am Steuerbescheid habt, kann man den überprüfen lassen. ( evt. beim Lohnsteuerhilfeverein )

Ggf. Widerspruch.

LG, Häslein

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Häslein

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Beitrag von Connykati » 23.05.2012, 12:09

So ihr Lieben,

tut mir sehr leid, dass ich derzeit kaum hier unterwegs bin, aber aufgrund meiner Arbeitslosigkeit (täglich viele Bewerbungen schreiben, Gespräche wahrnehmen, Kampf mit der Arbeitsagentur zwecks Bildungsgutschein usw.) hab ich derzeit kaum Zeit :absauf:

Nachdem nun endlich unser "heiß ersehnter" neuer Steuerbescheid gekommen ist, ist mir jetzt beim durcharbeiten ein riesengroßer Berechnungsfehler aufgefallen:

Bei uns wurde eine Summe von 13.324 Euro Lohnersatzleistungen, die ich angeblich erhalten hätte, in die Berechnung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) mit einbezogen :aah:
Ich habe aber im Jahr 2011 lediglich 7.088,74 Euro Krankengeld erhalten!!!
Da muss ein ganz dicker Fehler vorliegen, denn ich habe außer dem Krankengeld keinerlei Lohnersatzleistungen bezogen.
Entweder hat die Krankenkasse es dem Finanzamt falsch übermittelt oder meine Sachbearbeiterin hat sich mächtig vertan / mich verwechselt (mein Nachname ist nicht gerade selten) oder oder oder :ratlos:

Nur leider erreiche ich meine SB nicht, um sie zu fragen, wo da jetzt der Fehler liegt.

Außerdem haben wir noch kleine Sachen zusammen getragen, die zusammen gerechnet über 1.000 Euro an absetzbaren Ausgaben ergeben ;)

Also werde ich nun einen Einspruch schreiben und alle Belege und Kontoauszüge beilegen, damit sie alles nochmal neu berechnet. Auf den neuen Bescheid bin ich dann mal gespannt :lol:
Wir wären jedenfalls echt froh, wenn wir die 525,- Euro nicht nachzahlen müssen.

Ich halte euch auf dem Laufenden.

Viele liebe Grüße,
Connykati

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Connykati

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Beitrag von Connykati » 24.05.2012, 11:49

So, ihr Lieben, es hat sich nun heraus gestellt, dass unsere Sachbearbeiterin (die ich vor einigen Minuten endlich mal erreicht habe) aus Versehen die Bestätigungssumme meiner Krankenkasse mit meiner errechneten und in Elster eingetragenen Krankengeldsumme addiert hatte :aah:

Ist also kein Wunder, dass mir das Doppelte meines erhaltenen Krankengeldes in Rechnung gestellt wurde :veraergert2:

Bloß gut, ich hab mir unseren Bescheid nochmal genau zu Gemüte geführt, sonst wäre mir der krasse Fehler gar nicht aufgefallen und wir hätten die Einspruchsfrist verpasst :hmm:

Mei oh mei, wenn man nicht alles ganz genau prüft, geht sowas ganz schnell. Unserer Sachbearbeiterin ist der Fehler ja auch nicht aufgefallen. Aber sie hat sich für Ihren Fehler bei mir entschuldigt.

So, trotzdem schreiben wir noch einen Einspruch, weil wir noch einige Sachen in den Papieren gefunden haben, welche wir noch absetzen können (z.B. die 280 Krankenhausgebühren, ich hab den Höchstsatz schon im April 2011 erreicht, weil ich bis Oktober fast nur im KH war). Somit dürften wir sogar einiges an Geld wieder bekommen.

Puh, jedenfalls ist mir ein riesiger Stein vom Herzen gefallen, denn wir hatten echt große Sorgen, wovon wir denn die hohe Nachzahlungssumme hätten bezahlen sollen. Derzeit müssen wir ohnehin schon jeden Cent dreimal umdrehen :(

Viele liebe Grüße an euch von der unglaublich erleichterten
Connykati :verlegen1:

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Connykati

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Beitrag von hmengers » 24.05.2012, 12:16

(z.B. die 280 Krankenhausgebühren, ich hab den Höchstsatz schon im April 2011 erreicht, weil ich bis Oktober fast nur im KH war
Hallo,

Diese Überzahlung müsst Ihr bei der Krankenkasse zurückfordern. Bei der EST wäre sie nur eine "Außergewöhnliche Belastung", die sich evtl. gar nicht auswirkt weil sie unter die Grenze für die zumutbare Eigenbelastung fällt.

Herbert

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hmengers

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