von Hanna70 » 16.01.2013, 17:50
Würde ich der beidseitigen Nierenfistelung zustimmen, hätte ich zwar dann 3 Löcher im Bauch, ABER Parkerleichterung gibts nur bei 2 Löchern! Das würde dann bestimmt auch wieder nicht passen!
Doch wegen der Parkerleichterung lasse ich mich nun wirklich nicht noch mal operieren!
Tscha, von uns Sachsen wird eben Härte abgefordert.
LG Rosi
von doro » 16.01.2013, 17:59
TheLastDog][quote="Creatina hat geschrieben:Habe 100 GdB ohne Merkzeichen bin auf Anraten meiner Stomaschw. zum Amt.
Der hat nicht nach Erkrankungen gefragt ( geht ihn auch nichts an ) sagte nur das ich nicht auf Behindertenparkplätzen stehen darf, stellte den Orangen Schein aus und das bis Ablauf meines Schwebis.
http://www.grasellenbach.de/UserFiles/File/parkerleichterung
von Creatina » 16.01.2013, 18:31
TheLastDog hat geschrieben:
Ich glaube bei dem Menschen muss ich auch mal vorbei...entweder das oder scheinbar nach Schleswig-Holstein...
von doro » 16.01.2013, 19:12
Creatina][quote="TheLastDog hat geschrieben:
Bin aus NRW
LG Martina
von Webkänguru » 16.01.2013, 19:48
Hallo,
für den orangen Parkausweis gibt es klare Regelungen, Stomaträger betrifft meist folgendes:
- schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind und für diese Erkrankung ein GdB von wenigstens 60 anerkannt wurde
- schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung (also 2 Stomata), wenn für die Stomaanlage ein GdB von wenigstens 70 anerkannt wurde
Auch wenn ich die schon gegebenen und verlinkten Infos wiederhole, hier noch mal eine wie ich finde sehr gute Übersicht zum Thema: Behindertenparkplätze, wer darf wo parken?
Wenn überhaupt dann kannst du nur bei der fehlenden Voraussetzung ansetzen, also bei deiner Darmerkrankung. Wird diese nach einem Verschlimmerungsantrag nicht mit einem GdB von mind. 60 bewertet, gibt es keinen Parkausweis. Und mehr Zeit brauch man dann auch nicht investieren Nächster Anlauf, sobald sich deine Darmerkrankung verschlimmert hat, was wir aber nicht hoffen wollen.
Viele Grüße,
euer Christian
von Hanna70 » 16.01.2013, 20:42
Hallo Christian,
wie gesagt, bei mir würden 3 der im Bescheid angeführten Punkte eine Parkerleichterung ermöglichen. Mit welcher Priorität die angerechnt wurden, weiß ich leider nicht. Natürlich könnte ich nachfragen.
Mich ärgert einfach die Ungleichbehandlung über die Ländergrenzen hinweg. Da gilt nicht, wer lesen kann, ist im Vorteil, sondern, wer lügen kann oder im "richtigen" Land zu Hause ist...
Liebe Grüße
Rosi
von biggen » 16.01.2013, 20:57
ich habe einen orangenen parkausweis, mit dem ich aber NICHT auf behindertenparkplätzen parken darf...
von Skyfire » 16.01.2013, 21:26
Der orangene Parkausweis soll ja auch nur ein wenig erleichtern, wenn man gaaaaaaaaaaaanz schnell wohin muss , und soll ja nicht die Rollstuhl- und Gehbehinderten Mitmenschen die Parkplätze weggeschnappt werden
von doro » 16.01.2013, 21:42
biggen hat geschrieben:ich habe einen orangenen parkausweis, mit dem ich aber NICHT auf behindertenparkplätzen parken darf...
von birgit40 » 16.01.2013, 21:54
ich hab einen grünen ausweiss , den kann ich nirgendwo gebrauchen ohne merkzeichen !
l.g. birgit
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