von Hanna70 » 20.01.2013, 17:49
Hallo Meli,
mein Sohn wird den Ausweis demnächst abholen. Dazu gibt es dann auch die konkreten Hinweise, was wir dürfen und was nicht. Ich weiß bisher nur, dass Behindertenparkplätze tabu sind - mit Recht!
Ich denke, zumeist wird es eine Erleichterung sein, einmal kurz in einer Halteverbotszone halten zu dürfen.
Werde dann auch erst wissen, wo er gültig ist.
Rosi
von Melli » 20.01.2013, 17:53
Rosi, du bist ja in einem anderen Bundesland als ich
In Berlin genieße ich das kostenfreie Parken in meiner Straße, hier ist nämlich kostenpflichtiges Parken. Und das ist fast in der ganzen City so und ich kann überall parken (also normales Parken, kein Halteverbot etc. Das habe ich eh noch nie gebraucht und würde es mich trotz Ausweis auch nicht trauen *grins*)
von Hanna70 » 20.01.2013, 19:01
Meli hat geschrieben:Rosi, du bist ja in einem anderen Bundesland als ich
von doro » 20.01.2013, 19:17
Hallo Röschen, schau einmal
"Oranger Parkausweis" (bundesweit)
Mit dem orangen "Besonderen Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" gelten bundesweit ebenfalls Parkerleichterungen wie die obigen Beispiele.
von Skyfire » 20.01.2013, 19:54
Der Orange Parkausweis ist mittlerweile Deutschlandweit einheitlich gültig. Da gibt es meines Wissens keine Unterschiede mehr, laut Aussage der Behörde in Alsdorf wo ich meinen beantragt und erhalten habe!
von Webkänguru » 20.01.2013, 22:19
Hallo,
ja, das stimmt, der orange Parkausweis gilt einheitlich in ganz Deutschland.
Viele Grüße,
euer Christian
von kleine leuchtende Blume » 21.01.2013, 18:30
Hallo Christian,
Oh, ist das neu das der deutschlandweit gültig ist?
Ich habe meinen seit Mai 2012 und der ist nur in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz gültig.
Kleine leuchtende Blume
von Skyfire » 21.01.2013, 19:45
Hi leuchtendes Blümchen ..
meines Wissens seit Anfang 2012 ist das einheitlich geregelt worden.
Wie gesagt, bin mir da aber nicht sicher!!!
Nachtrag:
Hier nochmal ein sehr sehr guter Link für Menschen mit Behinderung, dort steht alles ziemlich genau und ausführlich was man an Erleichterungen erhalten kann .....
Menschen mit Behinderung
von Webkänguru » 22.01.2013, 13:32
Hallo Kleine leuchtende Blume,
der orange Parkausweis gilt seit Anfang 2010 in ganz Deutschland.
Oder hast du einen gelben Parkausweis bekommen? Den gibt es in Mecklenburg-Vorpommern noch. Er wird auch an Stomaträger mit "nur" einem Stoma ausgegeben, wenn sie für das Stoma mind. einen GdB von 70 erhalten haben. Diese Parkerleichterung gilt dann nur in bestimmten Bundesländern.
Viele Grüße,
euer Christian
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