von TheLastDog » 16.01.2013, 15:26
Hallo,
ich habe zwar schon das eine oder ander Topic dazu entdeckt, aber da die teilweise schon das eine oder andere Jährchen alt sind, wollte ich das Thema einfach mal aufmachen, weil vielleicht gibt es ja interessante Neuigkeiten dazu (sprich: habt ihr Tipps dazu oder habt vielleicht selbst den Rechtsweg hinter Euch gebracht?).
Außerdem habe ich da auch gleich nochmal eine Frage auf meine Situation bezogen...
Ich hab' einen GdB von 80 und mein erster Antrag auf den Parkausweis wurde abgelehnt. Wie ich erst im Nachhinein erfuhr beträgt mein GdB für die Darmerkrankung keine 60, den größten Batzen macht scheinbar meine Lebererkrankung aus. Also Antrag beim Versorgungsamt gestellt in der Hoffnung, dass die das ändern, aber nüscht war's.
Nach einem kleineren Umzug bei der nächsten Stadt probiert in der Hoffnung, dass die da vielleicht anders verfahren, aber auch hier gab es erneut eine Ablehnung.
Nun will ich den Rechtsweg beschreiten. Ich frage mich nur, welchen Weg würdet Ihr empfehlen: Der nächsten Ablehnung des Versorgungsamtes widersprechen (bzgl. Erhöhung des GdB) oder dem von der Stadt (bzgl. orangefarbener Parkausweis)? Weil irgendwie geht die Problematik so verquer ineinander
Danke & Gruß,
TLD
von doro » 16.01.2013, 16:00
Schau einmal hier
http://www.versorgungsaemter.de/Antragsformulare/Schleswig_Holstein/Behinderung/ParkerleichterungInfo.pdf
von rudiratlos » 16.01.2013, 16:17
Eine hochstufung von 80 auf 100% hat in Richtung Behindertenparkplatz bei mir gar nicht gebracht ohne ein g oder einen anderen Buchstaben ist das nutzlos und eine parkerleichterung würde ich nur mit 1 colostoma eh nicht bekommen
Gruß rudiratlos
von doro » 16.01.2013, 16:23
rudiratlos hat geschrieben:Eine hochstufung von 80 auf 100% hat in Richtung Behindertenparkplatz bei mir gar nicht gebracht ohne ein g oder einen anderen Buchstaben ist das nutzlos u
Gruß rudiratlos
von Hanna70 » 16.01.2013, 16:29
Ich habe GdB 100 und Merkzeichen G und RF und bekomme die Parkerleichterung ebenfalls nicht, obwohl ich auf 3 Punkte verwiesen habe, die jeweils für sich eine Parkerleichterung ergeben würden.
Mein Widerspruch wird seit 2 Monaten (!) bearbeitet.
In Sachsen hält man daran fest, dass man nur 25 m ohne Pause laufen können darf! Ich kann noch 50 m! In Schleswig-Holstein dürfte man 100 m.
Ich bin jetzt mal gespannt, ob die Harninkontinenz mit Versorgung durch Vorlagen wie ein zweites Stoma behandelt wird, oder ob das mein "Privatvergnügen" ist.
LG Rosi
von zwerg » 16.01.2013, 16:42
so unterschiedlich scheint das geregelt zu sein ...
ich hab den Zettel für die Parkerleichterung gleich bei meinem Behindertenausweis dabei gehabt und brauchte nur noch auf´s Straßenverkehrsamt.
Hab den aber auch nur, wegen Uro + Kolostoma und 100%GdB (mind. 70%). Eins von beiden hätte da nicht gereicht.
Aber das nützt dir TheLastDog natürlich nichts ... ich denke, du wirst um einen Widerspruch (bei beiden Bescheiden) und ggf. eine Klage nicht drumherum kommen.
von birgit40 » 16.01.2013, 16:47
huhu !!
also ich hab gdb 100 bekommen wegen beiden stomatas , habe aber kein merkzeichen für parkerleichterung etc. als nutzt der mir leider nix !!! ist wirklich total unterschiedlich , ich denke rosi das wird dein privatvergnügen bleiben !! ( du weisst wie ich das meine !!! )
wenn die schon wegen 50 m ablehnen .........
hier geht dann wirklich nur der rechtsweg !!
liebe grüsse birgit
von Skyfire » 16.01.2013, 16:55
Huhu Rosi,
du weißt nun wie ich das meine .. *ironie an* nach 24,5 metern würde ich so schlapp machen, schlapper gehts nimmer. *Ironie aus*
In deiner Situation muss doch was machbar sein!!!
Zur Parkerleichterung .. orangefarbener Ausweis .. Ich hab damals diese Parkerleichterung bei Morbus Crohn auch nicht bekommen obwohl ich 50 Grad der Behinderung hatte. Mit Stoma hatte ich dann 70 Grad der Behinderung, und Schubs die Wubs hab ich das Orangefarbene Toilettenpapier bekommen. Ich benutz ihn eh total SELTEN!!!!
Als ich dann nach den Niederlanden gezogen bin , bin ich noch mal ins Ordnungsamt wo man mir das erste mal meine Parkerleichterung ausgestellt hatte (der erste war nur für 1 Jahr gültig, da ich noch eine befristeten Grad der Behinderung hatte) und hab denen dann meinen neuen Grad der Behinderung vorgelegt, sprich 80 Grad der Behinderung und unbefristet .. 5 Jahre hat er mir ausgestellt (länger sind diese Parkausweise nicht gültig). Wenn dieses Abläuft, soll ich wieder dorthin
Ich wünsch Dir viel Glück und Durchhaltevermögen bei deinem Vorhaben!
von Creatina » 16.01.2013, 17:17
Hallo zusammen
Bin gerade etwas durcheinander.
Habe 100 GdB ohne Merkzeichen bin auf Anraten meiner Stomaschw. zum Amt.
Der hat nicht nach Erkrankungen gefragt ( geht ihn auch nichts an ) sagte nur das ich nicht auf Behindertenparkplätzen stehen darf, stellte den Orangen Schein aus und das bis Ablauf meines Schwebis.
Ach und nen Zettel wo alles drauf steht was ich alles darf.
Das das aber so unterschiedlich ist
LG Martina
von TheLastDog » 16.01.2013, 17:26
Creatina hat geschrieben:Habe 100 GdB ohne Merkzeichen bin auf Anraten meiner Stomaschw. zum Amt.
Der hat nicht nach Erkrankungen gefragt ( geht ihn auch nichts an ) sagte nur das ich nicht auf Behindertenparkplätzen stehen darf, stellte den Orangen Schein aus und das bis Ablauf meines Schwebis.
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