von sonnenbluemchen » 10.12.2014, 14:56
Auch ich habe um eine Parkerleichtung vergeblich gekämpft. Habe 100% und ein Urostoma. Ausserdem riesen Probleme mit meinem Darm. In meiner ersten OP wurde aus meinem Darm eine Blase neu gebildet, diese musste jedoch wegen einem Tumor am Kreuzbein entfernt werden. Seit dem habe ich häufig ganz plötzlich auftretenden Stuhlgang, kann es dann so gut wie nicht einhalten und noch dazu Bauchkrämpfe. Hatte sogar eine Bescheinigung der Uniklinik (Zentrum für Tumorerkrankungen). habe noch dazu einen Bruch. Kann auch nur bei weit geöffneter Tür ins Auto ein- oder aussteigen, da ich mein Bein nicht richtig anheben kann. Daher sind normale Parkplätze zu eng .. aber, all das hat nichts genutzt. Ablehnung!!! Angeblich nur Leute, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind bekommen AG, also mein G hilft mir da nichts. Nur .. schaut mal auf die Behindertenparkplätze .. wer hat da alles ein AG und keinen Rollstuhl, keinen Stock und keine Gehilfe. Unerecht was da alles abgeht!
von doro » 10.12.2014, 19:08
Hallo Sonnenblümchen,
Kann man das so pauschal sehen?Meinst Du,dass z.B. Blinde Menschen, die keinen Rollstuhl haben, also keine sichtbaren Behinderungen,keinen Anspruch auf einen behinderten Parkplatz haben?
von Webkänguru » 11.12.2014, 12:10
Hallo zusammen,
das mit den Behindertenparkplätzen ist ein schwieriges Thema. Bei uns in Rheinland-Pfalz ist es z.B. so, dass nur die Menschen mit einer Gehbehinderung ein aG bekommt, der alleine keine 100m gehen können. Und das wird ganz streng ausgelegt.
Genauso streng werden die Kriterien für die Vergabe des orangefarbenen Parkausweis ausgelegt. Aber selbst mit dem orangefarbenen Parkausweis sind die Behinderten-Parkplätze tabu.
Viele Grüße,
Christian
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe