von Daniel4711 » 02.01.2015, 14:50
Hallo, ich habe eine Frage. ich habe einen GDB von 70% unbefristet. Illeostoma. Mein Antrag auf Parkerleichtung wurde abgelehnt (Bundesland NRW), man müsse zwei Stoma haben usw... Hat jemand ein paar gute Argumente die ich im Widerspruch anbringen kann, um vielleicht doch noch Erfolg zu haben? Danke für eure Rückmeldung, Daniel
von doro » 02.01.2015, 20:04
Wenn Du da an einen 100% tilgen Beamten geraten bist, sehe ich kaum Chancen für eine gute Begründung.
Die Bedingungen sind nun einmal recht eindeutig.
von Tiramisu » 02.01.2015, 20:13
Hallo Daniel,
ich habe 80% unbefristet und bekomme die Parkerleichterung seit ich mit 60% eingestuft war.
Normalerweise bekommt man die Parkerleichterung bei CU und mind. 60%! Auch ich hatte 2009 eine komplette Kolektomie.
Ich würde Einspruch einlegen!
Grüße,
Tiramisu
von Börny » 02.01.2015, 20:49
Grüßt Euch .....
Ich bin ja eigentlich auch immer für den Einspruch......aber wie willst du da argumentieren....? Also ich persönlich stufe Deine Situation als schwer ein.....
Ich bekomme trotz 100 % und Polyneuropathie beider Unterschenkel noch nicht mal das G trotz Einspruch genehmigt ....damit ich kostenlos den Bus nutzen kann....oder einen Mehrbedarf zusätzlich erhalten kann ....
Gute Besserung und Viel Erfolg ............Bernhard
von Tiramisu » 02.01.2015, 22:04
Www.Versorgungsämter.de/Parkerleichterung Info
Schau mal da, hier steht es drin: Parkerleichterung bei CU und mind. 60% GdB
von Melli » 02.01.2015, 22:27
Hier der Link dazu:
http://www.behindertenbeauftragte.de/Sh ... itaet.html
Der GdB muss wegen der Colitis vorliegen. Widerspruch einlegen kann man aber auf jeden Fall.
von charla » 03.01.2015, 08:15
Hallo und guten Morgen!
Bei mir war die Begründung: GdB 60 nur für MC !
Da sich mein GdB aus verschiedenen Krankheiten zusammensetzt,
erreiche ich für MC lediglich einen GdB von 30 und damit ist es,
obwohl z.Z. GdB 100 insgesamt, abgelehnt worden.
Ich hatte mir aber die Zusammensetzung des GdB angefordert
und auch aufgeschlüsselt bekommen. Dann weiss man wenigstens,
woran man ist.
Frag doch mal nach, wie das bei Dir ist.
Viel Erfolg!
charla
von Sonne68 » 03.01.2015, 16:31
Hallo zusammen,
ich bin zwar nicht betroffen zur Zeit habe aber einen kleinen Tipp für Euch..Bei allem was rund um das Thema Parkerleichterung oder ähnlichem nicht durch geht..Sucht Euch einen Fachanwalt für Sozialrecht um doch einiges mehr zu erreichen...Bei geringem Einkommen, wie Rente ect. steht einem Beratungshilfe zu..Da zahlt ihr nur den 15 Euro Eigenanteil, den Rest zahlt Vater Staat...
Ich weiss wovon ich spreche, bin Rechtsanwaltsfachangestellte und habe beim einem Fachanwalt für Sozialrecht gearbeitet...
Dieser hat alles für mich durchsetzen müssen, von Reha über Teilhabe am Arbeitsleben und die Erwerbsminderungsrente...Eine Beratung lohnt sich und ansonsten hartnäckig aufem Amt bleiben, immer wieder Anträge stellen und Widersprüche einlegen...Auch wenn vieles in der Rechtssprechung gegen Euch spricht liegt es auch viel an dem jeweiligen Sachbearbeiter
Lg Heike
von Börgi » 03.01.2015, 20:21
Hallo Ihr Lieben,
bin auch nicht betroffen, aber ich muß Heike zustimmen!!
Widerspruch einlegen, der wird von einer anderen Stelle bearbeitet und Notfalls eine Anwalt hinzuziehen, wirkt oftmals Wunder!!
Nicht aufgeben!!
LG von Börgi!!
von Webkänguru » 03.01.2015, 22:06
Hallo Daniel,
ich möchte Tiramisus, Charlas und Mellis Beiträge unterstreichen. Es gibt ja unterschiedliche Voraussetzungen. Du hast eine Colitis ulcerosa (Cu). Wenn dir alleine für deine Cu mind. ein GdB von 60 anerkannt wurde steht dir die Parkerleichterung zu. Das wäre dann auch die Begründung für den Widerspruch.
Eine andere Voraussetzung für die Parkerleichterung ist das Stoma. Und da reicht ein Stoma alleine tatsächlich nicht aus...
Viele Grüße,
Christian
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