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Petition gegen das Verbot von Heilpflanzen – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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5 Beiträge • Seite 1 von 1

Petition gegen das Verbot von Heilpflanzen

Beitrag von Tini65 » 04.11.2010, 14:03

Hallo zusammen,

heute möchte ich Euch auch mal auf eine E-Petition aufmerksam machen:

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=14032

Da die Frist bereits am 11.11.2010 abläuft, wäre es nett, wenn Ihr Euch an der Verbreitung des Links beteiligen würdet.

Vielen Dank und viele Grüße

Tini

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Tini65

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Petition gegen das Verbot von Heilpflanzen

Beitrag von Frank38 » 04.11.2010, 15:39

Huhu,

dazu auch mal die Richtlienien der EU damit man weiss worum es geht:

Unter "Gesundheitliche Aufklärung.de" habe ich folgendes zur EU-Richtlinie THMPD gefunden:

"Es folgt der nächste Streich der Pharmalobby gegen die Volks-Gesundheit: Die EU-Richtlinie THMPD (Traditional Herbal Medical Product Directive), deren Regelungen ab April 2011 in Kraft treten, wird für viele Nahrungsergänzungen und Naturheilmittel, die aus Kräutern zubereitet werden, das Aus bedeuten.

Mit dieser EU-Richtlinie werden auch Behandlungen und Therapien der Alternativmedizin sehr stark eingeschränkt werden. Was machen denn Naturheilkundige, Ayurveda-Ärzte, TCM-Ärzte, Schamanen, usw. ohne ihre Heilkräuter, deren Anwendung eine jahrtausendealte Tradition haben und deren Wirksamkeit zur Wiederherstellung und Erhaltung der Gesundheit seit jeher erwiesen sind!

Die Medizin aus der Natur ist der Pharmaindustrie schon immer ein Dorn im Auge. Heilpflanzen sind natürlich und machen gesund. Korrekt angewandt, haben sie keine oder nur geringe, unbedenkliche Nebenwirkungen. Jeder Mensch kann sie frei verwenden. Sie lassen sich nicht patentieren. Die Pharmaindustrie kann mit Heilpflanzen kein Geld machen und genau deshalb sollen sie nicht mehr verwendet werden. Sie müssen unbedingt verboten und ihr medizinischer Gebrauch strafbar gemacht werden.

Was ist die THMPD?
Die THMPD ist eine EU-Richtlinie zur Verwendung traditioneller und pflanzlicher medizinischer Produkte (Richtlinie 2004/24/EG). Sie dient der Vereinheitlichung des Zulassungsverfahrens für traditionelle Kräuterzubereitungen, die medizinisch eingesetzt werden.

Zubereitungen aus Kräutern, die bisher als Naturheilmittel, Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmittel verfügbar waren, werden nun als medizinische Produkte deklariert, die extra ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. Diese Naturheilmittel dürfen künftig nur noch auf den Markt gebracht werden, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen der EU-Richtlinie THMPD erfüllen.

Diese Zulassungsverfahren sind sehr teuer und aufwändig und bieten nur sehr wenig Spielraum für die Einsatzmöglichkeiten dieser Produkte. Allopathische, also chemische Medikamente der Pharmakonzerne müssen solche Zulassungsverfahren zwar auch durchlaufen, aber das dafür benötigte Kapital hat die Pharmaindustrie natürlich locker in der Tasche sitzen. Was machen jedoch die Hersteller solcher Naturpräparate (überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen)?

Auch werden Forschungs- und Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich der Zubereitung und Anwendung von Kräutern eingeschränkt. Der Einsatz von Kräutern in Kombination mit Vitalstoffen (wie Vitamine, Mineralien, etc.) wird limitiert.

Bereits am 30. Oktober 2005 mussten Bestimmungen der THMPD von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden, weshalb seit dem schon viele preiswerte und wirksame Naturheilmittel vom Markt verschwunden sind, bzw. nicht mehr in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung vertrieben werden dürfen. Ab April 2011 treten diese Bestimmungen dann in vollem Umfang in Kraft. Das bedeutet: Alle Naturheilmittel, bzw. Nahrungsergänzungen die trotz jahrhundertelanger traditioneller Anwendung nicht – im Sinne der EU-Richtlinien - den Anforderungen einer allgemeinen medizinischen Verwendung, einer anerkannten Wirksamkeit und eines annehmbaren Sicherheitsgrads entsprechen, dürfen nicht mehr hergestellt und vertrieben und für Behandlung und Therapie angewendet werden.

Eine Ausnahme gewähren uns die EU-Bürokraten:

Die EU hat für bestimmte traditionelle Naturheilmittel ein spezielles vereinfachtes Registrierungsverfahren geschaffen. Demnach ist es erforderlich, dass das entsprechende Naturheilmittel bisher mindestens 30 Jahre medizinisch verwendet wurde, davon mindestens 15 Jahre in der EU-Gemeinschaft.

Wurde das entsprechende Naturheilmittel jedoch nicht bereits 15 Jahre in der EU-Gemeinschaft verwendet, gibt es noch einen neuen europäischen Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel, welcher sogenannte Pflanzenmonographien erstellt.

Zusammenfassung der EU-Richtlinie THMPD:
Quelle: ayurveda-verband.eu

Laut der Richtlinie werden Arzneimittel als solche definiert, die ausschließlich eine oder mehrere Kräutersubstanzen enthalten, vorausgesetzt dass alle zusätzlichen Vitamine oder Mineralien als Ergänzung enthalten sind. Es gibt zwei weitreichende Bestimmungen, die relevant sind.

Bestimmung 1:
Ein traditionelles Arzneimittel wird als solches zugelassen, wenn es die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

•Es wird ausschließlich in einer bestimmten Stärke und Dosierung verabreicht
•Es handelt sich um eine Zubereitung, die zur oralen, äußerlichen und/oder zur Inhalation bestimmt ist
•Es ist zur Anwendung ohne ärztliche Überwachung konzipiert und bestimmt
•Es ist seit mindestens 30 Jahren in medizinischer Verwendung, davon mindestens 15 Jahre in der Europäischen Gemeinschaft (15-Jahre-Regel)
•Es hat sich als unschädlich innerhalb der bestimmten Anwendungsbedingungen erwiesen (dies ist durch bibliographische Angaben oder Berichte von Sachverständigen nachzuweisen)
•Seine pharmakologische Wirkung ist aufgrund langjähriger Anwendung und Erfahrung plausibel
Bestimmung 2:
Es müssen folgende Kriterien zum Nachweis von “Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit” gemäß dem Registrierungssystem für traditionelle Arzneimittel der Richtlinie THMPD 2004/24 erfüllt werden:

•Qualität: Der Antragsteller sollte alle Qualitätsanforderungen der Richtlinie 2001/83 EC für lizenzierte Arzneimittel erbringen. Es wird eine Einhaltung des GMP-Standards (Good Manufacturing Practice – Gute Herstellungspraxis) sowie eine Herstellerlizenz, eine Großhändlerlizenz oder eine Importlizenz für Großhändler verlangt. Inhabern solcher Lizenzen muss eine qualifizierte Person (QP) zur Verfügung stehen.
•Sicherheit: Es werden bibliographische Angaben zu den Sicherheitsdaten sowie ein Sachverständigenbericht benötigt. Die Präparate und deren Indikationen müssen für den rezeptfreien Verkauf geeignet sein. Zugelassen werden zuvor festgelegte medizinische Indikationen. Dies wird jedoch auf jene begrenzt, die für traditionelle Pflanzenpräparate zum Gebrauch ohne ärztlichen Rat oder ärztliche Überwachung geeignet sind.
•Wirksamkeit: Bis dato besteht keine Verpflichtung zu Wirksamkeitstests oder -untersuchungen. Der geforderte Nachweis über die medizinische Anwendung über die letzten 30 Jahre hinweg signalisiert an und für sich, dass es sehr wohl Hinweise für die Wirksamkeit des Arzneimittels gibt. Die Produktetikettierung spiegelt dies durch die folgende Formulierung entsprechend wieder: Traditionelles Pflanzliches Arzneimittel zur Anwendung bei bestimmten Indikationen ausschließlich basierend auf langjähriger Anwendung."

lg Frank

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Frank38

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Petition gegen das Verbot von Heilpflanzen

Beitrag von Waltraud Mayer » 05.11.2010, 15:23

Ich denke mal hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Wer will mir verbieten meine Heilpflanzen die im Garten wachsen als Tee oder Essenz oder Salbe zu verwenden???
LG Waltraud

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Waltraud Mayer

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Petition gegen das Verbot von Heilpflanzen

Beitrag von Frank38 » 05.11.2010, 16:27

Huhu Waltraud,

Das will dir ja auch keiner verbieten was du Privat machst, in deinem Garten kannst du machen was du willst naja fast alles und auch anpflanzen, auch nur fast alles, nur in Refomrhäuser,Aphotheken,Discounter u.s.w werden bestimmte preiswerte sachen zum beispiel Tees/Erkältungs/Grippe/Naturheilmittel/Nahrungsergänzungen sachen angeboten die angeblich Medezinsche wirkung haben. Weil von denn sachen soviel auf dem Markt sind und bei vielen Produkten gar keine Medezinische wirkung haben, die völlig Unnütz sind, werden dann halt ganz rausfallen und bei bestimmten Ärzten die auf solche sachen angewiesen sind und die kritierien nicht entsprechen auch nicht mehr verschrieben. Es gibt ja auch davon soviele sachen, die sogar bei Stiftungwarentest geprüft worden sind die behaupt nichts gewirkt haben.

Meine Kräuter und Pflanzen bleiben auch weiterhin auf meinem Balkon :) .

lg Frank

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Frank38

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Petition gegen das Verbot von Heilpflanzen

Beitrag von hmengers » 05.11.2010, 16:51

Hallo,

ich habe die Petition zwar auch mit unterzeichnet. Aber eigentlich ist das ein alter Hut, mit dem versucht werden soll, die Umgehung des Arzneimittelgesetzes (AMG) durch Deklarationen als Nahrungsergänzungsmittel "durch die Blume" einzuschränken. Da wird auch eine menge Schindluder getrieben :teufel:

Im AMG gibt es schon seit den 80er Jahren für Kräuter (und -mischungen) sog. Standardzulassungen, die genaue Vorgaben verlangen, u. a. - vereinfachte - Zulassung als Arzneimittelhersteller. Deshalb kann man Kamille oder Pfefferminze etc. sowohl als Arzneimittel (Standardzulassung) kaufen als auch als einfachen Tee (Lebensmittel). Daran wird sich auch durch die EU-Richtlinie nichts ändern.

Herbert
(Arzneimittelhersteller im Ruhestand)

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hmengers

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