von Häslein » 17.02.2013, 18:52
Ich sehe das wie Herbert! Der kann es allerdings besser formulieren als ich vorher.
Die Parkerleichertung wurde mir ohne zusätzliche Anforderung beim GdB Bescheid gewährt.
Ich nutze sie immer dann, wenn ich zum Arzt muss und ich aufgrund der Gelenkentzündungen ( Knie, Sprunggelenke ) nicht gut gehen kann und schon gar nicht sonderlich weit. ( 50 m sind dann viel und beschwerlich ). Dann bin ich froh, wenn ich mit dem apfelsinenfarbenen Ausweis vor der Tür auf einem Anwohnerplatz parken darf.
Aber zurück zur Parkuhr... eine Parkerleichterung nur, damit im "Notfall" die Uhr nicht gefüttert werden muss... ??? Hallo???
von Biggi0001 » 17.02.2013, 20:33
Ich habe keine mehr - beim letzten Durchlauf hatte der SB gewechselt und ich bekam sie nicht mehr.
Allerdings hab ich auch weiter nichts mehr unternommen diesbezüglich.
von Skyfire » 18.02.2013, 00:10
Also mir sind die 3,50 € völlig wurscht die ich einspare, ich würde ja auch n Knöllchen bezahlen. Ich will einfach nur so schnell wie möglich ne Toilette aufsuchen können, dann ist mir das egal ob ich gezahlt habe oder nicht, oder ob ich das Apfelsinenblatt hab oder nicht. Ich hätt halt nur keinen Bock wenn mir der Bauch schon weh tun weil er brennt vom Kamillenbad auf dem Bauch, da noch Wechselgeld suchen zu müssen, ich park dann wo es mir zusagt, und nicht dort wo ich es vorgeschrieben bekomme!!
Wie gesagt, da ist mir sämtliches Halte/Parkverbot scheiß egal .. ich will mich dann nur so schnell wie möglich versorgen.
Ich hab sogar schon mal in der Eile vergessen den Orangenen sichtbar hinzulegen, bin rausgesprungen, ab zurück zum Arzt den ich zuvor besucht hatte, park das Auto woanders hin als vorher(natürlich war dort absolutes Parkverbot!!! ) wechsel dort meine Versorgung komm raus und schwubs .. 15 Euronen war ich dann ärmer zu dem Zeitpunkt. Mir wurscht!!! Ärgerlich, aber ich war wenigsten nicht großartig eingesaut ist immer noch billiger als in Holland zu schnell fahren auf der Autobahn (15 km/h zu viel auf dem Tacho auf Landstraße machen 115 Euronen .. Zahlungsfrist 2 Wochen, bei Anmahnung 3 wochen später 140 Euronen , so wird man seine Rente aus los, und das nur, wenn man unterwegs schneller fährt als man darf, nur weil man unterläuft . wurscht, Lehrgeld, demnächst halt ich am Straßenrand, Öffentliches Ärgernis 30 Euro, ist billiger )
Björn Lehmann hat geschrieben:Liebe Forumsmitglieder,
ich möchte Euch gerne für eine Petition gewinnen, die ich in Zusammenarbeit mit einem Kollegen ausgearbeitet habe.
Thema der Petition: Straßenverkehrsordnung - Ausnahmegenehmigungen für Stomaträger nach § 46 der StVO
Wir wissen, dass es ein schweres Unterfangen ist und es auch schon einige Versuche gegeben hat zu diesem Thema.
Bitte schaut Euch die Petition im Deutschen Bundestag an und wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns in dieser Sache unterstützt und die Petition mitzeichnet.
Zu finden ist die Petition: HIER
Im Namen meines Kollegen und auch von mir ein großes Danke im Vorwege für die Unterstützung.
von charla » 18.02.2013, 09:34
Hallo, guten Morgen!
Nur eine Anmerkung zu Sandbarschs Beitrag:
Ich denke, es geht hier nicht um einen "Freifahrtschein" für alle Stomaträger.
In einem Notfall - was immer man als solchen einstufen will - wäre es aber schon eine Erleichterung, ohne schlechtes Gewissen einen Ausnahme-Parkplatz nutzen zu können. Und das ja auch nicht für Stunden.
Viele Grüsse
Charla
von doro » 18.02.2013, 10:40
Hier nur noch einmal zum inhalieren, was mit der Parkerleichterung erlaubt ist.
im eingeschränkten Haltverbot bis zu drei Stunden zu parken (die Ankunftszeit muss auf einer Parkscheibe eingestellt werden),
im Zonenhaltverbot über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
an Stellen über die zugelassene Zeit hinaus zu parken, die als Parkplatz ausgeschildert sind (Nummer 314 und 315) und für die durch ein Zusatzschild eine begrenzte Parkzeit angeordnet ist,
in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken,
in entsprechend gekennzeichneten verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325) außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne jedoch den durchgehenden Verkehr zu behindern,
an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitlich unbegrenzt zu parken,
auf Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner bis zu drei Stunden zu parken,
in Einzelfällen kostenlos auf Kundenparkplätzen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn (DB) zu parken. Da es sich hier jedoch nicht um öffentlichen Verkehrsraum, sondern um Privatgelände der DB handelt, sollten behinderte Menschen sich unbedingt genau über die Bedingungen informieren.
Ich finde, das ist schon eine große Erleichterung.
Das Parken auf Behindertenparkplätzen ist bundesweit weiterhin ausschließlich mit dem blauen Parkausweis gestattet. Der orangefarbene Ausweise berechtigt nicht zur Nutzung dieser Parkplätze.
Wer kann die Parkerleichterung beantragen?
• mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
• mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
• mit einer Morbus-Crohn- oder Colitis ulcerosa-Erkrankung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
• mit künstlichem Darmausgang und zugleich künst-licher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von we-nigstens 70 vorliegt.
Sind wir doch fröhlich, es wird bei dem GdB [B]nicht gefragt ob diese 60% ausschließlich für die zum Stoma geführten Krankheit stimmig sein müssen![/B]
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Deshalb bleibe ich dabei: Keine schlafenden Hunde wecken...
von charla » 18.02.2013, 15:17
Hei, ich bins nochmal!
Mit dem GdB kann man das nicht so einfach bestimmen.
Ich habe z.B. 80 unbefristet, z.Z. 100 befristet auf 5 Jahre, trotzdem hat das Versorgungsamt die Bescheinigung für den Antrag abgelehnt. Auf Nachfrage habe ich die Begründung der medizinischen Dame erhalten: Der MC hat keine 60 GdB, da keine vermehrten Durchfälle in den ärztlichen Unterlagen angegeben sind. Hallooooooooooo, ich habe den MC seit 1974. Wenn ich da jedesmal zur HÄ gerannt wäre, wenn ich Dünnpfiff hatte ... Die hätte mir glatt ein eigenes Zimmer angeboten. :lautLachen: :lautLachen:
(Spass beendet!) Ich bin gerade beim Brief an das VA entwerfen. Bei solch "bösen" Antworten brauche ich einige Zeit zum Nachdenken, aber dann ...
Viele Grüsse
Charla
von Sabine049 » 18.02.2013, 16:04
Ich schliesse mich voll und ganz u.a. Sandbarsch, Häslein und hmengers an.
Einerseits heißt es, wir wollen aus der Tabuzone, und andererseits jedoch nehmen einige NACHTEILSAUSGLEICHE gern in Anspruch!?
Was ist allerdings mit all den Stomaträgern, Inkontinenten u.ä. die keinen Führerschein oder PKW hesitzen. Die generell auf öffentliche Verkehrsmittel oder auf jemanden, der sie fährt, angewiesen sind??????
Liebe Grüße Sabine
von Frank38 » 18.02.2013, 16:09
Hallo Charla,
weisst schon das man eine Parkerleichterung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt, oder bei der Stadt(Bürgerbüro)man kann sich dort ein Formular holen, das Versorgungsamt hat da eher wenig mit zu tun.
lg Frank
von Hanna70 » 18.02.2013, 17:54
Frank38 hat geschrieben:weisst schon das man eine Parkerleichterung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt, oder bei der Stadt(Bürgerbüro)man kann sich dort ein Formular holen, das Versorgungsamt hat da eher wenig mit zu tun.
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