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Petition im Deutschen Bundestag – Seite 5

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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48 Beiträge • Seite 5 von 51, 2, 3, 4, 5

Petition im Deutschen Bundestag

Beitrag von Hanna70 » 18.02.2013, 18:03

Sabine049 hat geschrieben:Was ist allerdings mit all den Stomaträgern, Inkontinenten u.ä. die keinen Führerschein oder PKW hesitzen. Die generell auf öffentliche Verkehrsmittel oder auf jemanden, der sie fährt, angewiesen sind??????


Hallo Sabine,

in diesem Falle gilt die Parkerleichterung für das Auto, mit dem derjenige mitfährt. Also, wenn mein Sohn mich irgendwohin bringt, habe ich den Ausweis dabei für alle Fälle.

Ich wohne z.B. in Zentrumsnähe. Da wimmelt es nur so von eingeschränkten Halteverboten. Dann ist es schon ein großer Vorteil, wenn man nicht mehr so gut zu Fuß ist.

LG Rosi

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Petition im Deutschen Bundestag

Beitrag von doro » 18.02.2013, 18:42

Meine Blinden vom Blindenverein haben ja auch alle die blaue Parkscheibe
und lassen sich fahren.Wenn ich einmal Fahrer bin, freue ich mich stets, da
ich dann, als Begleitung in den Genuss der Parkerleichterung komme. ;)

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Beitrag von doro » 18.02.2013, 18:50

Hanna70][quote="Frank38 hat geschrieben:weisst schon das man eine Parkerleichterung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt, oder bei der Stadt(Bürgerbüro)man kann sich dort ein Formular holen, das Versorgungsamt hat da eher wenig mit zu tun.


Hallo Frank,

wobei das Versorgungsamt aber darüber entscheidet, ob man den Antrag überhaupt stellen kann!

Sagt das Versorgungsamt "Njet", sagt auch die Straßenverkehrsbehöre "Njet"!

LG Rosi

[/quote]
Nö, das Versorgungsamt stellt den GdB fest, aber es hat außerdem keinen Einfluss auf die Parkerleichterung, Oder :ratlos:
Bei und in NS nicht :D

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Beitrag von Häslein » 18.02.2013, 19:18

Das Versorgungsamt bescheinigt, dass man für die Apfelsine oder den Blauen berechtigt ist...mit diesem Wisch muss man dann zur Straßenverkehrsbehörde,, oder ähnliches. Hier, hinter den 123 Bergen ist das ein dafür abgestellter MA der Zulassungsstelle gewesen. Dort, wo der normale Mensch wohnt ( :D ) , kann das anders heißen. ( also diese Behörde stellt dann den Ausweis aus.

Ergo die zuständige Parkerleicherungsausweisausstellungsbehördenstelle und dort vom Parkerleicherungsausweisausstellungsbehördenstellenmitarbeiter.

:cool: :hmm: :D

Es grüßt

Das B.

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Beitrag von Hanna70 » 18.02.2013, 19:36

Häslein hat geschrieben:Das Versorgungsamt bescheinigt, dass man für die Apfelsine oder den Blauen berechtigt ist...mit diesem Wisch muss man dann zur Straßenverkehrsbehörde,, oder ähnliches.


Jo, so ist das auch in Sachsen! ;)

Und wenn das Versorgungsamt meint, man bräuchte die Erleichterung nicht, muss dann ggf. der Widerspruch auch an das Versorgungsamt gehen.

:winke: :winke: Rosi

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Beitrag von doro » 18.02.2013, 19:37

Nennt sich bei uns: Staßenverkehrsamt ;) wir haben noch für jeden Verkehr das passende Amt, in diesem Fall für den Straßenverhehr und nicht Verkehr...t rum. :D

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Beitrag von Biggi0001 » 18.02.2013, 19:44

Häslein hat geschrieben:Ergo die zuständige Parkerleicherungsausweisausstellungsbehördenstelle und dort vom Parkerleicherungsausweisausstellungsbehördenstellenmitarbeiter.

:cool: :hmm: :D


Wuahahahahahaaajajaajaja - wie geil!

Gruß, Biggi

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Beitrag von Skyfire » 18.02.2013, 21:38

Da wo ich die Apfelsinenparkscheibe her hab, hab ich das auf n Rathaus im Ordnungsamt beim Parkerleichterungsordnungsamthüter bestellen dürfen und durfte es nachdem ich meinen GdB vorgelegt hatte (nicht den grünen Ausweis, sondern das wo sämtliche Begründungen drauf gestanden haben usw., also diesen Wisch fürs Klo, ich kanns ja in den Niederlanden nimmer gebrauchen ;) :D ) unverzüglich und sofort, nach einer harten Wartezeit von 1 Stunde (in Buchstaben einer geschlagenen Stunde für n Stempel und meinen Namen drauf und die Nummer der Inhaberin nur 2 von so einem Ausweis :D , (Hanne? warst du Nummer 1? ) ) mit Nachhause nehmen ;)

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